Führerschein Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung Klasse B
Sie dürfen folgende Fahrzeuge mit der Klasse B lenken
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Beispiel: Trikes)
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Lenkberechtigung Klasse B und
- nicht mehr in der Probezeit ist,
- praktischen Unterricht im Lenken von Krafträdern (6 Std.) erhalten
- im Führerschein Code 111 eingetragen
- Motorfahrräder (Mopeds und Mofas) – Führerschein ersetzt Mopedführerschein Klasse AM
- 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
- alle Quads
Ziehen von Anhängern mit Klasse B
- Leichte Anhänger (Anhänger mit maximal 750 kg Höchst zulässige Gesamtmasse – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)
- Schwere Anhänger (Summe der Höchst zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3.500 kg – zusätzlich Gewichtsverhältnis beachten!)
Für alle anderen Kombinationen brauchen Sie die Klasse BE oder die Klasse E zu B!
Nähere Informationen zu den Anhängerbestimmungen entnehmen Sie bitte den Kapiteln:
Ausbildung
Hier finden Sie eine Übersicht über die Ausbildungsvarianten
Es gibt mehrere Wege zum PKW-Führerschein, die Ausbildungsvarianten je nach Alter und Ausbildungsform sind hier aufgezählt
- Klasse B Vollausbildung in der Fahrschule
- Klasse B L-Übungsfahrt (§122 KFG)
- Klasse B L17-Ausbildungbildungsfahrt
Die möglichen Varianten der Ausbildung zum Autoführerschein Klasse B unterscheiden sich in verschiedenen Bereichen.
Die Möglichkeit „L-Taferl“ ist eine Mischung aus Vollausbildung in der Fahrschule in Verbindung mit zusätzlicher B-Übungsfahrt, in der Praxis findet man diese Variante auch unter dem Namen „B-Dual“.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Möglichkeiten zum Auto-Führerschein zu gelangen:
Vorausetzungen
|
B
|
B-Übungsfahrt
|
B-L17
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn |
17 ½ Jahre
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17 ½ Jahre
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15 1/2 Jahre
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Mindestalter für Erteilung der Lenkberechtigung |
18 Jahre
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18 Jahre
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17 Jahre+1 Woche*
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Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten |
NEIN
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NEIN
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JA ev.
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Praxis außerhalb der Fahrschule mit Begleiter |
–
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1000km
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3 x 1000km
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2. Ausbildungsphase |
normal
|
normal
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reduziert
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Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …
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