Führerschein Klasse A


Die unbegrenzte Freiheit auf 2 Rädern! Hier lesen Sie alles was man rechtlich darüber wissen muß!


Hier lesen Sie Wissenswertes über den Direkteinsteig in die Klasse A. Dieser Artikel ist für Führerscheinwerber gedacht die 21 oder älter sind und noch keine Lenkberechtigung besitzen.

Haben Sie die Absicht einen bereits vorhandene Lenkberechtigung auszudehnen, z.B. zur vorhandenen Klasse B die Klasse A zu machen, dann lesen Sie bitte weiter unter A-Ergänzer.

Umfang der Lenkberechtigung


Mit der Lenkberechtigung der Klasse A dürfen Sie:

  • Motorräder und
  • Motorräder mit Beiwagen sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern oder Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt lenken.

Die Klasse A schließt selbstverständlich auch Leichtmotorräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge und Mopeds mit ein.
Persönliche Voraussetzungen


Für den Führerschein der Klasse A müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung 21 Jahre (Alter bei der praktischen Prüfung) oder nach 2 Jahren Vorstufe A (AV)
  • Verkehrszuverlässigkeit wird nach Antragstellung von der Behörde überprüft
  • Gesundheitliche Eignung -Untersuchung beim sachverständigen Arzt
  • Fachliche Befähigung - Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

 

Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung


Die Fahrschule ist Ihr "One-Stop-Shop", sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!
Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,...)
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades
Alle erforderlichen Unterlagen (Übersicht)

Bei der Anmeldung Vor der Theorieprüfung Vor der Praxisprüfung
Amtl. Lichtbildausweis
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Ev. Meldezettel
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Ev. Nachweis des akademischen Grades
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Ev. Urkunden bez. Namensänderung   
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- Ein Passfoto
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- Ärztliches Gutachten
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- - Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen


Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis!


Unterziehen sie sich so früh wie möglich der ärztlichen Untersuchung. Am besten vor der Anmeldung in der Fahrschule und geben sie das Gutachten des Arztes vor der Theorieprüfung selbst bei der Behörde ab (Datenschutz)!

Ausbildungsablauf

Um zügig die Ausbildung zu absolvieren, sollten Sie den theoretischen Teil zumindest 1 bis 2 Wochen vor dem praktischen Teil beginnen. Das erlernte Wissen können Sie dann schon in den Fahrstunden anwenden.
Wichtig ist, dass Sie frühestens an Ihrem 21. Geburtstag zur Prüfung antreten dürfen und die Prüfung mit einem Motorrad mit mindestens 35 kW machen müssen. Anderenfalls erhalten Sie eine Einschränkung auf die Vorstufe A für 2 Jahre.
Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 26 Unterrichteinheiten Basischulung und 8 UE klassenspezifische Ausbildung á 50 min für das Motorrad. Der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.

Die Basisschulung ist für alle Klassen gleich und muss nur einmal absolviert werden. Macht man z.B. die Klassen A und B, dann besteht die gesamte Ausbildung aus 26 UE Basisschulung, 8 UE Klasse A und 6 UE Klasse B.

Ist die Klasse B schon vorhanden, dann entfällt die Basisschulung und man besucht nur den Motorradkurs.

Die klassenspezifische Ausbildung, der "Motorradkurs" für A, wird häufig in zwei Blöcken von 4 UE abgehalten.

 

Basisschulung - 26 Unterrichtseinheiten

Begriffsbestimmungen, Partnerkunde, Vertrauensgrundsatz, Fahrordnung, Verkehrszeichen, Vorrang, Anhalteweg, Überholen, pflichtendes Zulassungsbesitzers und des Lenkers, Verkehrsunfälle, Fahrtüchtigkeit, u.v.m.

(Lehrplan)
Klassenspezifische Ausbildung - 8 Unterrichtseinheiten

Fahrertypen, Einteilung der Krafträder, Verletzungshäufigkeit, Unfallsituationen,
Fahrtechnik, Fahrdynamik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Blickschatten Phänomen, Toter Winkel, Übersehen werden, Fahrzeugtechnik, Überprüfungen am Fahrzeug, u.v.m.

(Lehrplan)



Machen Sie A und B gemeinsam, dann gilt die Basisschulung für beide Klassen und muss nur einmal absolviert werden.

Praktische Ausbildung


Die praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck "Stationenplan" eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden.

Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE.

Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen Erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr.

In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert.

In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,...) geübt.

Die praktische Ausbildung hat einen Mindetsumfang von 12 UE.

Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse A:

 

Art Anzahl UE á 50 min
Vorbereitung
&
Vorschulung
4
(Stationenplan)
Grundschulung
2
Hauptschulung
4
Perfektionsschulung
2




Quellen:
§ 18 FSG
Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV