Mit dem Führerschein Klasse B darfst du in Österreich Pkw und bestimmte andere Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse lenken. Hier findest du den Überblick über Berechtigungsumfang, Mindestalter, Ausbildungswege, Prüfung und Anhängerbestimmungen.
Was darf ich mit dem Führerschein Klasse B fahren?
Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Sie berechtigt zum Lenken von Kraftwagen mit höchstens acht Sitzplätzen für beförderte Personen zusätzlich zum Lenkerplatz.
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Pkw und andere Kraftwagen
bis höchstens 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse -
Bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker
also höchstens acht Sitzplätze für beförderte Personen -
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
unter Beachtung der dafür geltenden Alters- und Berechtigungsbestimmungen -
Fahrzeuge der Klasse AM
beispielsweise Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
125-cm³-Motorräder mit Code 111
Mit der Klasse B kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch Motorräder bis 125 cm³ und maximal 11 kW lenken. Dafür muss der Code 111 im Führerschein eingetragen sein.
- mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
- nicht mehr in der Probezeit
- sechs Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung auf einem entsprechenden Motorrad
- Eintragung des Code 111 in den Führerschein
Mindestalter für den Führerschein Klasse B
Das Mindestalter hängt davon ab, welchen Ausbildungsweg du wählst.
Regulärer B-Führerschein
Ausbildungsbeginn: frühestens mit 17½ Jahren
Lenkberechtigung: frühestens mit 18 Jahren
B-Führerschein mit 17
Ausbildungsbeginn: frühestens mit 15½ Jahren
Lenkberechtigung: frühestens mit 17 Jahren
Drei Wege zum Führerschein Klasse B
In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, die praktische Ausbildung für den B-Führerschein zu absolvieren.
Vollausbildung in der Fahrschule
Die praktische Fahrausbildung wird vollständig mit einer Fahrschule durchgeführt.
Übungsfahrten – „L-Taferl“
Nach der vorgeschriebenen Grundausbildung kannst du zusätzliche Übungsfahrten mit einer berechtigten Begleitperson durchführen.
L17
Mit der L17-Ausbildung kannst du bereits mit 15½ Jahren beginnen und die Klasse B frühestens mit 17 Jahren erwerben.
Die Ausbildung für Klasse B
Der Weg zum B-Führerschein besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. Zusätzlich sind die für den Führerscheinerwerb vorgeschriebenen Nachweise und Voraussetzungen zu erfüllen.
Theorieausbildung
In der Theorie lernst du das notwendige Grundwissen und die klassenspezifischen Inhalte für Klasse B.
Praktische Ausbildung
In den Fahrstunden lernst du das sichere Bedienen des Fahrzeugs und das selbstständige Fahren im Straßenverkehr.
Die Führerscheinprüfung Klasse B
Um die Lenkberechtigung zu erhalten, musst du die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung bestehen.
Theoretische Prüfung
Die Theorieprüfung wird am Computer abgelegt. Geprüft werden das Grundwissen und die Fragen der Klasse B.
Praktische Prüfung
Nach bestandener Theorieprüfung und abgeschlossener Ausbildung folgt die praktische Fahrprüfung.
Bereitest du dich auf die Theorieprüfung Klasse B vor?
Auf Führerscheinkurs.at kannst du für die österreichische Führerschein-Theorieprüfung lernen und mit den offiziellen Prüfungsfragen trainieren.
Theorieprüfung vorbereitenAnhänger mit dem Führerschein Klasse B
Mit der Klasse B darfst du auch Anhänger ziehen. Welche Kombination erlaubt ist, hängt von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Fahrzeugkombination ab.
Leichter Anhänger
Ein Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg darf mit Klasse B gezogen werden.
Schwerer Anhänger
Ein Anhänger über 750 kg darf mit Klasse B gezogen werden, wenn die höchstzulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Code 96
Bei einer Kombination von mehr als 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg kann die Erweiterung Code 96 erforderlich sein.
Klasse BE
Für schwerere Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen kommt die zusätzliche Führerscheinklasse BE in Betracht.
Was passiert nach bestandener Prüfung?
Mit der bestandenen praktischen Prüfung ist die Ausbildung noch nicht vollständig abgeschlossen. Für neue Lenkerinnen und Lenker gelten die Probezeit und bei Klasse B die verpflichtende Mehrphasenausbildung.
Probezeit
Neue Führerscheinbesitzer befinden sich zunächst in der gesetzlichen Probezeit. Für L17 gelten besondere Regelungen zur Dauer.
Mehrphasenausbildung
Nach Erwerb der Klasse B müssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen weitere Ausbildungsbausteine absolviert werden.
