Mehrphasenausbildung

Mit dem Führerschein ist die Ausbildung für Fahranfänger der Klassen A und B noch nicht abgeschlossen. Nach der Erteilung der Lenkberechtigung folgt die zweite Ausbildungsphase mit Perfektionsfahrt(en), Fahrsicherheitstraining und gezieltem Feedback zum eigenen Fahrverhalten.

Klasse BZweite Ausbildungsphase mit Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstraining.
L17Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt nach der Prüfung.
A1, A2 und AFahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt als eigene zweite Ausbildungsphase.
Wichtig: Die Mehrphasenausbildung betrifft Fahranfänger der Klassen A und B unabhängig vom Alter und grundsätzlich auch dann, wenn bereits eine andere Lenkberechtigung vorhanden ist.

Was bedeutet Mehrphasenausbildung?

Die Führerscheinausbildung endet nicht mit der bestandenen Prüfung. Der ersten Ausbildungsphase bis zur Erteilung der Lenkberechtigung folgt eine zweite Ausbildungsphase. Sie soll Fahranfängern Rückmeldung über ihr Fahrkönnen geben, defensive und soziale Fahrweise fördern und typische Unfallrisiken sowie Möglichkeiten zur Unfallvermeidung bewusst machen.

Beim Fahrsicherheitstraining wird außerdem das Verhalten des Fahrzeugs in anspruchsvollen Situationen praktisch erlebt und geübt.

Fahrkönnen überprüfen
Professionelles Feedback zum eigenen Fahrverhalten erhalten.
Risiken erkennen
Typische Unfallarten und Risiken von Fahranfängern kennenlernen.
Defensiv fahren
Eine sichere, soziale und vorausschauende Fahrweise fördern.
Grenzbereiche erleben
Fahrzeugreaktionen unter kontrollierten Bedingungen kennenlernen.

Mehrphasenausbildung der Klasse B

Für die Klasse B sind nach der Prüfung mehrere Ausbildungsschritte vorgesehen. Bei der L17-Ausbildung entfällt die erste Perfektionsfahrt nach der Prüfung.

11. PerfektionsfahrtKlasse B: 2 bis 4 Monate nach der Prüfung. Bei L17 entfällt dieser Schritt.
2FahrsicherheitstrainingKlasse B und L17: 3 bis 9 Monate nach der Prüfung.
32. PerfektionsfahrtKlasse B und L17: 6 bis 12 Monate nach der Prüfung.
!Abstand beachtenZwischen erster und zweiter Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen.
L-Taferl: Für Übungsfahrer gelten die Bestimmungen der Klasse B.

Mehrphasenausbildung für A1, A2 und A

Auch bei den Motorradklassen ist eine zweite Ausbildungsphase vorgesehen. Sie ist unabhängig davon zu absolvieren, ob bereits eine Lenkberechtigung der Klasse B vorhanden ist.

1FahrsicherheitstrainingIm bisherigen Seiteninhalt ist dafür der Zeitraum 2 bis 12 Monate nach der Prüfung angegeben.
2PerfektionsfahrtIm bisherigen Seiteninhalt ist dafür der Zeitraum 4 bis 14 Monate nach der Prüfung angegeben.

Was passiert, wenn Ausbildungsteile fehlen?

Die zweite Ausbildungsphase ist verpflichtend. Werden die vorgeschriebenen Ausbildungsschritte nicht innerhalb der vorgesehenen Frist absolviert, folgt laut bisherigem Seiteninhalt zunächst eine Verständigung der Behörde mit Aufforderung und Hinweis auf die Rechtsfolgen.

1Erste Nachfrist4 Monate. Laut bisherigem Seiteninhalt zunächst ohne Sanktion.
2Zweite NachfristWeitere 4 Monate; dabei wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
3Weiterhin nicht absolviertEntzug der Lenkberechtigung, bis die vorgeschriebenen Ausbildungsteile nachgeholt wurden.
Ausnahme: Bei besonders berücksichtigungswürdigen und nachgewiesenen Gründen kann die Behörde laut bisherigem Seiteninhalt auf Antrag für eine angemessene Zeit von der Entziehung absehen.

Perfektionsfahrt: Was wird gemacht?

Eine Perfektionsfahrt ist keine neuerliche Führerscheinprüfung. Sie dient dazu, das Fahrverhalten nach den ersten Monaten selbstständiger Fahrpraxis gemeinsam mit einem speziell geschulten Fahrlehrer zu analysieren und zu verbessern.

Unfallvermeidung
Gefahren früh erkennen und richtig darauf reagieren.
Defensive Fahrweise
Sicheres und soziales Verhalten im Verkehr weiterentwickeln.
Blicktechnik
Verkehrsbeobachtung und vorausschauendes Fahren verbessern.
Persönliches Feedback
Eigene Schwächen erkennen und konkrete Verbesserungen erarbeiten.

Perfektionsfahrten der Klasse B

Die erste Perfektionsfahrt samt Gespräch umfasst nach dem bisherigen Seiteninhalt insgesamt 2 Unterrichtseinheiten. Behandelt werden unter anderem Sitzposition und Lenkradhaltung, ökonomisches Fahren, Autobahn oder Autostraße, komplexe Querstellen, Überholen, Blicktechnik, kommentiertes Fahren, Nebentätigkeiten und Gefahrenvermeidung.

Die zweite Perfektionsfahrt dauert ebenfalls 2 Unterrichtseinheiten und setzt einen Schwerpunkt auf umweltbewusste und treibstoffsparende Fahrweise. Dabei werden Fahrten und Verbrauch verglichen und anschließend gemeinsam ausgewertet.

Perfektionsfahrt bei A1, A2 und A

Bei den Motorradklassen gehören unter anderem ökonomisches Fahren, Freiland- und Schnellverkehr, komplexe Querstellen, Überholen, Blicktechnik und Gefahrenvermeidung zu den Inhalten. Während der Perfektionsfahrt besteht zwischen Ausbildner und Teilnehmer eine Funkverbindung.

Kann man durchfallen? Nein. Die Perfektionsfahrt muss absolviert werden, ist aber keine Prüfung. Eine ordentliche Mitarbeit ist vorgeschrieben.

Fahrsicherheitstraining

Das Fahrsicherheitstraining verbindet praktische Fahrzeugbeherrschung mit theoretischen Inhalten und einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Der bisherige Seiteninhalt nennt insgesamt 8 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten.

2 UEVerkehrspsychologisches Gruppengespräch
1 UETheoretischer Teil des Fahrsicherheitstrainings
5 UEPraktischer Teil des Fahrsicherheitstrainings

Was wird beim Fahrsicherheitstraining gemacht?

Im verkehrspsychologischen Gruppengespräch werden typische Unfallarten und Unfallrisiken von Fahranfängern besprochen. Ziel ist es, persönliche Schwächen und Strategien zur Unfallvermeidung bewusst zu machen.

Im theoretischen Teil geht es unter anderem um Fahrzeugreaktionen beim Kurvenfahren. Im praktischen Teil werden beispielsweise Brems- und Bremsausweichübungen sowie richtiges Kurvenfahren trainiert. Bei der Klasse A gehört auch ein Slalom zum Programm.

Auch hier gilt: Beim Fahrsicherheitstraining kann man nicht „durchfallen“. Die Teilnahme und ordentliche Mitarbeit sind jedoch verpflichtend.

Wo kann ich die Mehrphasenausbildung absolvieren?

Der bisherige Seiteninhalt nennt für Perfektionsfahrten der Klasse B Fahrschulen. Für die Motorradklassen werden auch Autofahrerclubs genannt. Fahrsicherheitstrainings werden beispielsweise von Fahrschulen sowie Autofahrerclubs angeboten. Die Auswahl ist nicht auf den eigenen Wohnort beschränkt.

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Rechtsgrundlagen

Der bisherige Seiteninhalt nennt als Rechtsgrundlagen das Führerscheingesetz (FSG) §§ 4a, 4b und 4c sowie die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) §§ 13a, 13b und 13c.