Vormerksystem

Das österreichische Vormerksystem erfasst 14 besonders risikobehaftete Verkehrsverstöße. Wer ein Vormerkdelikt begeht, muss zusätzlich zur jeweiligen Verwaltungsstrafe mit einer Eintragung im Führerscheinregister rechnen. Beim zweiten Vormerkdelikt innerhalb des maßgeblichen Zeitraums ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme an; beim dritten folgt ein Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

1. VormerkdeliktVormerkung im Führerscheinregister.
2. VormerkdeliktEine besondere Maßnahme wird angeordnet.
3. VormerkdeliktEntzug der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate.
Wichtig: Das Vormerksystem gilt für alle Lenkerinnen und Lenker in Österreich – unabhängig von Alter und Wohnsitz. Verwaltungsstrafen bleiben zusätzlich bestehen.

Wie funktioniert das Vormerksystem?

Wird ein Vormerkdelikt rechtskräftig festgestellt, wird eine Vormerkung im Führerscheinregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe, einer möglichen Entziehung der Lenkberechtigung oder sonstigen angeordneten Maßnahmen. Für die Eintragung wird die Rechtskraft des Verwaltungsstraf- oder Gerichtsverfahrens abgewartet; berücksichtigt wird die Vormerkung ab dem Zeitpunkt der Deliktsetzung.

1Erstes VormerkdeliktDie Vormerkung wird grundsätzlich zwei Jahre berücksichtigt. Wird innerhalb dieses Zeitraums kein weiteres Vormerkdelikt begangen, ergeben sich daraus keine weiteren Folgen des Vormerksystems.
2Zweites VormerkdeliktWird innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Vormerkdelikt begangen, ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme an. Der maßgebliche Zeitraum verlängert sich auch für das erste Delikt auf drei Jahre.
3Drittes VormerkdeliktWird innerhalb des maßgeblichen Zeitraums ein drittes Vormerkdelikt begangen, wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen.
!Maßnahme nicht absolviertWer einer angeordneten besonderen Maßnahme nicht nachkommt, verliert die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung.
Zusätzliche Folge: Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere zu berücksichtigende Vormerkungen bestehen, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede Vormerkung um zwei Wochen.

Welche Vormerkdelikte gibt es?

Das Vormerksystem umfasst 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Entscheidend ist immer der gesetzlich genau definierte Tatbestand – nicht jeder ähnliche Verkehrsverstoß ist automatisch ein Vormerkdelikt.

Alkohol: 0,5 bis unter 0,8 Promille
Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges mit 0,5 bis unter 0,8 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,25 bis unter 0,4 mg/l Atemluft.
Klasse C und D: 0,1 bis unter 0,5 Promille
Für Lenkerinnen und Lenker der Klassen C und D ist bereits das Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges mit 0,1 bis unter 0,5 Promille ein Vormerkdelikt.
Schutzweg
Gefährdung von Fußgängern, die einen Schutzweg vorschriftsmäßig benützen.
Sicherheitsabstand
Mit technischen Messgeräten festgestellter zeitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 0,2, aber weniger als 0,4 Sekunden.
STOP-Tafel und Vorrang
Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ mit Vorrangverletzung, wenn andere Lenker dadurch zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden.
Rotlicht
Missachtung des Rotlichts, wenn dadurch andere Fahrzeuglenker mit „freier Fahrt“ zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden.
Pannenstreifen
Unzulässiges Befahren des Pannenstreifens mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug, wenn dadurch Einsatz-, Straßen-, Aufsichts- oder Pannenfahrzeuge behindert werden.
Rettungsgasse
Unzulässiges Befahren der Rettungsgasse mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug; bei Behinderung bestimmter Einsatz- und Hilfsfahrzeuge kann das Delikt auch mit einem einspurigen Kraftfahrzeug verwirklicht werden.
Gefahrgut im Tunnel
Missachtung bestimmter Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen.
Gefahrgut in Autobahntunneln
Verstöße gegen die besonderen Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln.
Eisenbahnkreuzungen
Bestimmte Verstöße an Eisenbahnkreuzungen, etwa das Überfahren trotz Warnsignal oder bei ganz beziehungsweise teilweise geschlossenem Schranken.
Gefährlicher Fahrzeugzustand
Lenken eines Kraftfahrzeuges oder Ziehen eines Anhängers, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, wenn der Mangel vor Fahrtantritt hätte auffallen müssen.
Gefährliche oder ungesicherte Beladung
Lenken eines Fahrzeuges beziehungsweise Ziehen eines Anhängers mit nicht entsprechend gesicherter Beladung, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird und dies vor Fahrtantritt hätte auffallen müssen.
Kindersicherung
Bestimmte Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Kindern im Kraftfahrzeug.
Genau hinschauen: Nicht jede Missachtung einer STOP-Tafel, jedes Überfahren einer roten Ampel oder jeder Fehler bei der Ladungssicherung führt automatisch zu einer Vormerkung. Für ein Vormerkdelikt müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Was passiert beim zweiten Vormerkdelikt?

Wird innerhalb von zwei Jahren ein zweites Vormerkdelikt begangen, ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme an. Welche Maßnahme vorgeschrieben wird, richtet sich nach dem jeweiligen Delikt und den Bestimmungen der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung.

NachschulungFür bestimmte Vormerkdelikte ist eine verkehrspsychologische Nachschulung vorgesehen.
Perfektionsfahrt / FahrsicherheitstrainingJe nach zugrunde liegendem Delikt kann eine fahrpraktische Maßnahme angeordnet werden.
Spezialkurs oder SeminarFür bestimmte Delikte kommen insbesondere Kurse zur Kindersicherung oder Veranstaltungen zur Ladungssicherung in Betracht.

Welche besonderen Maßnahmen gibt es?

Zu den gesetzlich vorgesehenen besonderen Maßnahmen gehören insbesondere Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, Vorträge oder Seminare über Ladungssicherung sowie ein Kindersicherungskurs. Die Behörde ordnet die für das jeweilige Vormerkdelikt vorgesehene Maßnahme an.

Kosten: Die Kosten der angeordneten besonderen Maßnahme trägt die Führerscheinbesitzerin beziehungsweise der Führerscheinbesitzer selbst.

Was passiert, wenn ich die Maßnahme nicht absolviere?

Wird der behördlichen Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung entzogen. Die Maßnahme sollte daher innerhalb der von der Behörde vorgegebenen Frist absolviert werden.

Mehrere Vormerkdelikte gleichzeitig

Werden zwei oder mehrere Vormerkdelikte gleichzeitig beziehungsweise in Tateinheit begangen, zählt die Eintragung in das Führerscheinregister als eine Vormerkung. Welche besondere Maßnahme bei unterschiedlichen zugrunde liegenden Delikten angeordnet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Was passiert beim dritten Vormerkdelikt?

Wird innerhalb des maßgeblichen Beobachtungszeitraums ein drittes Vormerkdelikt begangen, wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Bei Personen mit ausländischer Lenkberechtigung wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

Beobachtungszeitraum: Nach dem ersten Vormerkdelikt beträgt er grundsätzlich zwei Jahre. Wird innerhalb dieser zwei Jahre ein zweites Vormerkdelikt begangen, verlängert sich der Zeitraum auch für das erste Delikt auf drei Jahre.

Vormerkdelikt oder Führerscheinentzugsdelikt?

Vormerkdelikte sind von Führerscheinentzugsdelikten zu unterscheiden. Beim ersten Vormerkdelikt bleibt es grundsätzlich bei der Vormerkung zusätzlich zur Verwaltungsstrafe. Schwerere Verkehrsverstöße – etwa höhere Alkoholisierungen oder bestimmte extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen – können dagegen unmittelbar einen Entzug der Lenkberechtigung auslösen.

Bestehen beim Begehen eines Führerscheinentzugsdelikts bereits eine oder mehrere zu berücksichtigende Vormerkungen, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede Vormerkung um jeweils zwei Wochen.

Welche Delikte führen direkt zum Führerscheinentzug?

Alkohol, Drogen, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen und weitere schwere Verkehrsverstöße können unmittelbar zum Entzug der Lenkberechtigung führen.

Zum Führerscheinentzug

Das Wichtigste zum Vormerksystem

14 Vormerkdelikte
Das Gesetz erfasst bestimmte besonders risikobehaftete Verkehrsverstöße.
1. Mal: Vormerkung
Die erste Vormerkung wird grundsätzlich zwei Jahre berücksichtigt.
2. Mal: Maßnahme
Beim zweiten Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren wird eine besondere Maßnahme angeordnet.
3. Mal: Entzug
Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen.

Rechtsgrundlagen

Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 30a und 30b Führerscheingesetz (FSG) sowie in § 13f Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV). Berücksichtigt ist die seit 1. September 2026 geltende Fassung des § 30a FSG. Stand: September 2026.