Erste Hilfe Kurs

Für den Führerschein ist in Österreich grundsätzlich ein Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen erforderlich. Für die meisten Führerscheinklassen genügt eine mindestens sechsstündige Unterweisung. Für die Klasse D und DE ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Die Klasse AM ist ausgenommen.

6 StundenFür alle Führerscheinklassen außer AM, D und DE ist grundsätzlich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erforderlich.
16 StundenFür die Klasse D und DE ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden vorgeschrieben.
Keine BefristungDie sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hat keine zeitliche Gültigkeitsbeschränkung.

Welchen Erste-Hilfe-Kurs braucht man für den Führerschein?

Rechtlich wird zwischen der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und dem umfangreicheren Erste-Hilfe-Kurs unterschieden. Welche Variante erforderlich ist, hängt von der beantragten Führerscheinklasse ab.

6 hLebensrettende SofortmaßnahmenMindestens sechs Stunden für alle Klassen mit Ausnahme von AM, D und DE. Dazu gehört beispielsweise auch die Klasse D1.
16 hErste-Hilfe-KursFür die Klasse D und DE ist ein mindestens 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
Klasse AM: Für den Erwerb der Klasse AM ist dieser Erste-Hilfe-Nachweis nicht vorgeschrieben.

Was lernt man in den sechs Stunden?

Die Unterweisung soll die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln. Seit 1. Jänner 2026 sind die Inhalte in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung ausdrücklich modernisiert festgelegt.

Sicherheit und Selbstschutz
Unfallstelle einschätzen und sich selbst nicht zusätzlich gefährden.
Rettung aus akuter Gefahr
Verletzte aus einer unmittelbar gefährlichen Situation retten.
Notruf
Rettungskräfte richtig und möglichst rasch verständigen.
Wiederbelebung
Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich Defibrillation.
Blutstillung
Starke Blutungen erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen setzen.
Betreuung
Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes richtig betreuen.

Kann ein Teil des Kurses online gemacht werden?

Ja. Seit 1. Jänner 2026 kann ein Teil der theoretischen Unterweisung durch ein dafür vorgesehenes computerunterstütztes E-Learning-Programm ersetzt werden. Bis zu drei Stunden können auf diese Weise absolviert werden, wenn das Programm die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ein vollständig reiner Onlinekurs ist damit aber nicht möglich. Die Unterweisung muss weiterhin praktische Übungen umfassen; dafür sind mindestens drei Stunden vorgesehen.

Achtung: Nicht irgendein Online-Erste-Hilfe-Kurs erfüllt automatisch die Voraussetzungen für den Führerschein. Entscheidend ist, dass Kurs und Anbieter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wann muss der Erste-Hilfe-Nachweis vorliegen?

Der Nachweis muss rechtzeitig vor der praktischen Führerscheinprüfung erbracht werden. Bei der Klasse B beziehungsweise bei L17 muss er spätestens vor der Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung vorliegen.

Tipp: Erledige den Erste-Hilfe-Kurs möglichst früh während deiner Führerscheinausbildung. Dann kann ein fehlender Nachweis die Anmeldung zur praktischen Prüfung nicht verzögern.

Wo kann man den Erste-Hilfe-Kurs machen?

Die Unterweisung wird häufig über die Fahrschule organisiert oder vermittelt. Anerkannte Kurse werden beispielsweise von großen Rettungsorganisationen und anderen dazu befugten Stellen angeboten.

Österreichisches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich
Malteser Hospitaldienst Austria
Vor der Anmeldung prüfen: Es gibt auch Anbieter, deren Kurse für den Führerschein nicht anerkannt werden. Bei einem anderen Anbieter sollte deshalb vorab geklärt werden, ob die Stelle tatsächlich zur Durchführung einer anerkannten Unterweisung befugt ist.

Gibt es beim Erste-Hilfe-Kurs eine Prüfung?

Für die sechsstündige Unterweisung ist keine klassische Führerscheinprüfung vorgesehen. Entscheidend ist die ordnungsgemäße Teilnahme und Mitarbeit an der vorgeschriebenen Unterweisung und den praktischen Übungen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du den erforderlichen Nachweis.

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Für die sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen besteht keine zeitliche Beschränkung der Gültigkeitsdauer. Wer diesen Nachweis bereits für einen früher erworbenen Führerschein erbracht hat, muss ihn bei einer späteren Ausdehnung der Lenkberechtigung daher grundsätzlich nicht allein wegen seines Alters wiederholen.

Beispiel: Hast du die sechsstündige Unterweisung bereits für die Klasse B absolviert und machst später den Motorradführerschein, brauchst du grundsätzlich nicht nochmals dieselbe Unterweisung.

Welche anderen Nachweise können anerkannt werden?

In bestimmten Fällen kann anstelle einer eigenen sechsstündigen Führerschein-Unterweisung ein bereits vorhandener qualifizierter Erste-Hilfe- oder Berufsnachweis anerkannt werden. Das betrifft insbesondere bestimmte medizinische und pflegerische Ausbildungen sowie bestimmte Sanitäts-, Feuerwehr-, Bundesheer- und vergleichbare Erste-Hilfe-Ausbildungen.

Im Einzelfall prüfen: Ob ein vorhandener Ausbildungsnachweis die vorgeschriebene Unterweisung ersetzt, hängt vom konkreten Dokument und den gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen ab. Im Zweifel sollte der Nachweis vor der praktischen Prüfung mit Fahrschule beziehungsweise Führerscheinbehörde abgeklärt werden.

Besonderheit bei Klasse D und DE

Wer die Lenkberechtigung der Klasse D oder DE erwerben möchte, benötigt nicht nur die sechsstündige Unterweisung, sondern einen Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 16 Stunden. Für D1 genügt hingegen die sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

D1Mindestens 6 Stunden lebensrettende Sofortmaßnahmen.
DMindestens 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs.
DEMindestens 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs.

Kurz zusammengefasst

Für die meisten Führerscheinklassen sind mindestens sechs Stunden lebensrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben.
Klasse AM benötigt diesen Nachweis nicht; für D und DE sind mindestens 16 Stunden erforderlich.
Die sechsstündige Unterweisung ist zeitlich nicht befristet.
Seit 2026 können bis zu drei Stunden Theorie unter gesetzlichen Voraussetzungen als E-Learning absolviert werden.

Rechtsgrundlagen

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Führerscheingesetz (FSG) und insbesondere § 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV). Stand: September 2026.