Nachschulung

Eine Nachschulung ist eine behördlich angeordnete verkehrspsychologische Maßnahme. Je nach Anlass gibt es unterschiedliche Kurstypen – etwa für alkoholauffällige oder verkehrsauffällige Lenker, bei Sucht- oder Arzneimittelproblematik sowie als besondere Maßnahme im Vormerksystem.

FristEine angeordnete Nachschulung muss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten absolviert werden.
DauerJe nach Kurstyp meist 6, 15 oder 15 Kurseinheiten inklusive Fahrprobe; eine Kurseinheit dauert 50 Minuten.
KostenDie Kosten trägt die Person, der die Nachschulung angeordnet wurde.

Was ist eine Nachschulung?

Bei einer Nachschulung geht es nicht um eine neuerliche Führerscheinausbildung oder Führerscheinprüfung. Ziel ist vielmehr, die Ursachen des Verkehrsverstoßes aufzuarbeiten, das eigene Verhalten zu reflektieren und Strategien zu entwickeln, damit sich vergleichbare Verstöße nicht wiederholen.

Nachschulungen dürfen nur von dafür ermächtigten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Kurse werden von entsprechend qualifizierten Verkehrspsychologen geleitet.

Wichtig: Welche Nachschulung erforderlich ist, hängt vom Anlass und vom behördlichen Bescheid ab. Nicht jede Nachschulung hat denselben Umfang.

Wann wird eine Nachschulung angeordnet?

1AlkoholauffälligkeitFür alkoholauffällige Probeführerscheinbesitzer und andere alkoholauffällige Kraftfahrzeuglenker kann bzw. muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine Nachschulung angeordnet werden.
2VerkehrsauffälligkeitAuch bestimmte schwere Verkehrsverstöße – insbesondere während der Probezeit oder im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug – können eine Nachschulung auslösen.
3Sucht- oder ArzneimittelproblematikFür Lenker mit sonstiger Problematik gibt es einen eigenen Kurstyp, insbesondere im Zusammenhang mit Sucht- oder Arzneimitteln.
4VormerksystemBeim zweiten Vormerkdelikt innerhalb des maßgeblichen Zeitraums kann – abhängig vom Delikt – eine Nachschulung als besondere Maßnahme angeordnet werden.

Nachschulung und Probeführerschein

Während der Probezeit gelten strengere Regeln. Wird wegen eines schweren Verstoßes oder eines Verstoßes gegen die besondere Alkoholgrenze eine Nachschulung angeordnet, hat das auch Auswirkungen auf die Probezeit: Sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verlängert beziehungsweise kann neu zu laufen beginnen.

Probezeit und schwere Verstöße

Welche Regeln während der Probezeit gelten und welche Folgen schwere Verstöße haben, erklären wir auf der Seite zum Probeführerschein.

Zum Probeführerschein

Wie lange hat man für die Nachschulung Zeit?

Wurde die Nachschulung behördlich angeordnet, muss der Anordnung grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nachgekommen werden.

Nicht aufschieben: Die Viermonatsfrist betrifft die Befolgung der behördlichen Anordnung. Vereinbare deshalb möglichst früh einen Termin bei einer ermächtigten Nachschulungsstelle.

Wie läuft eine Nachschulung ab?

Die Nachschulung findet grundsätzlich in mehreren Sitzungen statt. Eine Kurseinheit dauert 50 Minuten. Umfang und Ablauf richten sich nach dem jeweiligen Kurstyp und danach, ob innerhalb von fünf Jahren bereits eine Nachschulung desselben Typs absolviert wurde.

Alkoholauffälligkeit und sonstige Problematik

Erstmalige NachschulungMindestens 4 Gruppensitzungen mit insgesamt 15 Kurseinheiten.
Wiederholung innerhalb von 5 JahrenMindestens 5 Gruppensitzungen mit insgesamt 18 Kurseinheiten.
ZeitraumDie Sitzungen sind möglichst gleichmäßig auf mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertage zu verteilen.

Verkehrsauffällige Lenker

Bei einer Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker gehört zusätzlich eine Fahrprobe zum Programm. Sie findet zwischen der ersten und der dritten Sitzung statt und dient dazu, das tatsächliche Fahrverhalten zu beobachten und anschließend im Kurs zu besprechen.

Erstmalige NachschulungMindestens 4 Gruppensitzungen mit insgesamt 12 Kurseinheiten plus Fahrprobe im Aufwand von 3 Kurseinheiten.
Wiederholung innerhalb von 5 JahrenMindestens 5 Gruppensitzungen mit insgesamt 15 Kurseinheiten plus Fahrprobe im Aufwand von 3 Kurseinheiten.
FahrprobeHöchstens 3 Teilnehmer; die reine Fahrzeit pro Teilnehmer beträgt mindestens 30 Minuten.

Nachschulung im Vormerksystem

Wird im Rahmen des Vormerksystems eine Nachschulung angeordnet, ist sie deutlich kürzer als die oben genannten Kurstypen.

Erstmaliger BesuchMindestens 2 Gruppensitzungen mit insgesamt 6 Kurseinheiten.
Wiederholung innerhalb von 5 Jahren2 Gruppensitzungen mit insgesamt 6 Kurseinheiten plus ein Einzelgespräch mit 1 Kurseinheit.
AbstandZwischen den beiden Sitzungen müssen mindestens 8 und höchstens 40 Kalendertage liegen.

Vormerksystem in Österreich

Welche Vormerkdelikte es gibt und wann eine besondere Maßnahme angeordnet wird, findest du in unserer Übersicht zum Vormerksystem.

Zum Vormerksystem

Alkoholtest während der Nachschulung

Bei der Nachschulung für alkoholauffällige Lenker wird am Beginn von zumindest einer Kurssitzung die Atemluft auf Alkohol überprüft. Auch bei Verdacht auf Alkoholisierung ist eine Kontrolle vorgesehen.

0,1-Promille-Grenze beim Kurs: Liegt der Alkoholgehalt des Blutes über 0,1 Promille beziehungsweise der Atemluft über 0,05 mg/l oder wird die Atemluftkontrolle verweigert, darf keine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt werden.

Wann gilt die Nachschulung als abgeschlossen?

Die Nachschulung gilt mit Ausstellung der Kursbesuchsbestätigung als ordnungsgemäß absolviert. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Teilnahme an allen erforderlichen Kurssitzungen.
Ausreichende Mitarbeit während der Nachschulung.
Einhaltung der für den Alkohol-Kurstyp geltenden Alkoholbestimmungen.
Vollständige Bezahlung der Kursgebühr.

Was kostet eine Nachschulung?

Die Gebühren sind in der Nachschulungsverordnung festgelegt. Seit 1. August 2024 beträgt die Gebühr bei einer Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen 43 und 48 Euro. Für ein Einzelgespräch sind pro Kurseinheit zwischen 129 und 144 Euro vorgesehen.

Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen daher vom vorgeschriebenen Kurstyp und dessen Umfang ab. Bei einer Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker können zusätzlich Kosten für die Fahrprobe entstehen.

Aktualisiert: Auf der bisherigen MeinSchein-Seite waren noch die bis Juli 2024 geltenden Gebühren von 33 bis 37 Euro pro Gruppen-Kurseinheit angegeben. Diese Beträge sind nicht mehr aktuell.

Kann die Nachschulung auch einzeln absolviert werden?

In begründeten Einzelfällen kann anstelle des Gruppenkurses eine Einzelnachschulung möglich sein, etwa wenn die Gruppenfähigkeit nicht gegeben ist oder besondere individuelle, sprachliche oder kommunikative Gründe vorliegen. Dafür gelten eigene Mindestumfänge.

Was passiert, wenn man die Nachschulung nicht macht?

Wird einer behördlichen Anordnung zur Nachschulung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nachgekommen, hat das führerscheinrechtliche Konsequenzen. Die Lenkberechtigung kann beziehungsweise muss nach den einschlägigen Bestimmungen bis zur Befolgung der Anordnung entzogen werden.

Wichtig: Eine angeordnete Nachschulung ist keine freiwillige Empfehlung. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte die Frist und die darin enthaltenen Vorgaben genau beachten.

Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung

Eine Nachschulung ist nicht dasselbe wie eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU). In bestimmten Fällen kann die Behörde jedoch beide Maßnahmen anordnen. Dann muss die verkehrspsychologische Untersuchung vor der Nachschulung durchgeführt werden; außerdem dürfen Untersuchung und Nachschulung in diesem Fall nicht vom selben Verkehrspsychologen durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Untersuchung

Wann eine VPU erforderlich ist, wie sie abläuft und was dabei untersucht wird, erklären wir auf einer eigenen Seite.

Zur verkehrspsychologischen Untersuchung

Kurz zusammengefasst

Die Nachschulung wird von der Behörde angeordnet und von einer ermächtigten Einrichtung durchgeführt.
Der Umfang hängt vom Anlass ab: Alkohol, Verkehrsauffälligkeit, sonstige Problematik oder Vormerksystem.
Eine angeordnete Nachschulung muss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten absolviert werden.
Die Kosten trägt die betroffene Person selbst.

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Führerscheingesetz (FSG) sowie die Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV), insbesondere die Bestimmungen über Kurstypen, Umfang, Kursbesuchsbestätigung und Kosten. Stand: September 2026.