Feuerwehrführerschein

Mit einem Feuerwehrführerschein können Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr
unter bestimmten Voraussetzungen Feuerwehrfahrzeuge lenken, für die ihre normale
Lenkberechtigung allein nicht ausreichen würde. Daneben gibt es eine wichtige Sonderregel:
Bestimmte Feuerwehr-, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge bis
5.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse dürfen unter festgelegten Voraussetzungen
auch mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden.

Feuerwehrführerschein
Sonderberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge
Mindestalter
18 Jahre
Klasse B bis 5.500 kg
Unter besonderen Voraussetzungen möglich
Ausbildung & Prüfung
Je nach Berechtigung vorgeschrieben

Was ist der Feuerwehrführerschein?

Der Feuerwehrführerschein ist eine besondere Berechtigung für Mitglieder einer
Freiwilligen Feuerwehr. Er wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
vom Landesfeuerwehrkommandanten ausgestellt.

Er ersetzt den normalen Führerschein nicht, sondern gilt nur
in Verbindung mit der erforderlichen aufrechten Lenkberechtigung.

Merke: Der Feuerwehrführerschein ist kein Ersatz für den normalen
Führerschein. Er erweitert die Möglichkeiten zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen.

Voraussetzungen für den Feuerwehrführerschein

Für die Ausstellung eines Feuerwehrführerscheins müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Feuerwehrdienstpass

Der Bewerber muss im Besitz eines Feuerwehrdienstpasses sein.

Mitgliedschaft

Erforderlich ist die Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr
nach den Feuerwehrgesetzen der Länder.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Eignung & Ausbildung

Erforderlich sind die vorgeschriebene Ausbildung, der Nachweis der praktischen Kenntnisse
und die gesundheitliche Eignung.

Ausbildung und Prüfung für den Feuerwehrführerschein

Wer nicht bereits eine entsprechende Lenkberechtigung der Klasse C, C1 oder D besitzt,
muss die erforderlichen Kenntnisse zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen nachweisen.

Dafür ist grundsätzlich eine praktische Ausbildung von mindestens
12 Unterrichtseinheiten
in einer Fahrschule oder einer dafür vorgesehenen
Landesfeuerwehrschule vorgeschrieben.

Anschließend müssen die praktischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Dabei werden unter anderem die Fahrzeugkontrolle, Fahr- und Bremsübungen sowie das
Fahren im Straßenverkehr geprüft.

Wichtig: Die konkreten Voraussetzungen hängen auch davon ab,
welche Lenkberechtigungen bereits vorhanden sind. Wer beispielsweise bereits
Klasse C oder D besitzt, fällt hinsichtlich Ausbildung und gesundheitlicher
Eignung teilweise unter andere Bestimmungen.

Feuerwehrfahrzeug mit Klasse B bis 5.500 kg

Neben dem eigentlichen Feuerwehrführerschein gibt es eine weitere wichtige Sonderregel.
Bestimmte Fahrzeuge, die zur Verwendung bei Feuerwehren bestimmt sind, dürfen mit einer
Lenkberechtigung der Klasse B bis zu einer höchstzulässigen Gesamtmasse
von 5.500 kg
gelenkt werden.

Dafür müssen jedoch alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

1

Probezeit beendet

Der Lenker darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

2

Interne Ausbildung

Eine interne theoretische und praktische Ausbildung muss absolviert werden.

3

Interne Prüfung

Sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung
müssen erfolgreich abgelegt werden.

4

Bestätigung

Der Lenker benötigt die entsprechende Bestätigung des
Landesfeuerwehrkommandanten.

Wie umfangreich ist die interne Ausbildung?

Für die Berechtigung zum Lenken dieser Fahrzeuge bis 5.500 kg schreibt die
Feuerwehr- und Rettungsverordnung einen Mindestumfang vor.

Theorie

Mindestens 3 Unterrichtseinheiten.

  • Straßenverkehrsrecht für Einsatzfahrzeuge
  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrphysik
  • Gefahrenlehre und Partnerkunde

Praxis

Mindestens 5 Unterrichtseinheiten.

  • Einschulung auf die Fahrzeuge
  • Zustandsüberprüfung
  • Fahrübungen zum Kennenlernen des Fahrzeuges

Eine Unterrichtseinheit dauert dabei 50 Minuten.
Die theoretische Prüfung kann mündlich, schriftlich oder computerunterstützt erfolgen.
Zusätzlich ist eine praktische Fahrprüfung vorgesehen.

Merke: Klasse B allein reicht für ein Fahrzeug über 3.500 kg
nicht aus. Erst die gesetzlich vorgesehene Ausbildung, Prüfung und Bestätigung
ermöglichen die Nutzung der 5.500-kg-Sonderregel.

Darf mit der 5.500-kg-Berechtigung ein Anhänger gezogen werden?

Ja. Mit dieser Sonderberechtigung darf jedenfalls ein
leichter Anhänger gezogen werden.

Auch ein anderer als leichter Anhänger ist möglich, wenn die
höchstzulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination
5.500 kg nicht übersteigt
.

Besitzt der Lenker zusätzlich die Klasse BE, darf mit einem Zugfahrzeug
mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 5.500 kg ein Anhänger mit einer
höchstzulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg gezogen werden.

Was gilt für Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge?

Die 5.500-kg-Sonderregel gilt nicht nur für Fahrzeuge, die zur Verwendung
bei Feuerwehren bestimmt sind. Auch Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
gesetzlich anerkannter Rettungsorganisationen
können unter den gesetzlichen
Voraussetzungen mit Klasse B bis 5.500 kg gelenkt werden.

Auch hier müssen insbesondere die Probezeit beendet sowie die interne theoretische
und praktische Ausbildung und die entsprechenden Prüfungen absolviert worden sein.
Die erforderliche Bestätigung wird in diesem Fall von der
Rettungsorganisation ausgestellt.

Wichtig: Die Bestätigung einer Feuerwehr und die Bestätigung einer
Rettungsorganisation sind nicht beliebig gegeneinander austauschbar.

Feuerwehrführerschein – kurz zusammengefasst

Feuerwehrführerschein
Besondere Berechtigung für Feuerwehrmitglieder
Ab 18 Jahren
Feuerwehrdienstpass und Mitgliedschaft erforderlich
Klasse B bis 5.500 kg
Mit Ausbildung, Prüfung und Bestätigung möglich
Rettungsfahrzeuge
Vergleichbare Sonderregel bis 5.500 kg

Kurz gesagt: Mit Klasse B können bestimmte Feuerwehr-,
Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge bis 5.500 kg gelenkt werden – aber nicht
automatisch. Dafür müssen die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung
absolviert und die entsprechende Bestätigung mitgeführt werden.