Mehrphasenausbildung
Der Mehrphasenausbildung unterliegen alle Fahranfänger der Klassen A und B – unabhängig von Ihrem Alter und unabhängig davon, ob sie bereits eine andere Lenkberechtigung besitzen.
Mehrphasenausbildung bedeutet, dass der ersten Ausbildungsphase bis zur Erteilung der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase folgt. In der zweiten Ausbildungsphase erhält der Lenker ein Feedback über sein Fahrkönnen, seine defensive und soziale Fahrweise wird gefördert und er wird in Unfallarten sowie Unfallvermeidungsstrategien geschult. Der Lenker lernt seine eigenen Fehler besser kennen und bewegt in einem Fahrsicherheitstraining praxisnah das Fahrzeug in seinem Grenzbereich.
Die Mehrphasenausbildung gilt nicht für EWR- od. Nicht-EWR-Lenkberechtigungen, wenn der Wohnsitz nach Erteilung der Lenkberechtigung nach Österreich verlegt wurde.
Wie lange dauert die zweite Ausbildungsphase?
Nach der Erteilung der Lenkberechtigung folgt die zweite Ausbildungsphase, diese dauert für die Klasse B 12 Monate und für die Klasse A 14 Monate.
Was ist in der zweiten Ausbildungsphase der Klasse B zu tun?
In dieser zweiten Ausbildungsphase sind in Abhängigkeit von der erteilten Lenkberechtigung Perfektionsfahrten (PF) und ein Fahrsicherheitstraining (FST) zu absolvieren.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die zu absolvierenden Ausbildungsteile für die Lenkberechtigung der Klasse B. Die Gesamtdauer der zweiten Ausbildungsphase beträgt 12 Monate:
Art und Zeit nach Prüfung
|
B
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L17
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1. PF nach 2 – 4 Mon.*)
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JA
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–
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FST nach 3 – 9 Mon.
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JA
|
JA
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2. PF nach 6 – 12 Mon.*)
|
JA
|
JA
|
*) Zwischen der 1. und der 2. Perfektionsfahrt müssen mindesten 3 Monate liegen.
Für Übungsfahrer (L-Taferl) gelten die Bestimmungen der Klasse B.
Zweite Ausbildungsphase der Klassen A1, A2 oder A
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen den zu absolvierenden Ausbildungsteil für die Lenkberechtigung der Klasse A. Die Dauer der zweiten Ausbildungsphase beträgt 9 Monate:
Art und Zeit nach Prüfung | A |
FST nach 2 – 12 Mon. | JA |
PF 4 – 14 Mon. | JA |
Die zweite Ausbildungsphase der Klasse A ist unabhängig davon, ob man bereits einen B Schein hat oder nicht, d.h. sie ist immer zu durchlaufen.
Was passiert, wenn ich das nicht mache?
Die zweite Ausbildungsphase ist vorgeschrieben, d.h. man muss sich ihr unterziehen!
Wenn nach 12 Monaten bei der Klasse B, oder nach 14 Monaten bei der Klasse A, nicht alle zu absolvierenden Ausbildungsschritte gemacht wurden, erhält man eine Verständigung der Behörde mit einer Aufforderung und einer Erklärung der Rechtsfolgen. Es gibt keine Verwaltungsstrafe.
Nachfristen:
Die erste Nachfrist beträgt 4 Monate und beinhaltet keine Sanktion. Wenn in dieser ersten Nachfrist dem Gesetz nicht nachgekommen wird, dann folgt eine zweite Nachfrist um 4 Monate mit einer Probezeitverlängerung um ein Jahr. Wenn in der zweiten Nachfrist die fehlenden Ausbidlungteile nicht absolviert werden, folgt ein Entzug der Lenkberechtigung, bis die vorgeschriebenen Ausbildungsteile absolviert wurden.
Ausnahmen:
Wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe nachgewiesen werden können, kann auf Antrag die Behörde für eine angemessene Zeit von der Entziehung der Lenkberechtigung absehen.
Perfektionsfahrten
Wie läuft eine Perfektionsfahrt ab?
Die Perfektionsfahrt umfasst eine Ausbildungsfahrt von 1 UE (50 min) und ein Gespräch mit einem erfahrenen und speziell geschulten Fahrlehrer von 1 UE.
Was wird bei einer Perfektionsfahrt gemacht?
Speziell geachtet wird auf Unfallvermeidung, eine defensive Fahrwiese und ein soziales Verhalten. Wenn in den theoretischen Kenntnissen Mängel auftauchen sollten oder das Fahrverhalten verbessert werden kann, wird Ihnen der Fahrlehrer dies aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Die Perfektionsfahrt gibt professionelles Feedback und die Möglichkeit, Ihr Fahrkönnen unter Anleitung eines Fahrprofis zu verbessern.
Perfektionsfahrten Klasse B
Die erste Perfektionsfahrt im Rahmen der Fahrausbildung sowie das darauf folgende Gespräch haben aus folgenden Inhalten in der Dauer von insgesamt 2 Unterrichtseinheiten zu bestehen:
- Kontrolle der Sitzposition und Lenkradhaltung
- Ökonomisches Fahren
- Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
- Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
- Befahren von komplexen Querstellen
- Überholen
- Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
- kommentiertes Fahren durch den Lenker für die Dauer von rund zehn Minuten
- Durchführen von Nebentätigkeiten
- Gefahrenvermeidungstraining
- Dynomentraining und 3A-Training
- Diskussion über das Verhalten in Tunnels bei außergewöhnlichen Situationen
- Diskussion über die Notwendigkeit und Gefahren von Nebentätigkeiten
Die zweite Perfektionsfahrt hat eine Dauer von 2 UE und den Schwerpunkt umweltbewusste und treibstoffsparende Fahrweise.
- Fahrt mit der Dauer von mindestens 15 Minuten erfogt die Messung des Treibstoffverbrauches
- Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise
- Wiederholung der Fahrt gemäß Z 1 mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauches und der Fahrtdauer,
- Gegenüberstellung der beiden Fahrte
- Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit
Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …
Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …
sowie … Kontrolle der Sitzposition und Lenkradhaltung, Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen, Befahren von komplexen Querstellen, Überholen, kommentiertes Fahren durch den Lenker für die Dauer von rund zehn Minuten, Durchführen von Nebentätigkeiten, Gefahrenvermeidungstraining, Diskussion über die Notwendigkeit und Gefahren von Nebentätigkeiten.
Perfektionsfahrt Klasse A, A2 und A1
Die Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse A1, A2 oder A und das Gespräch umfassen folgende Inhalte:
- Ökonomisches Fahren
- Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
- Fahren im Freiland – nach Möglichkeit sollte dies der überwiegend befahrene Verkehrsraum sein
- Fahren im Schnellverkehr, wenn möglich Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
- Befahren von komplexen Querstellen
- Überholen
- Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
- Gefahrenvermeidungstraining
- Dynomentraining und 3A-Training
Während der Perfektionsfahrt muss vom Ausbildner zu den Teilnehmern eine Funkverbindung bestehen.
Kann ich bei der Perfektionsfahrt durchfallen?
NEIN ! – Die Perfektionsfahrt müssen Sie zwar absolvieren, aber ein Durchfallen ist nicht möglich. Eine ordentliche Mitarbeit ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Fahrsicherheitstraining
Wie lange dauert das Fahrsicherheitstraining?
Das Fahrsicherheitstraining dauert insgesamt 8 UE à 50 min und beinhaltet ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch von 2 UE .
Art | Dauer |
Verkehrspsychologisches Gruppengespräch | 2 UE |
Theoretischer Teil des FST | 1 UE |
Praktischer Teil des FST | 5 UE |
Was wird beim Fahrsicherheitstraining gemacht?
Im verkehrspsychologischen Gruppengespräch werden die für Fahranfänger typischen Unfallarten (Alleinunfälle,…) und Unfallrisiken (Selbstüberschätzung,…) mit einem Psychologen besprochen. Die persönlichen Schwächen und Lösungsstrategien zur Unfallvermeidung werden bewusst gemacht.
Im theoretischen Teil des Fahrsicherheitstrainings wird u.a. über Schleudern, Schieben und Ursachen von Fahrzeugreaktionen beim Kurvenfahren gesprochen.
Im praktischen Teil des Fahrsicherheitstrainings werden unter Anleitung eines Instruktors u.a. Brems- und Bremsausweichübungen gemacht, es wird das richtige Kurvenfahren geübt und die richtige Sitzposition und Kindersicherung gezeigt. Bei der Klasse A steht auch ein Slalom auf dem Programm.
Kann ich beim Fahrsicherheitstraining durchfallen?
NEIN ! – Das Fahrsicherheitstraining müssen Sie zwar absolvieren, aber ein Durchfallen ist nicht möglich. Eine ordentliche Mitarbeit ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Wo kann man die Perfektionsfahrt und das Fahrsicherheitstraining machen?
Die Perfektionsfahrten der Klasse B werden nur von Fahrschulen angeboten, die der Klasse A, A2 und A1 auch von den Autofahrerclubs. Das Fahrsicherheitstraining bieten z.B. Fahrschulen, ARBÖ und ÖAMTC an.
Sie können sich die Fahrschule oder die Kraftfahrervereinigung in ganz Österreich frei aussuchen.
Quellen:
FSG §§ 4a, 4b, 4c
FSG-DV §§ 13a, 13b, 13c