Klasse B Führerschein - Übungsfahrt

Weniger Kursstunden,1000 km mit dem privaten PKW, eine theoretische Einweisung und eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule sind die wesentlichen Unterschiede.

Diese Seite enthält die Bestimmungen für die "Übungsfahrer" nach § 122 KFG.

Die Basisausbildung und die Perfektionschulung übernimmt die Fahrschule, die Übungskilometer der Hauptschulung legt man mit einem Begleiter zurück. Bei einer Beobachtungsfahrt gibt es für Begleiter und Fahrschüler Feedback vom Fahrlehrer.

Der Vorteil: Übungsfahrer sammlen viel Erfahrung durch die ausgedehnte private Ausbildung mit Ihrem Begleiter.

Persönliche Voraussetzungen

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter
    bei Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit
    wird nach Antragstellung von der Behörde überprüft - Leumundsprüfung
  • Gesundheitliche Eignung
    Untersuchung beim sachverständigen Arzt (unbedingt vor Antragstellung auf Übungsfahrt)
  • Fachliche Befähigung
    Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Anmeldung


Zur Anmeldung in der Fahrschule benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegt die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades
Behördliche Bewilligung

Die Fahrten mit dem Begleiter dürfen erst begonnen werden, wenn Sie die schriftliche Bewilligung der Behörde haben!


Für die Bewiliigung der Übungsfahrt ist die Behörde am Hauptwohnsitz des Begleiters zuständig.


Die Bewilligung erteilt die Behörde wenn der:

Bewerber um die Lenkberechtigung (Fahrschüler) folgende Anforderungen erfüllt:

  • Mindestalter 17 ½ Jahre

  • Verkehrszuverlässigkeit

  • Gesundheitliche Eignung (Ärztliche Untersuchung vor der Antragstellung auf Übungsfahrten)

  • Theoretische Schulung absolviert (8 Unterrichtseinheiten)

  • Praktische Vorschulung und Grundschulung absolviert (insgesamt 6 UE)

  • Theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter absolviert (1 UE)

 

Begleiter folgende Anforderungen erfüllt:

  • Mindestens seit sieben Jahren eine Lenkberechtigung für dieKlasse B

  • In den vorangehenden drei Jahren Kraftfahrzeuge derKlasse gelenkt

  • In den vorangehenden drei Jahre nicht wegen einem schweren Verstoßen gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft

  • Im unmittelbar vorangehenden Jahr höchstens einmal eine Bewilligung dieser Art erhalten

 

Die Bewilligung wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt. Es sind nicht mehr als zwei Begleiter möglich. Die Bewilligung gilt für maximal ein Jahr.

Tipp zur Antragstellung

Sofort wenn Begleiter und Fahrzeug(e) feststehen, den Antrag ausfüllen und auf der Führerscheinbehörde des Hauptwohnsitzes des Begleiters abgeben, auch wenn der Fahrschüler die Mindestschulung noch nicht absolvierthat.

So kann die Überprüfung der Voraussetzungen des Begleiters parallel zur Grundschulung des Fahrschülers stattfinden. Im Idealfall gibt es dann ohne Wartezeit bei der Vorlage der Fahrschulbestätigung über die Grundschulung bereits die Bewilligung zur Übungsfahrt.

Erforderliche Dokumente für die Antragstellung

Die folgenden Unterlagen müssen Sie der Behörde vorlegen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Unterlagen in Kopie beilegen.

Begleiter

  • Führerschein

  • Nachweis der dreijährigen Fahrpraxis durch den Zulassungsschein oder eine Bestätigung des Dienstgebers oder der Dienstgeberin

  • Meldezettel (nicht unbedingt erforderlich, aber eine Verfahrenserleichterung)

Fahrschüler

  • Bestätigung der Fahrschule für die absolvierte Mindestausbildung und die theoretische Einweisung

Fahrzeug

  • Zulassungsschein oder eventuell eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers des Fahrzeuges

Die erforderlichen Unterlagen im Überblick

 

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen:

 

Bei der Anmeldung

Vor der Ausbildungfahrt

Vor der Theorieprüfung

Vor der Praxisprüfung

Amtl. Lichtbildausweis - - -
Ev. Meldezettel - - -
Ev. Nachweis des akademischen Grades - - -
Ev. Urkunden bez. Namensänderung - - -
-

Ärztliches Gutachten

- -
- Führerschein des Begleiters - -
- Nachweis der Fahrpraxis des Begleiters - -
- Fahrschulbestätigung - -
- Antrag auf Übungsfahrt stellen 1) - -
- Bescheid der Behörde abwarten - -
- - Ein Passfoto -
- - - Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen

1) Führerscheinbehörde am Hauptwohnsitz des Begleiters

Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis!

Bei Übungsfahrten besonders zu beachten

  • Für Begleiter und Fahrschüler gilt die 0,1 Promille Grenze.
  • Der Begleiter muss den Bewilligungsbescheid und seinen Führerschein mitführen, der Fahrschüler einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Der Begleiter darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist, die Verkehrsvorschriften müssen beachtet und Unfälle verhindert werden.
  • Der Begleiter muss natürlich neben dem Fahrschüler sitzen.
  • Vorne und hinten am Fahrzeug muss während der Übungsfahrt die „L-Tafel" gut sichtbar angebracht sein, nach der fahrt muss die Tafel entfernt werden.
  • Über die Übungsfahrten muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden.
Der Ausbildungsablauf im Überblick


Parallel zur praktischen Vor und Grundschulung besuchen Sie 8 Unterrichteinheiten Theoriekurs.

Dann besprechen Sie und Ihr Begleiter mit einem Fahrlehrer in der Theoretischen Einweisung die wichtigsten Punkte des Lehrplanes für die praktischen Hauptschulung. Üblicherweise gibt Ihnen der Fahrlehrer auch Tipps für ihren privaten Fahrstunden und weist Sie auf beliebte Fehler hin.

Die Fahrschule erteilt Ihnen eine Bestätigung über die Absolvierung dieser Ausbildungsschritte. Diese Bestätigung wird zusammen mit dem Antrag auf Übungsfahrten bei der zuständigen Behörde abgegeben, falls der Antrag nicht bereits abgegeben wurde.

Nach Überprüfung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid ausgestellt. Wenn Sie diesen Bescheid erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrer privaten Übungsfahrt beginnen.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau der Ausbildung für die Klasse B mit Übungsfahrt:

 

Art

Fahrschule

Privat

Vorschulung

3

-

Grundschulung

3

-

Theoret. Einweisung mit Begleiter

1

-

Hauptschulung

-

mind. 1000 km

Beobachtungsfahrt mit Begleiter

1

-

Nachtfahrt

1

-

Autobahnfahrt

1

-

Perfektionsschulung

2

-

Prüfungsvorbereitung

1

-

 

Der Prüfungantritt ist sowohl mit dem Privat- als auch mit dem Fahrschulauto möglich.