Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Fahrprüfung

Hier lesen Sie wie die praktische Fahrprüfung genau abläuft!

Echte Informationen aus der Praxis!

Voraussetzungen für den Prüfungsantritt

Seit der Anmeldung (Antragstellung) für den Führerschein hat Ihre Fahrschule online Einblick in den aktuellen Status des Verfahrens.

Die Behörde prüft Ihre formalen Voraussetzungen für einen Prüfungsantritt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es eine Prüfungsfreigabe.

Ihre Fahrschule erkennt diese Freigabe online im Prüfungsportal undSie bekommen von Ihrer Fahrschule einen Prüfungstermin.

Für die Prüfungsfreigabe zur praktische Prüfung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausbildung abgeschlossen (Kurs und Fahrstunden absolviert, Freigabe durch den Fahrlehrer)
  • Theorieprüfung bestanden
  • Erste Hilfe Kurs absolviert
  • Ärztliche Untersuchung absolviert
  • Verkehrszuverlässigkeit gegeben
  • Mindestalter erreicht

Mindestsalter

Das Mindestalter hängt von der gewünschten Klasse ab und muss am Tag der Prüfung erreicht sein.

Beispiel: Wenn Sie die Klasse B wollen, dann dürfen Sie frühestens an Ihrem 18. Geburtstag zur Prüfung antreten.

Ablauf der praktischen Prüfung

Etwas vereinfachend kann man sagen, Sie bekommen den Schein, wenn Sie niemanden gefährden, die Vorschriften beachten, umweltbewußt ökonomisch fahren, das Fahrzeug beherrschen und Grundwissen zur Überprüfung des Fahrzeuges haben.

Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • (In den meisten Fahrschulen auch die Ausbildungskarte der Fahrschule.)

Prüfungprotokoll der praktischen Prüfung

Für jede Führerscheinklasse gibt es einen genau vorgegeben Ablauf der in einem Prüfungsprotokoll geregelt ist, die einzelnen Teile der Prüfung sind:

  • Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
  • Teil B: Übungen im Langsamfahrbereich
  • Teil C: Fahren im Verkehr
  • Teil D: Besprechen von erlebten Situationen

Im Prüfungsprotokoll dokumentiert der Prüfer alle Schritte der praktischen Führerscheinprüfung.

Die Prüfungsprotokolle der praktischen Prüfung aller Klassen finden Sie unter …

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Die Teile der Praktische Prüfung

Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug

Sie bekommen zumindest drei Fragen über das Fahrzeug gestellt.

Thema sind die Handhabung der Bedienungseinrichtungen,Kontrollen derVorschriftsmäßigkeit und Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges.

Beispiele: Überprüfung der Bereifung, Bremse, Lenkung, Beleuchtung oder Warneinrichtungen.

Die Überprüfungen am Fahrzeug erfordern ein wenig Grundwissen, eingehendes Fachwissen ist aber nicht nötig.

Teil B: Übungen im Langsamfahrbereich

Sie zeigen, dass sie das langsam fahrende Fahrzeug voll im Griff haben.

Von sechs möglichen Übungen im Langsamfahrbereich bekommen Sie mindestens drei Manöver als Aufgabe, immer geprüft werden die Parklücke und das Umkehren.

Diese Übungen werden auf einem Parkplatz durchgeführt.

Teil C: Fahren im Verkehr – Der Prüfer und die Prüfungsfahrt

Sie zeigen, dass Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind.

Dies ist der Hauptpunkt der Führerscheinprüfung.

Sie müssen u.a. zeigen, dass Sie Spur- und Tempogestaltung kontrollieren können, weiters geht es um das Übersetzten von Kreuzungen und um richtige Fahrstreifenwechsel. Weiterere wichtige Punkte sind das Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern und ganz besonders das Einbiegen. Auch beachtet wird, ob Sie ökonomisch fahren.

Der Prüfer sitzt immer auf der Rückbank und dort fast immer hinter dem Beifahrersitz.

Nach einer Begrüßung folgt häufig die Anweisung des Prüfers: „Wenn Sie sich zur Fahrt bereit gemacht haben, können Sie losfahren. Wenn ich nichts sage, fahren Sie bitte geradeaus oder den Verkehrszeichen entsprechend.“
D.h. Sitz richtig einstellen, Gurt anlegen und Spiegel einstellen. Vorschriftsmäßig ausparken und geradeaus fahren, falls kein Kommando kommt.

Achtung auf Verkehrszeichen! Wenn sich die Fahrtrichtung ergibt, z.B. weil gegenüber das Verkehrszeichen „Einfahrt Verboten“ steht, oder eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist,dann müssen Sie dies selbst bemerken. Fahren gegen Einbahnen bedeutet das Aus für Sie!

Fallsder Prüfer sagt: „Bitte fahren Sie die nächste erlaubte Möglichkeit nach rechts (links).“ Dann sind Sie und Ihr Überblick gefordert. Jetzt müssen Sie sehen, wo das Abbiegen möglich und erlaubt ist.

Prüfer stellen keine Fallen, indem Sie Ihnen anordnen Sie sollen an Stellen einbiegen, an denen Sie dies gar nicht dürfen! Solche Anweisungen sind dem Prüfer ausdrücklich verboten! Sollten Sie ähnliche Geschichten hören, dann sind diese frei erfunden!

Der Prüfer stellt Ihnen während der Prüfungsfahrt keine Fragen!

Folgende Tabelle zeigt die Mindestdauer der Prüfungsfahrt abhängig von der angestrebten Führerscheinklasse:

Führerscheinklasse Länge der Prüfungsfahrt
Klasse A 25 min
Klasse B 25 min
Klasse C 45 min
Klasse C1 45 min
Klasse D 45 min
KlasseEzuB 45 min
Klasse C+E 45 min
Klasse D+E 45 min

Beispiel:
Wenn Sie den Führerschein für die Klassen A und B gemeinsam machen, dann fahren Sie mit dem Motorrad und dem Auto jeweils 25 Minuten. Analog gilt dies für alle anderen Klassen.

Teil D: Besprechen von erlebten Situationen

Der Prüfer kann, wenn er Zweifel an Ihrem Verkehrssinn hat, Situationen mit Ihnen besprechen die bei der Prüfungsfahrt passiert sind und so feststellen, wie es um Ihr Wissen über den richtigen Verhaltensablauf steht.

Keine Sorge, dies ist keine zweite theoretische Prüfung, sondern die Fragen beziehen sich nur auf die erlebten Fahrsituationen und darauf, wie man sich richtig verhalten sollte.

Dieser Punkt des Prüfungsprotokolls muss bei der Prüfung nicht unbedingt durchgeführt werden.

Prüfungsergebnis

Das Ergebnis der Prüfungsfahrt wird Ihnen sofort nach der Prüfungsfahrt mitgeteilt.

Wenn Sie bestanden haben, dann bekommen Sie einen vorläufigen (provisorischen) Führerschein und können gleich anschließend ganz legal Auto fahren.

Vorläufiger Führerschein

Nach bestandener Prüfung überreicht Ihnen der Prüfer einen vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt mit Erlagschein. Den vorläufigen Führerschein müssen Sie in Gegenwart des Prüfers unterschreiben.

Ab diesem Moment dürfen Sie Ihr Fahrzeug legal im Verkehr lenken.

Der vorläufige Führerschein gilt nur innerhalb Österreichs und nur für maximal 4 Wochen. Bei Fahrten mit dem vorläufigen Führerschein ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Der vorläufige Führerschein verliert seine Gültigkeit nach Erhalt des „echten“ Führerscheines.

Scheckkartenführerschein

Den „echten“ Führerschein bekommen Sie nach Bezahlung der behördlichen Kosten per Post zugestellt.

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