Ärztliche Untersuchung

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung in Österreich musst du deine gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachweisen. Die Führerscheinuntersuchung wird normalerweise von einem dafür bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt.

Führerscheinuntersuchung: das Wichtigste auf einen Blick

Sachverständiger ArztDas Gutachten erstellt grundsätzlich ein dafür bestellter sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin.
HausarztregelungDer ausgewählte Arzt darf dich grundsätzlich in den letzten fünf Jahren nicht regelmäßig betreut haben.
18 Monate gültigDas ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein.
Für die meisten Führerscheinwerber ist die Untersuchung unkompliziert. Geprüft wird, ob du gesundheitlich zum sicheren Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet bist.

Wer darf die Führerscheinuntersuchung durchführen?

Die Untersuchung darf nicht von irgendeinem Arzt durchgeführt werden. Das Gutachten muss grundsätzlich von einem gemäß § 34 Führerscheingesetz bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin erstellt werden.

Du kannst einen geeigneten sachverständigen Arzt grundsätzlich frei wählen. Er darf dich – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen – in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung nicht regelmäßig betreut haben. Deshalb kommt der eigene Hausarzt in der Regel nicht infrage.

Vor der Terminvereinbarung: Frag ausdrücklich nach, ob der Arzt Führerscheinuntersuchungen als bestellter sachverständiger Arzt durchführen darf.

Was wird bei der Führerscheinuntersuchung geprüft?

Die Untersuchung dient der Feststellung deiner gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung legt fest, welche Bereiche jedenfalls geprüft werden.

Krankheitsgeschichte
Gesundheitliche Vorgeschichte mit Bezug auf die Fahreignung.
Allgemeiner Eindruck
Unter anderem Motorik, Koordination und Sprachvermögen.
Größe und Gewicht
Körpergröße und Körpergewicht werden erhoben.
Sehvermögen
Sehschärfe und eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes.
Hörvermögen
Hörtest mit Konversationssprache.
Herz und Kreislauf
Blutdruck und Puls werden kontrolliert.
Beweglichkeit
Kontrolle der Beweglichkeit von Armen, Beinen und Händen.
Tremor
Überprüfung auf auffälliges Zittern.

Ergeben sich aus der Krankheitsgeschichte oder bei der Untersuchung Hinweise auf eine mögliche Einschränkung der Fahreignung, können zusätzliche fachärztliche oder verkehrspsychologische Stellungnahmen erforderlich werden.

Was muss ich zur Führerscheinuntersuchung mitbringen?

Amtlicher Lichtbildausweis
Der sachverständige Arzt muss vor Beginn der Untersuchung deine Identität feststellen.
Brille oder andere Sehhilfe
Wenn du eine Sehhilfe verwendest, nimm sie zur Untersuchung mit.
Vorhandene medizinische Befunde
Bei relevanten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen können vorhandene aktuelle Befunde hilfreich bzw. erforderlich sein.
Gruppe 2: gegebenenfalls Augenbefund
Bei Brillenträgern der Gruppe 2 kann eine Brillenglasbestimmung oder ein augenfachärztlicher Befund erforderlich sein, wenn der Arzt die Brillenstärke nicht selbst bestimmen kann.
6-Monats-Regel: Eine erforderliche Brillenglasbestimmung eines Augenoptikers oder ein augenfachärztlicher Befund für Brillenträger der Gruppe 2 darf zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht älter als sechs Monate sein.

Was kostet die Führerscheinuntersuchung?

Die gesetzlich festgelegten Kosten richten sich danach, für welche Führerscheingruppe das Gutachten benötigt wird.

35 EuroGruppe 1: insbesondere Klassen A1, A2, A, B, BE und F.
50 EuroGruppe 2: Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE. Die Untersuchung für Gruppe 1 ist darin enthalten.
130 EuroZusätzliches verkehrspsychologisches Screening für Bewerber der Klasse D.

Für Wiederholungsuntersuchungen sieht die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung eigene Gebühren vor. Zusätzliche fachärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen können weitere Kosten verursachen.

Alle Kosten im Detail

Auf der eigenen Kostenseite findest du die Gebühren rund um die Führerscheinuntersuchung übersichtlich zusammengefasst.

Zu den Untersuchungskosten

Wie lange ist das ärztliche Gutachten gültig?

Das ärztliche Gutachten darf im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Erteilung der Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht pauschal der Tag der Führerscheinprüfung, sondern der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Lenkberechtigung.

Auch eine entsprechend durchgeführte militärärztliche Feststellung der gesundheitlichen Eignung kann für die Dauer von 18 Monaten als ärztliches Gutachten für eine zivile Lenkberechtigung anerkannt werden.

Wann ist eine Untersuchung beim Amtsarzt erforderlich?

Die normale Führerscheinuntersuchung erfolgt grundsätzlich beim sachverständigen Arzt. Ein amtsärztliches Gutachten wird insbesondere dann erforderlich, wenn für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung besondere fachärztliche Befunde, eine verkehrspsychologische Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Beobachtungsfahrt notwendig sind.

1Normale UntersuchungUntersuchung beim bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin.
2Auffälligkeit oder KlärungsbedarfEs werden zusätzliche Befunde oder Untersuchungen notwendig.
3Zuweisung zum AmtsarztIn den gesetzlich vorgesehenen Fällen erstellt der zuständige Amtsarzt das Gutachten.
4Behördliche EntscheidungDas Gutachten bildet die medizinische Grundlage für die Entscheidung über die Lenkberechtigung.

Was kann im ärztlichen Gutachten stehen?

Das Gutachten beurteilt, ob die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben ist und für welche Gruppe von Lenkberechtigungen sie besteht. Je nach gesundheitlicher Situation können auch Einschränkungen, Befristungen oder Auflagen eine Rolle spielen.

Keine unnötige Sorge: Dass zusätzliche Befunde verlangt werden, bedeutet nicht automatisch, dass keine Lenkberechtigung erteilt werden kann. Entscheidend ist die konkrete gesundheitliche Eignung und gegebenenfalls, ob Einschränkungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden können.

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Rechtsgrundlagen und Stand

Stand: 16. September 2026. Grundlage dieser Übersicht sind insbesondere § 8 Führerscheingesetz (FSG) sowie die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), insbesondere §§ 3, 22 und 23.