Klasse B  bestehen - Die vollständige Prüfungsvorbereitung

Klasse B L17 – Die vorgezogene Lenkberechtigung

Der L17 Führerschein ermöglicht es, bereits mit 17 Jahren in Österreich alleine Auto zu fahren.

Die Führerscheinausbildung kann ab 15,5 Jahren begonnen werden und beinhaltet 32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis in der Fahrschule 3.000 km private Ausbildungsfahrten mit einer Begleitperson. Zudem ist eine ärztliche Führerscheinuntersuchung, die theoretische Führerscheinprüfung und ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Die Perfektionsschulung nach 3.000 km Fahrpraxis und die praktische Führerscheinprüfung schließen die Ausbildung ab.

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung folgt eine mindestens 3 Jahre dauernde Probezeit in der ein Alkohollimit von 0,1 Promille gilt.

Die Kosten für den L17 Führerschein variieren je nach Standort der Fahrschule und betragen insgesamt etwa 2.300 Euro.

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Klasse B L17 – Die vorgezogene Lenkberechtigung

Was bedeutet L17 Führerschein

Der L17 Führerschein ermöglicht es, bereits mit 17 Jahren in Österreich alleine Auto zu fahren.

Die Führerscheinausbildung kann ab 15,5 Jahren begonnen werden und beinhaltet 32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis in der Fahrschule 3.000 km private Ausbildungsfahrten mit einer Begleitperson. Zudem ist eine ärztliche Führerscheinuntersuchung, die theoretische Führerscheinprüfung und ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Die Perfektionsschulung nach 3.000 km Fahrpraxis und die praktische Führerscheinprüfung schließen die Ausbildung ab.

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung folgt eine mindestens 3 Jahre dauernde Probezeit in der ein Alkohollimit von 0,1 Promille gilt.

Die Kosten für den L17 Führerschein variieren je nach Standort der Fahrschule und betragen insgesamt etwa 2.300 Euro.

Dieses Thumbnail zeigt eine Grafik für den genauen Ablauf der praktischen Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung L17. Beginnend mit einem ersten blauen Block der die Praktischen Schulung im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten anzeigt. Gefolgt von einem hellgrünen Block der die theoretischen Einweisung darstellt. Danach folgen die ersten 1000 km Ausbildungsfahrt mit dem Privatfahrzeug die durch eine dunkelgrünen Block dargestellt werden und die 1. begleitende Schulung mittel hellgrünem Block dargestellt. weiters folgen die zweiten 1000 km Privatausbildung in dunkelgrün und die zweite begleitende Schulung wieder in hellgrün, danach dritten 1000 km in dunkelgrün und die Perfektionsschulung die durch einen blauen Block dargestellt wird. Die abschließende Prüfung wird durch einen gelben Block visualisiert. Alle Blöcken sind mit den dem Namen des jeweiligen Ausbildungsschrittes beschriftet. Neben den Blöcken befinden sich Symbole die das jeweils verwendete Fahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder Privatfahrzeug, symbolisieren. Weitere Symbole zeigen welche Personen im jeweiligen Ausbildungsschritt anwesend sein müssen, es sind dies der Fahrschüler, die Begleitperson oder der Fahrlehrer.
Dieses Thumbnail zeigt eine Grafik für den genauen Ablauf der praktischen Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung L17. Beginnend mit einem ersten blauen Block der die Praktischen Schulung im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten anzeigt. Gefolgt von einem hellgrünen Block der die theoretischen Einweisung darstellt. Danach folgen die ersten 1000 km Ausbildungsfahrt mit dem Privatfahrzeug die durch eine dunkelgrünen Block dargestellt werden und die 1. begleitende Schulung mittel hellgrünem Block dargestellt. weiters folgen die zweiten 1000 km Privatausbildung in dunkelgrün und die zweite begleitende Schulung wieder in hellgrün, danach dritten 1000 km in dunkelgrün und die Perfektionsschulung die durch einen blauen Block dargestellt wird. Die abschließende Prüfung wird durch einen gelben Block visualisiert. Alle Blöcken sind mit den dem Namen des jeweiligen Ausbildungsschrittes beschriftet. Neben den Blöcken befinden sich Symbole die das jeweils verwendete Fahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder Privatfahrzeug, symbolisieren. Weitere Symbole zeigen welche Personen im jeweiligen Ausbildungsschritt anwesend sein müssen, es sind dies der Fahrschüler, die Begleitperson oder der Fahrlehrer.

Der L17 Ausbildungsablauf:

  1. Anmeldung: Bei einer Fahrschule für die L17 Ausbildung anmelden.
  2. Theoriekurs: Besuch von 32 UE Theorieunterricht, um die Verkehrsregeln und Grundlagen des Fahrens zu lernen.
  3. Praktische Schulung: 12 Fahrstunden mit einem Fahrlehrer, um die Grundlagen des Fahrens zu üben.
  4. Theoretische Einweisung: Vor den privaten Ausbildungsfahrten findet ein kurzes Gespräch über die Ausbildungsziele statt.
  5. Begleitetes Fahren: Mindestens 3.000 Kilometer mit einem erfahrenen Begleiter private Ausbildungsfahren absolvieren.
  6. Begleitende Schulungen: Zwischendurch gibt es zwei Fahrten und Gespräche mit dem Fahrlehrer.
  7. Perfektionsschulung: Nach 3000 km folgen eine Autobahnfahrt und die Prüfungsvorbereitung.
  8. Fahrprüfung: Mit 17 Jahren kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden.

Kostenaufstellung L17 Führerschein

In der Tabelle finden Sie die Preise der einzelnen Leistungen des L17-Führerscheines:

Fahrschulkosten Betrag
Ausbildungspaket (Theoriekurs, Fahrstunden, Einweisung und begleitende Schulungen) ca. € 1.600,-
Lernunterlagen (Online Training) € 29,90
Einschreibgebühr (fahrschulabhängig) * ca. € 60,-
Theorieprüfung (fahrschulabhängig) * ca. € 100,-
Behördenkosten
Theorieprüfung (Kosten Aufsichtsperson) € 11,-
Praktische Fahrprüfung (Kosten LenkerprüferIn) € 60,-
Bewilligung Ausbildungsfahrten (Kosten Bescheid) € 35,10
Ausstellung des Führerscheins (Produktion und Versand) € 60,50
Sonstige Kosten
Ärztliches Gutachten (Führerscheinuntersuchung) € 35,-
Erste-Hilfe-Kurs (6 Std. lebensrettende Sofortmaßnahmen) ca. € 80,-
2. Ausbildungsphase
Fahrsicherheitstraining € 250,-
Perfektionsfahrt € 100,-

GESAMTKOSTEN

ca. € 2.300,-

* Einschreibgebühren und Fahrschulgebühren für die theoretische Computerprüfung können bereits im Ausbildungspaket enthalten sein

Die Kosten unterscheiden sich von Fahrschule zu Fahrschule, ebenso gibt es regionale Unterschiede. Dennoch gibt die Tabelle eine gute Möglichkeit die zu erwartenden Kosten des Führerscheines abzuschätzen.

Alle Preisbeispiele freibleibend und inkl. USt

Die entscheidenden L17-Vorschriften

Fahrschüler

  • Mindestalter: Der Ausbildungsbeginn ist ab 15,5 Jahren möglich. Eine Anmeldung in der Fahrschule kann jedoch bereits früher erfolgen.
  • Gesundheitliche Eignung: Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich, bevor die Erlaubnis für Ausbildungsfahrten erteilt wird.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Ein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, der sechs Stunden umfasst, muss erst bei der Anmeldung zur Fahrprüfung nachgewiesen werden.

Private Ausbildungsfahrten sind nur mit gültigem Bescheid erlaubt

Begleitperson(en)

  • Anzahl der Begleitpersonen: Es können zwei Begleitpersonen benannt werden.
  • Naheverhältnis: Die Begleitpersonen müssen in einem engen Verhältnis zum Fahrschüler stehen. Falls keine der be3gleitpersonen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen, ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Führerscheinbesitz: Die Begleitpersonen müssen ihren Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen.
  • Fahrpraxis: In den letzten drei Jahren müssen die Begleitpersonen Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen vorweisen.

Theorieausbildung vor den Ausbildungsfahrten

  • Grundwissen: 20 Theorielektionen Grundwissen
  • Klasse B: 12 Theorielektionen für die Klasse B
  • Theoretische Einweisung: Vor Beginn der privaten Fahrten (Ausbildungsfahrten) erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en). Dabei muss mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein.

Beschränkungen

  • Alkoholgrenze: Sowohl für den Fahrschüler als auch für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,1.
  • Personenbeförderung: Während der privaten Ausbildung gibt es keine speziellen Vorschriften für die Personenbeförderung (Angaben in der Zulassungsbescheinigung beachten).
  • Anhänger: Das Ziehen von Anhängern ist gestattet.
  • Geografische Beschränkung: Die private Ausbildung darf ausschließlich im Inland durchgeführt werden.

Für den Fahrschüler und den Begleiter gilt max. 0,1 Promille 

Fahrausbildung

  • Fahrstunden: Zwölf Fahrlektionen mit dem Fahrlehrer (12 UE á 50 min) in der Fahrschule, das entspricht der Vorschulung, Grundschulung und Hauptschulung.
  • Ausbildungsfahrten: Mit den Begleitpersonen müssen drei Ausbildungteile mit jeweils mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug absolviert werden. Für jeweils 1.000 km ist ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen vorgesehen.
  • Fahrtenprotokoll: Über die Ausbildungsfahrten muss ein genaues Fahrtenprotokoll geführt werden, das vom Begleiter und vom Fahrschüler unterschrieben werden muss.
  • Begleitende Schulungen: Begleitende Schulung im Privatfahrzeug im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers nach den ersten und den zweiten 1000 km Ausbildungsfahrten.
  • Perfektionsschulung: Drei Fahrlektionen nach den dritten 1000 km mit dem Fahrlehrer und dem Fahrschulfahrzeug. Die Perfektionsschulung muss eine Autobahnfahrt und eine Prüfungssimulation beinhalten.

Versicherung

  • Versicherungsschutz: Es ist zu empfehlen die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder vor Beginn der Ausbildung die Versicherungsanstalt informell zu kontaktieren.

Fahrzeug

  • Fahrzeuganforderungen: Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen bezüglich Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung erfüllen.
  • Fahrzeugauswahl: Es können beliebig viele verschiedene Fahrzeuge genutzt werden.
  • Behördliche Meldung: Eine besondere Meldung der Fahrzeuge bei der Behörde ist nicht erforderlich.
  • Zustimmungserklärung: Wenn das private Übungsfahrzeug weder dem Fahrschüler noch dem anwesenden Begleiter gehört, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Fahrzeughalters notwendig.
  • Kennzeichnung: Während der Ausbildungsfahrten müssen gut sichtbare „L17 Ausbildungsfahrt“-Schilder vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein. Alternativ können auch „L Übungsfahrt“-Schilder verwendet werden.
  • Schildernutzung: Diese Schilder dürfen auch außerhalb der Ausbildungsfahrten am Fahrzeug montiert bleiben.

Theorieprüfung

  • Theoriausbildung: Die Theorieausbildung von 32 UE muss abgeschlossen sein
  • Mindestalter: Es gibt kein Mindestalter für die Theorieprüfung
  • Gültigkeitsdauer: Theoretische Prüfung gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden.
  • Ausweis: Für die Theorieprüfung benötigst Du einen amtlichen Lichtbildausweis.

Praktische Fahrprüfung

  • Mindestalter: Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Lichtbildausweis erforderlich: Bei der Prüfung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
  • Prüfungsfahrzeug: Die Prüfung wird von einem Prüfer der zuständigen Behörde entweder im Schulfahrzeug der Fahrschule mit einem Fahrlehrer oder im privaten Übungsfahrzeug mit der Begleitperson durchgeführt.
  • Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug: Das Fahrzeug muss in der Sitzreihe des Prüfers mindestens eine Türe haben.
  • Autobahnvignette: Das Prüfungsfahrzeug benötigt entweder eine Autobahn-Klebevignette oder einen Nachweis über die Digitale Vignette (Kaufbestätigung oder Nachweis über die ASFINAG-Website).
  • Automatikfahrzeug: Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird der Führerschein von der Behörde auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt.

Gültigkeit der Lenkberechtigung

  • Gültigkeit: Die erteilte Lenkberechtigung gilt vor dem 18. Geburtstag nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark. Unbedingt vor einer Fahrt in eines dieser Länder prüfen, ob der Führerschein dort gültig ist.
  • Vollwertiger Führerschein: Ab dem 18. Lebensjahr wird der L17-Führerschein automatisch zu einem vollwertigen Führerschein, der ohne weitere Umschreibung international vollständig anerkannt wird.

    Auslandsfahrten nur in wenige Länder erlaubt

    Probezeit nach Erteilung

    • Dauer: Die Probezeit für Fahranfänger beträgt mindestens drei Jahre bzw. mindestens bis zum 21. Geburtstag.
    • Beispiel 1: Wenn die Führerschein mit dem 17. Geburtstag erteilt wird, beträgt die Probezeit 4 Jahre bis zum 21 Geburtstag.
    • Beispiel 2: Wenn der Führerschein mit 18 Jahren und 6 Monaten erteilt wird, dann läuft die Probezeit 3 Jahre bis zum Alter von 21 Jahren und 6 Monaten.

      Zweite Ausbildungsphase

      • Fahrsicherheitstraining: Nachdem die Lenkberechtigung erteilt wurde, findet innerhalb von drei bis neun Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch statt.
      • Perfektionsfahrt: Nach sechs bis zwölf Monaten wird eine Perfektionsfahrt durchgeführt, die eine Spritspartraining beinhaltet.
      • Anmerkung: Im Vergleich zur „Normalausbildung“ der Klasse B, entfällt bei L17 die erste Perfektionsfahrt, aufgrund der umfangreichen Ausbildung mit 3000 km Fahrpraxis.

      Der behördliche Bescheid wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt und gilt für 18 Monate!

      Der behördliche Bescheid wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt und gilt für 18 Monate!

      Wichtige Fragen und Antworten zur L17-Fahrausbildung

      Fahrschüler

      Ab welchem Alter kann die L17-Fahrausbildung beginnen?

      Die Ausbildung kann ab einem Alter von 15,5 Jahren begonnen werden, die Anmeldung in der Fahrschule ist jedoch bereits früher möglich.

      Wann muss der Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden?

      Der Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (6 Stunden) muss bei der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erbracht werden.

      Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind für die L17-Fahrausbildung erforderlich?

      Vor der Erlaubnis für Ausbildungsfahrten (Bescheid) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

      Wie viele Theorielektionen sind für L17 erforderlich?

      Mindestens 32 Theorielektionen sind vorgeschrieben, 20 UE Grundwissen und 12 UE Klasse B..

      Wie viele Fahrlektionen sind vor der Bewilligung zur privaten Ausbildungsfahrt in der Fahrschule vorgeschrieben?

      Vor der Genehmigung zur Ausbildungsfahrt sind mindestens zwölf Fahrlektionen á 50 Minuten mit dem Fahrlehrer in der Fahrschule erforderlich.

      Begleitpersonen

      Wie viele Begleitpersonen dürfen benannt werden?

      Es können bis zu zwei Begleitpersonen benannt werden.

      Wie lange müssen die Begleitpersonen ihren Führerschein besitzen?

      Die Begleitpersonen müssen den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen.

      Wer muss bei der theoretische Einweisung anwesend sein?

      Vor Beginn der privaten Fahrten erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en), bei der mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein müssen.

      Wann erfolgen begleitende Schulungen im Privatfahrzeug?

      Begleitende Schulungen finden nach den ersten und zweiten 1.000 km Ausbildungsfahrten im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers statt.

      Welche Anforderungen gelten für die Begleitpersonen bezüglich des Verhältnisses zum Fahrschüler?

      Die Begleitpersonen müssen in einem engen Verhältnis zum Fahrschüler stehen. Falls dies nicht gegeben ist, ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

      Wie oft müssen die Begleitpersonen während der L17-Ausbildungsfahrten anwesend sein?

      Mindestens eine der benannten Begleitpersonen muss während der gesamten Dauer der Ausbildungsfahrten im Privatfahrzeug anwesend sein.

      Wer muss bei der theoretische Einweisung anwesend sein?

      Vor Beginn der privaten Fahrten erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en), bei der mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein müssen.

      Fahrzeug

      Gibt es besondere Anforderungen an das Privatfahrzeug für die L17-Ausbildung?

      Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen bezüglich Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung erfüllen.

      Wie ist die Regelung bezüglich der Fahrzeugwahl für die Ausbildungsfahrten?

      Es können beliebig viele verschiedene Fahrzeuge für die Ausbildungsfahrten genutzt werden.

      Was ist erforderlich, wenn das Privatfahrzeug nicht dem Fahrschüler oder Begleiter gehört?

      Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Fahrzeughalters ist notwendig.

      Dürfen während der Ausbildungsfahrten Anhänger gezogen werden?

      Ja, das Ziehen eines Anhängers während der Fahrschüler das Fahrzeug lenkt ist erlaubt.

      Muss das Privatfahrzeug für die Ausbildungsfahrten bei der Behörde gemeldet werden?

      Nein, eine besondere Meldung der Fahrzeuge bei der Behörde ist nicht erforderlich.

      Welche Kennzeichnung ist während der Ausbildungsfahrten am Fahrzeug anzubringen?

      Gut sichtbare „L17 Ausbildungsfahrt“-Schilder müssen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein. Alternativ können auch „L Übungsfahrt“-Schilder verwendet werden.

      Welche Einschränkungen gelten für die Nutzung von Automatikfahrzeugen während der L17-Ausbildung?

      Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird der Führerschein auf die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ausgestellt. Während der Ausbildung dürfen Automatikfahrzeuge verwendet werden.

      Private Ausbildungsfahrten und begleitende Schulungen

      Welche Dokumente müssen während der L17-Ausbildungsfahrten mitgeführt werden?

      Der Fahrschüler muss einen amtlichen Lichtbildausweis und den Bewilligungsbescheid der Behörde mitführen, der Begleiter muss seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug mitführen.

      Welcher Modus gilt für die Ausbildungsfahrten im Privatfahrzeug?

      Es müssen drei Ausbildungsteile mit jeweils mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug absolviert werden, mit einem Zeitrahmen von mindestens zwei Wochen pro 1.000 km.

      Wann erfolgen begleitende Schulungen im Privatfahrzeug?

      Begleitende Schulungen finden nach den ersten und zweiten 1.000 km Ausbildungsfahrten im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers statt.

      Gibt es besondere Alkoholgrenzen während der privaten Ausbildungsfahrten?

      Ja, sowohl für den Fahrschüler als auch für die Begleitpersonen gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.

      Welche Beschränkungen gelten für die Personenbeförderung während der L17-Ausbildungsfahrten?

      Es gibt keine speziellen Vorschriften für die Personenbeförderung, solange die Anzahl der Mitfahrer nicht die Zulassung des Fahrzeugs überschreitet.

      Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen während der L17-Ausbildungsfahrten beachtet werden?

      Es müssen stets die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden, und die Begleitpersonen müssen auf eine sichere Fahrweise des Fahrschülers achten.

      Welche geografischen Beschränkungen gelten für die private Ausbildung?

      Die private Ausbildung darf ausschließlich im Inland durchgeführt werden.

      Was umfasst die Perfektionsschulung im Fahrschulfahrzeug?

      Die Perfektionsschulung nach den dritten 1.000 km Ausbildungsfahrt beinhaltet drei Fahrlektionen mit dem Fahrschulfahrzeug, inklusive einer Autobahnfahrt und einer Prüfungssimulation.

      Theoretische und praktische Fahrprüfung

      Wann kann man zur theoretischen Prüfung antreten?

      Zur theoretischen Prüfung kann man sofort nach dem vollständig absolvierten Kurs, 20 UE Grundwissen und 12 UE Klasse B, antreten. 

      Gibt es ein Mindestalter für die theoretische Prüfung?

      Nein, es gibt kein Mindestalter für die theoretische Führerscheinprüfung.

      Wann kann man zur praktischen Prüfung antreten?

      Zur praktischen Prüfung kann man frühestens am 17. Geburtstag antreten. Vor praktischem Prüfungsantritt muss die theoretische Prüfung, alle Ausbildungsteile, die Perfektionsschulung und der Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden sein.

      Mit welchen Fahrzeug kann man zur Prüfung antreten?

      Es ist möglich mit dem Privatfahrzeug und seinem Begleiter oder mit dem Fahrschulfahrzeug und einem Fahrlehrer zur praktischen Prüfung anzutreten.

      Welche Anforderungen gelten für das Prüfungsfahrzeug?

      Das Prüfungsfahrzeug muss in der hinteren Sitzreihe über Türen verfügen. Am Fahrzeug muss eine gültige Autobahnvignette angebracht sein oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass eine gültige elektronische Vignette existiert. Das Fahrzeug muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und sauber sein.

      Was passiert, wenn man die L17 praktische Fahrprüfung nicht besteht?

      Wenn man die L17 praktische Fahrprüfung nicht besteht, kann sie nach einer Wartezeit von zwei Wochen erneut abgelegt werden.

      Lenkberechtigung

      Wann darf man nach bestandener Prüfung Auto fahren?

      Unmittelbar nach der bestandenen praktischen Fahrprüfung erhält man einen vorläufigen Führerschein, mit diesem darf man sofort nach der Prüfung fahren muss dabei einen amtlichen Lichtbildausweis mitführe. 

      Wo darf ich mit dem vorläufigen Führerschein fahren?

      Der vorläufige Führerschein gilt nur in Österreich.

      Wie lange darf ich mit dem vorläufigen Führerschein fahren?

      Der vorläufige Führerschein gilt für maximal 4 Wochen, danach darf man mit dem vorläufigen Führerschein nicht mehr fahren.

      Wann bekomme ich den „richtigen“ Führerschein?

      Der vorläufige Führerschein gilt max. 4 Wochen. In den 4 Wochen muss man die Prüfungskosten bezahlen und bekommt danach den „richtigen“ Führerschein per Post zugesendet.

      Welche Einschränkungen gibt es für den L17-Führerschein.?

      Der L17-Führerschein gilt nur in Österreich, Deutschland, Grossbritanien, Nordirland und Dänemark. 

      Wann darf ich auch im Ausland Auto fahren?

      Ab dem 18. Geburtstag gilt der Führerschein automatisch uneingeschränkt auch im Ausland gemäß den internationalen Bestimmungen. 

      Alle erforderlichen Dokumente im Überblick

      Bei der Anmeldung
      Vor der Ausbildungfahrt
      Vor der Theorieprüfung
      Vor der Praxisprüfung

      Amtl. Lichtbildausweis

      Ev. Meldezettel

      Ev. Nachweis des akademischen Grades

      Ev. Urkunden bez. Namensänderung

      Ärztliches Gutachten

      Führerschein des Begleiters

      Ev. Nachweis der Fahrpraxis des Begleiters

      Bescheid der Behörde abwarten

      Ein Passfoto

      Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen
      „Erste-Hilfe-Kurs“

      L17 ist die Ausbildungsform mit der meisten Fahrpraxis

      L17 ist die Ausbildungsform mit der meisten Fahrpraxis

      Ausbildungsablauf im Überblick

      Zu Beginn der Ausbildung müssen Sie 20 UE Basisschulung und 12 UE Klassenspezifische Schulung im Theoriekurs absolvieren,
      parallel dazu fahren Sie 12 Fahrstunden.

      Nach dieser „Grundschulung“ (32 UE Kurs und 12 Fahrstunden) können Sie den Antrag auf Ausbildungsfahrten bei der Behörde stellen.

      Fahrstundenanzahl und Abfolge

      Art Anzahl UE á 50 min
      Vorschulung 3
      Grundschulung 3
      Hauptschulung 6
      Theoretische Einweisung mit einem der Begleiter 1
      Mind. 1000 km mit Begleiter(n)
      1. Begleitende Schulung 2
      Mind. 1000 km mit Begleiter(n)
      2. Begleitende Schulung 2
      Mind. 1000 km mit Begleiter(n)
      Perfektionsschulung praktisch (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Prüfungssimulation) 3

      Inhalt der begleitenden Schulungen

      Alle Schulungen finden im Beisein eines eigens dafür ausgebildeten Fahrlehrers statt!

      Der oder die Begleiter müssen bei der 1. und 2. begleitenden Schulung anwesend sein, bei der Perfektionsschulung besteht keine Anwesenheitspflicht!

      • Die 1. Schulung besteht aus einer Fahrt im Privat-PKW, bei der der Begleiter neben dem Fahrschüler sitzt und der Fahrlehrer auf der Rücksitzbank Platz nimmt. Danach folgt ein gemeinsames Gespräch unter der Leitung des Fahrlehrers zu den Themen Geschwindigkeit und Blicktechniken.
      • Die 2. Schulung und die 1. Schulung haben den selben Ablauf, die Themen des Gespräches der 2. Schulung sind Partnerkunde und Gefahrenlehre.
      • Im Rahmen der Perfektionsschulung wird mit dem Fahrschulauto gefahren. Das Gespräch beinhaltet das Thema Beeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen und soll abschließende Erkenntnisse zu den Ausbildungsfahrten bringen.

      Ein fixer Teil aller Schulungen ist das Besprechen der bisherigen Erfahrungen und die Analyse von Gefahrenschwerpunkten. Das Ziel ist Konsequenzen, Erkenntnisse und Vorsätze für ein sicheres Lenken herauszuarbeiten.

      Die Fahrschule muss Ihnen die Durchführung jeder begleitenden Schulung schriftlich bestätigten.

      Schulungen sind keine Prüfungen ein Durchfallen ist nicht möglich 

      Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen

      • Promillegrenze: 0,1 Promille-Grenze für Begleiter und Fahrschüler – Bei einem Verstoß des Fahrschülers gegen diese Bestimmung, darf der Fahrschüler nicht vor seinem 18. Geburtstag zur Prüfung antreten.
      • Dokumente: Der Begleiter muss auf den Ausbildungsfahrten den Bewilligungsbescheid und seinen Führerschein mitführen, der Fahrschüler einen amtlichen Lichtbildausweis.
      • Verkehrssicherheit: Der Begleiter darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist, die Verkehrsvorschriften müssen beachtet und Unfälle verhindert werden.
      • Position: Der Begleiter muss (natürlich) neben dem Fahrschüler sitzen.
      • Kennzeichnung: Vorne und hinten am Fahrzeug muss während der Übungsfahrt die „L17-Tafel“ gut sichtbar angebracht sein.
      • Fahrtenprotokoll: Über diese Übungsfahrten muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden, welches vom Begleiter und vom Fahrschüler unterschrieben werden muss.
      • Inland: Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden.
      • Anhänger: Anhänger dürfen gezogen werden – Anhängerbestimmungen beachten.
      • Personenbeförderung: Personen dürfen befördert werden (Angaben des Zulassungsscheines beachten).
      • Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung vor Durchführung der Ausbildungsfahrten.

      Für Begleiter und Fahrschüler gilt die 0,1 Promille Grenze

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