Führerschein Klasse B

Führerschein Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung Klasse B

Sie dürfen folgende Fahrzeuge mit der Klasse B lenken

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Beispiel: Trikes)
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Lenkberechtigung Klasse B und
  • nicht mehr in der Probezeit ist,
  • praktischen Unterricht im Lenken von Krafträdern (6 Std.) erhalten
  • im Führerschein Code 111 eingetragen
  • Motorfahrräder (Mopeds und Mofas) – Führerschein ersetzt Mopedführerschein Klasse AM
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • alle Quads

Ziehen von Anhängern mit Klasse B

  • Leichte Anhänger (Anhänger mit maximal 750 kg höchst zulässiger Gesamtmasse – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)
  • Schwere Anhänger (Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3.500 kg – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)

Für alle anderen Kombinationen brauchen Sie die Klasse BE, Code 96 oder die „alte“ Klasse E zu B!

Ziehen von Anhängern mit Klasse B

  • Leichte Anhänger (Anhänger mit maximal 750 kg Höchst zulässige Gesamtmasse – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)
  • Schwere Anhänger (Summe der Höchst zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3.500 kg – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)

Für alle anderen Kombinationen brauchen Sie die Klasse BE oder die Klasse E zu B!

Nähere Informationen zu den Anhängerbestimmungen entnehmen Sie bitte den Kapiteln:

Ausbildung

Hier finden Sie eine Übersicht über die Ausbildungsvarianten

Es gibt mehrere Wege zum PKW-Führerschein, die Ausbildungsvarianten je nach Alter und Ausbildungsform sind hier aufgezählt

  • Klasse B Vollausbildung in der Fahrschule
  • Klasse B L-Übungsfahrt (§122 KFG)
  • Klasse B L17-Ausbildungbildungsfahrt

Die möglichen Varianten der Ausbildung zum Autoführerschein Klasse B unterscheiden sich in verschiedenen Bereichen.

Die Möglichkeit „L-Taferl“ ist eine Mischung aus Vollausbildung in der Fahrschule in Verbindung mit zusätzlicher B-Übungsfahrt, in der Praxis findet man diese Variante auch unter dem Namen „B-Dual“.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Möglichkeiten zum Auto-Führerschein zu gelangen:

Vorausetzungen
B
B-Übungsfahrt
B-L17
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn
17 ½ Jahre
17 ½ Jahre
15 1/2 Jahre
Mindestalter für Erteilung der Lenkberechtigung
18 Jahre
18 Jahre
17 Jahre+1 Woche*
Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
NEIN
NEIN
JA ev.
Praxis außerhalb der Fahrschule mit Begleiter
1000km
3 x 1000km
2. Ausbildungsphase
normal
normal
reduziert

Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …

 

Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …

 

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