Mit dem Busführerschein der Klasse D oder D1 darfst du Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen lenken. D1 ist auf kleinere Busse mit höchstens 16 Fahrgastplätzen und maximal acht Metern Gesamtlänge beschränkt. Für größere Busse benötigst du die Klasse D.
Busse mit höchstens 16 Fahrgastplätzen und maximal 8 Metern Gesamtlänge.
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
D1 ab 21 Jahren. Klasse D grundsätzlich ab 24 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 21.
Für die Erteilung von D oder D1 musst du eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen.
Klasse D oder D1 – wo liegt der Unterschied?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Größe des Busses und der Anzahl der Fahrgastplätze.
Du darfst Kraftwagen lenken, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, höchstens 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Lenkerplatz haben und maximal 8 Meter lang sind.
Du darfst Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zum Lenkerplatz lenken. Dazu gehören beispielsweise Linien- und Reisebusse.
Einfach merken: D1 ist die kleinere Busklasse mit maximal 16 Fahrgastplätzen und 8 Metern Fahrzeuglänge. Für größere Busse brauchst du Klasse D.
Welche Fahrzeuge darfst du mit D und D1 lenken?
Die Klasse D1 gilt für Kraftwagen, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind und nicht mehr als 16 Fahrgastplätze außer dem Lenkerplatz haben. Zusätzlich darf das Fahrzeug höchstens 8 Meter lang sein.
Mit der Klasse D darfst du Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen außer dem Lenkerplatz lenken. Zur Klasse D gehören außerdem Sonderkraftfahrzeuge.
Darfst du mit dem Bus einen Anhänger ziehen?
Mit D oder D1 darfst du einen leichten Anhänger bis 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ziehen.
Für einen Anhänger mit mehr als 750 kg benötigst du die entsprechende E-Klasse – also DE beziehungsweise D1E.
Voraussetzungen für den Busführerschein
Für den Erwerb der Klasse D oder D1 ist die Lenkberechtigung der Klasse B Voraussetzung. Zusätzlich gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und – abhängig von der gewünschten Klasse – an die Erste-Hilfe-Ausbildung und die verkehrspsychologische Untersuchung.
Für D und D1 musst du eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen.
Deine gesundheitliche Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Für D1 ist eine 6-stündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erforderlich. Für D ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.
Für die Klasse D ist zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening vorgeschrieben. Für D1 ist dieses Screening nicht erforderlich.
Ausbildung und Prüfung für D und D1
Für den Busführerschein absolvierst du eine theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule. Anschließend musst du die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich ablegen.
Voraussetzungen erfüllen
Klasse B, gesundheitliche Eignung sowie die für D beziehungsweise D1 erforderlichen zusätzlichen Nachweise.
Ausbildung
Du absolvierst die vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrschulausbildung.
Theorieprüfung
Du musst den klassenspezifischen Prüfungsstoff für D beziehungsweise D1 beherrschen.
Praktische Prüfung
Zum Abschluss musst du dein Können bei der praktischen Fahrprüfung nachweisen.
Mindestalter für Klasse D und D1
Für D1 und D gelten unterschiedliche Altersgrenzen.
Das Mindestalter für die Erteilung der Klasse D1 beträgt grundsätzlich 21 Jahre.
Ohne besondere Voraussetzungen liegt das Mindestalter für die Klasse D bei 24 Jahren.
Mit einem entsprechenden Fahrerqualifizierungsnachweis kann die Klasse D bereits ab 21 Jahren erteilt werden.
In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann D beziehungsweise DE ab 21 Jahren eingeschränkt für bestimmte Fahrzeuge und Einsatzzwecke erteilt werden.
Wichtig: Die Klasse D mit 21 Jahren ist keine allgemeine Alternative zur Altersgrenze von 24 Jahren. Dafür müssen die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.
Verkehrspsychologisches Screening für Klasse D
Wenn du die Klasse D erwerben möchtest, musst du zusätzlich zum ärztlichen Gutachten ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Für die Klasse D1 ist dieses Screening nicht vorgeschrieben.
Dabei werden unter anderem deine Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination sowie deine Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung untersucht.
Das Screening ist keine Fahrprüfung. Es dient dazu festzustellen, ob die für das sichere Lenken eines Busses erforderlichen verkehrspsychologischen Voraussetzungen gegeben sind.
Was bedeutet D95 beziehungsweise Code 95?
Der Busführerschein und die Fahrerqualifizierung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Klasse D beziehungsweise D1 ist deine Lenkberechtigung. Für bestimmte berufliche Tätigkeiten als Buslenker ist zusätzlich eine Fahrerqualifizierung erforderlich.
Das ist die Lenkberechtigung für die entsprechende Fahrzeugklasse.
Der Code 95 dokumentiert die Fahrerqualifizierung für die berufliche Personenbeförderung, sofern diese für die konkrete Tätigkeit vorgeschrieben ist.
Für Berufskraftfahrer gelten eigene Vorschriften über Grundqualifikation und Weiterbildung. Die vorgeschriebene Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Es gibt gesetzliche Ausnahmen von der Fahrerqualifizierung. Ob du Code 95 benötigst, hängt daher nicht allein davon ab, dass du einen Busführerschein besitzt, sondern auch davon, wofür und in welcher Form du das Fahrzeug beruflich verwendest.
Merke: Führerschein D/D1 und D95 sind nicht dasselbe. Die Führerscheinklasse berechtigt dich zum Lenken des Fahrzeuges. Code 95 weist die zusätzliche Fahrerqualifizierung für bestimmte berufliche Einsätze nach.
Wie lange ist der Busführerschein D und D1 gültig?
Die Lenkberechtigungen der Klassen D und D1 werden befristet erteilt.
Nach der seit 1. September 2026 geltenden Rechtslage beträgt die Befristung grundsätzlich fünf Jahre. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Wurde in deinem Führerschein nach der früheren Rechtslage noch eine kürzere Gültigkeitsdauer eingetragen, bleibt zunächst das dort eingetragene Ablaufdatum maßgeblich.
D und D1 werden grundsätzlich für fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
Für jede Verlängerung musst du deine gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachweisen.
Achtung: Kontrolliere das Ablaufdatum deiner Lenkberechtigung rechtzeitig. Die Verlängerung solltest du bereits vor dem eingetragenen Fristende beantragen.
Klasse D oder D1 verlängern
Den Antrag auf Verlängerung solltest du rechtzeitig vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeit stellen, damit das Verfahren noch vor dem Fristende abgeschlossen werden kann. Für die Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Versäumst du die Frist, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Innerhalb von 18 Monaten nach dem Fristablauf kann grundsätzlich eine Wiedererteilung beantragt werden, ohne dass eine neuerliche praktische Fahrprüfung notwendig ist, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alkoholgrenze bei Klasse D
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse D gilt eine besonders niedrige Alkoholgrenze.
Alkoholgrenze: Beim Lenken eines Fahrzeuges der Klasse D darf der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille betragen.
Busführerschein D und D1 – das Wichtigste zusammengefasst
Bis zu 16 Fahrgastplätze und maximal 8 Meter Fahrzeuglänge.
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
D1 ab 21 Jahren, D grundsätzlich ab 24 Jahren – unter bestimmten Voraussetzungen D bereits ab 21.
D und D1 müssen regelmäßig verlängert werden. Dafür ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Kurz gesagt: D1 ist die kleinere Busklasse, D die umfassende Bus-Lenkberechtigung. Wer beruflich Personen mit Autobussen befördert, muss zusätzlich prüfen, ob für die konkrete Tätigkeit eine Fahrerqualifizierung mit Code 95 erforderlich ist.
