Führerschein Klasse ADie unbegrenzte Freiheit auf 2 Rädern! Hier lesen Sie alles was man rechtlich darüber wissen muß!
Haben Sie die Absicht einen bereits vorhandene Lenkberechtigung auszudehnen, z.B. zur vorhandenen Klasse B die Klasse A zu machen, dann lesen Sie bitte weiter unter A-Ergänzer. Umfang der Lenkberechtigung
Die Klasse A schließt selbstverständlich auch Leichtmotorräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge und Mopeds mit ein. Persönliche Voraussetzungen
Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
Alle erforderlichen Unterlagen (Übersicht)
Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis! Unterziehen sie sich so früh wie möglich der ärztlichen Untersuchung. Am besten vor der Anmeldung in der Fahrschule und geben sie das Gutachten des Arztes vor der Theorieprüfung selbst bei der Behörde ab (Datenschutz)! AusbildungsablaufUm zügig die Ausbildung zu absolvieren, sollten Sie den theoretischen Teil zumindest 1 bis 2 Wochen vor dem praktischen Teil beginnen. Das erlernte Wissen können Sie dann schon in den Fahrstunden anwenden. Wichtig ist, dass Sie frühestens an Ihrem 21. Geburtstag zur Prüfung antreten dürfen und die Prüfung mit einem Motorrad mit mindestens 35 kW machen müssen. Anderenfalls erhalten Sie eine Einschränkung auf die Vorstufe A für 2 Jahre. Theoretische AusbildungDie theoretische Ausbildung umfasst 26 Unterrichteinheiten Basischulung und 8 UE klassenspezifische Ausbildung á 50 min für das Motorrad. Der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden. Die Basisschulung ist für alle Klassen gleich und muss nur einmal absolviert werden. Macht man z.B. die Klassen A und B, dann besteht die gesamte Ausbildung aus 26 UE Basisschulung, 8 UE Klasse A und 6 UE Klasse B. Ist die Klasse B schon vorhanden, dann entfällt die Basisschulung und man besucht nur den Motorradkurs. Die klassenspezifische Ausbildung, der "Motorradkurs" für A, wird häufig in zwei Blöcken von 4 UE abgehalten.
Praktische Ausbildung
Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE. Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen Erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr. In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert. In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,...) geübt.
Quellen: § 18 FSG Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV |