Sturzhelmpflicht

Sturzhelmpflicht

Wer muss einen Helm tragen?

Die Sturzhelmpflicht gilt für Lenker und Beifahrer eines Kfz, die nicht durch einen kabinenartigen Ausbau und ein Schutzsystem ausreichend geschützt sind!

Das sind Lenker und beförderte Personen von:

  • Krafträdern
  • Mofas
  • Kleinmotorrädern
  • Leichtmotorrädern
  • Motorrädern
  • Motorrädern mit Beiwagen
  • Motordreirädern (Trikes, …)
  • Kraftwagen mit drei Rädern und einer Eigenmasse > 400 kg (Trikes,…)
  • Vierrädrige Kfz und einer Bauartgeschw. von mehr als 25 km/h mit kraftradähnlicher Charakteristik (z.B. Quads, ATVs)

Ausnahme

Wenn das Fahrzeug einen geschlossenen kabinenartigen Aufbau mit ausreichendem Schutzsystem (z.B. Gurt) hat, dann ist kein Helm erforderlich.

Beispiel: BMW C1

Welcher Helm ist erlaubt?

Erlaubt sind Sturzhelme die der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen, zum Nachweis dafür befindet sich am Helm ein Genehmigungszeichen.(„E“ mit Länderkennzahl in einem Kreis und Genehmigungsnummer). Das Genehmigungzeichen ist häufig am Kinnriemen oder in der Komfortpolsterung des Helmes angebracht.

Für das Tragen des Helmes ist „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ vorgeschrieben. Das bedeutet z.B., dass der Kinnriemen geschlossen werden muss.

Alles über Helme finden Sie in der ECE-Regelung Nr. 22.

Befreiung von der Helmpflicht

  • Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn ein behördliches Ermittlungsverfahren ergibt, dass eine Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches wegen der körperlichen Beschaffenheit des Benützers gegeben ist. Die Bestätigung über die Feststellung ist mitführen und vorzuweisen.
  • Wenn nur ganz geringe Gefahr gegeben ist, z.B. beim Einparken, muss ein Sturzhelm nicht getragen werden.

 

Quelle:

§5, §106 KFG
§1, §2 KDV
ECE Regelung Nr. 22

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