Für den Führerschein ist in Österreich grundsätzlich ein Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen erforderlich. Für die meisten Führerscheinklassen genügt eine mindestens sechsstündige Unterweisung. Für die Klasse D und DE ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Die Klasse AM ist ausgenommen.
Welchen Erste-Hilfe-Kurs braucht man für den Führerschein?
Rechtlich wird zwischen der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und dem umfangreicheren Erste-Hilfe-Kurs unterschieden. Welche Variante erforderlich ist, hängt von der beantragten Führerscheinklasse ab.
Was lernt man in den sechs Stunden?
Die Unterweisung soll die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln. Seit 1. Jänner 2026 sind die Inhalte in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung ausdrücklich modernisiert festgelegt.
Unfallstelle einschätzen und sich selbst nicht zusätzlich gefährden.
Verletzte aus einer unmittelbar gefährlichen Situation retten.
Rettungskräfte richtig und möglichst rasch verständigen.
Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich Defibrillation.
Starke Blutungen erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen setzen.
Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes richtig betreuen.
Kann ein Teil des Kurses online gemacht werden?
Ja. Seit 1. Jänner 2026 kann ein Teil der theoretischen Unterweisung durch ein dafür vorgesehenes computerunterstütztes E-Learning-Programm ersetzt werden. Bis zu drei Stunden können auf diese Weise absolviert werden, wenn das Programm die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Ein vollständig reiner Onlinekurs ist damit aber nicht möglich. Die Unterweisung muss weiterhin praktische Übungen umfassen; dafür sind mindestens drei Stunden vorgesehen.
Wann muss der Erste-Hilfe-Nachweis vorliegen?
Der Nachweis muss rechtzeitig vor der praktischen Führerscheinprüfung erbracht werden. Bei der Klasse B beziehungsweise bei L17 muss er spätestens vor der Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung vorliegen.
Wo kann man den Erste-Hilfe-Kurs machen?
Die Unterweisung wird häufig über die Fahrschule organisiert oder vermittelt. Anerkannte Kurse werden beispielsweise von großen Rettungsorganisationen und anderen dazu befugten Stellen angeboten.
Gibt es beim Erste-Hilfe-Kurs eine Prüfung?
Für die sechsstündige Unterweisung ist keine klassische Führerscheinprüfung vorgesehen. Entscheidend ist die ordnungsgemäße Teilnahme und Mitarbeit an der vorgeschriebenen Unterweisung und den praktischen Übungen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du den erforderlichen Nachweis.
Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Für die sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen besteht keine zeitliche Beschränkung der Gültigkeitsdauer. Wer diesen Nachweis bereits für einen früher erworbenen Führerschein erbracht hat, muss ihn bei einer späteren Ausdehnung der Lenkberechtigung daher grundsätzlich nicht allein wegen seines Alters wiederholen.
Welche anderen Nachweise können anerkannt werden?
In bestimmten Fällen kann anstelle einer eigenen sechsstündigen Führerschein-Unterweisung ein bereits vorhandener qualifizierter Erste-Hilfe- oder Berufsnachweis anerkannt werden. Das betrifft insbesondere bestimmte medizinische und pflegerische Ausbildungen sowie bestimmte Sanitäts-, Feuerwehr-, Bundesheer- und vergleichbare Erste-Hilfe-Ausbildungen.
Besonderheit bei Klasse D und DE
Wer die Lenkberechtigung der Klasse D oder DE erwerben möchte, benötigt nicht nur die sechsstündige Unterweisung, sondern einen Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 16 Stunden. Für D1 genügt hingegen die sechsstündige Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Kurz zusammengefasst
Rechtsgrundlagen
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Führerscheingesetz (FSG) und insbesondere § 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV). Stand: September 2026.
