Führerschein Klasse A2
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- Die Führerscheinklasse Klasse A2
- Der Umfang der Lenkberechtigung
- Voraussetzungen für die Erteilung
- Der Stufenführerschein
Umfang der Lenkberechtigung Klasse A2
Folgende Fahrzeuge dürfen mit der Klasse A2 gelenkt werden:
Fahrzeug
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Mindestalter
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Klasse A2
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen Dreirädrige-KfZ Kleinkrafträder (Moped) Vierrädrige Leicht-KfZ (Microcars) |
18 Jahre 17 1/2 Jahre bei |
Jede Klasse umfasst auch die darunterliegende Klasse, folgende Grafik verdeutlicht dies …
Die Klasse AM darf zusätzlich auch mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingschränkt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A2
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Motrorradführerschein der Klasse A2 zu erwerben. Einerseits den Direkteinstieg mit 18 Jahren mit Ausbildung und Prüfung oder andererseits mit vorangegangenen 2 Jahren Praxiszeit auf A1 und einer praktischen Schulung oder einer praktischen Prüfung. Bei Einstieg mit vorangegangener Praxis muss die Mehrphasenausbildung abgeschlossen sein.
Zugang zur Klasse A2 – Varianten
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Direkteinstieg ohne Praxis
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Direkteinstieg ohne Praxis
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Praxis auf Klasse A1 vorhanden
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn |
17 1/2 Jahre
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18 Jahre |
Mindestalter für die Erteilung |
18 Jahre
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18 Jahre
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Erforderliche Praxiszeit |
–
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2 Jahre A2
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Ärztliche Untersuchung |
Ja 1)
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Nein, wenn unter
30 Jahre |
Erste Hilfe Kurs |
Ja 2)
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Nein
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Theoretische Ausbildung (Kurs) |
8 UE
|
Nein
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Theoretische Prüfung 3) |
Ja
|
Nein
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Praktische Ausbildung |
14 UE
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entweder 7 UE |
Praktische Prüfung |
Ja
|
oder eine
praktische Prüfung |
Mehrphasenausbildung 4) |
Ja
|
Nein 5)
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1) Die ärztliche Untersuchung ist 18 Monate gültig.
2) Ein bereits absolvierter Erste Hilfe Kurs gilt unbefristet weiterhin, es gibt keine Verjährung.
3) Die Mehrphasenausbildung besteht aus einem Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt, beides muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden.
„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“
Klasse A2 und A – keine Anrechnung von Code 111
Auf die Klasse A und Klasse A2 wird eine Praxis mit dem Code 111 (Klasse B) wird nicht angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt nur beim Erwerb der Klasse A1, dort werden bei der praktischen Ausbildung 6 UE angerechnet.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
Die Fahrschule ist Ihr „One-Stop-Shop“, sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,…)
- Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
- Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
- Nachweis des akademischen Grades
Falls eine Theorieprüfung oder eine Praxisprüfung erforderlich sein sollte, benötigen Sie bei der Prüfung einen amtlichen Lichtbildausweis!
Ausbildungsablauf
Theoretische Ausbildung
Der Motorradkurs – die klassenspezifische theoretische Ausbildung – umfasst 8 UE Ausbildung á 50 min, der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.
Klasse vorhanden
In diesem Falle ist keine weitere theoretische Ausbildung und auch keine Theorieprüfung nötig.
Klasse B vorhanden
Bei bereits vorhandener Klasse B gilt der Basisunterreicht als absolviert und das Grundmodul (Grundwissen) als geprüft, somit ist ist nur noch der Motorradkurs (8 UE) und die klassenspezifische Prüfung für die Klasse A zu absolvieren.
Weder Klasse A1 noch Klasse B vorhanden
Wenn vor dem Direkteinstig in die Klasse A noch kein Führerschein vorhanden sein sollte, muss sowohl der Basisunterricht (20 UE) als auch der klassenspezifische Unterricht (8 UE) besucht werden. Bei der Prüfung sind die Module Grundwissen und auch klassenspezifisches Wissen zu absolvieren.
Die klassenspezifische theoretische Ausbildung umfasst …
Fahrertypen, Einteilung der Krafträder, Verletzungshäufigkeit, Unfallsituationen, Fahrtechnik, Fahrdynamik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Blickschatten Phänomen, Toter Winkel, Übersehen werden, Fahrzeugtechnik, Überprüfungen am Fahrzeug, u.v.m.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck „Stationenplan“ eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden.
Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE.
Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen Erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr.
In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert.
In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,…) geübt.
Die praktische Ausbildung hat einen Mindetsumfang von 14 UE.
Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse A2:
Art
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Anzahl der UE á 50 min
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Vorbereitung & Vorschulung |
4 UE („Stationenplan“)
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Grundschulung |
10 UE 12 UE ab d. 39. LJ |
Hauptschulung | |
Perfektionsschulung | |
Überprüfung |
Quellen:
§ 18 FSG
Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV