Führerschein - Scheckkartenführerschein

Es werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgestellt!
Bei einer zusätzlichen Eintragung, bei Verlust, bei Ungültigkeit des alten Führerscheines, oder dergl. bekommen Sie immer den neuen Scheckkartenführerschein.
Den Scheckkartenführerschein gibt es seit 1.3.2006.
EU-Führerschein
Die österreichischen Führerscheine sind EU-Führerscheine, sie sind in der gesamten EU und im EWR ohne Umschreibung gültig.
Erwerb des österreichischen Führerscheines
Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden.
Dies gilt auch für Österreicher die in einem anderen EU-Land den Füherschein machen möchten.
Führerscheinumschreibungen
Es gibt keine Umschreibungspflicht für Führerscheine die in EWR Ländern ausgestellt wurden.
Gültigkeit des alten Führerscheines
Die alten Führerscheine sind bis Ende 2032 weiterhin gültig.
Führerscheinaustausch
Es besteht im Moment keine Austauschpflicht, der Führerscheinaustausch kann jedoch freiwillig durchgeführt werden.
Befristung des Scheckkartenführerscheines ab 2013?
Eine Befristung ab 2013 auf 10 oder mehr Jahre wird diskutiert, ist aber keineswegs fixiert!
Dies gilt auch für etwaige mit der Verlängerung verbundene Untersuchungen oder Prüfungen.
Führerscheinverlust - Diebstahl
Falls Sie Ihren Füherschein verloren haben sollten oder Ihr Führerschein gestohlen worden sein sollte, müssen Sie dies unverzüglich bei der nächten Polizeidienststelle anzeigen.
Mit der Anzeigebestätigung dürfen Sie 4 Wochen - gerechnet vom Tage des Abhandenkommens - fahren (nur innerhalb Österreichs)
Ungültigkeit des Führerscheines
Der Führerschein ist ungültig, wenn
- behördliche Eintragungen unkenntlich sind.
- Unterschriften unkenntlich sind.
- Stempel unkenntlich sind.
- Lichtbild fehlt.
- Besitzer nicht mehr einwandfrei zu erkennen ist.
- Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.
In diesen Fällen ist die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen.
Abhanden gekommene Führerscheinen können unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers von jeder Führerscheinbehörde im Bundesgebiet ausgestellt werden.
Scheckkartenführerschein


|