Anhänger – Übersicht
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Alle Anhängerbestimmungen, Gewichtsverhältnisse von Anhänger und Zugfahrzeug in Abhängigkeit von der vorhandenen Lenkberechtigung und wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Anhängern.
Grundsätzlich gilt, dass Lenkberechtigungen, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurden, in der ursprünglichen Form aufrecht bleiben!
Anhängerart und Einteilung der Anhänger
Einteilung der Anhänger
Eingeteilt werden die Anhänger nach ihrer
- höchst zulässigen Gesamtmasse GM = höchst zulässiges Gesamtgewicht GG (GG = alte Bezeichnung) und danach, ob sie eine
- Bremse haben oder nicht.
Beide Angaben sind wichtig für das zu beachtende Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Leichter Anhänger
Hat der Anhänger nicht mehr als 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse (höchst zulässiges Gesamtgewicht), dann ist er ein leichter Anhänger.
Schwerer Anhänger
Hat der Anhänger mehr als 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein schwerer Anhänger.
Anhängerbremse
Leichte Anhänger können gebremst sein, müssen es aber nicht gebremst sein.
Schwere Anhänger haben immer eine Bremse.
Die Bremse ist bei PKW-Anhängern fast immer eine Auflaufbremse.
Gesamtgewicht des Anhängers
Das Gesamtgewicht ist das momentane Gewicht des Anhängers. Das Gesamtgewicht ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung.
Dieses (momentane) Gesamtgewicht des Anhängers, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet würde. Die höchst zulässige Anhängelast finden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges.
Richtige Beladung des Anhängers
Achten Sie darauf, dass sich der Schwerpunkt der Beladung über der Achse des Anhängers befindet!
Wenn der Anhänger vorne zu schwer beladen ist, wird die Stützlast auf die Anhängevorrichtung zu groß. Im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges ist eine höchst zulässige Stützlast für die Anhängevorrichtung eingetragen, dieser Wert darf nicht überschritten werden.
Wenn der Anhänger hinten zu schwer beladen ist, dann neigt er zum Pendeln. Unter Anhängerpendeln versteht man sich selbst aufschaukelnde Seitbewegungen des Anhängers, dieses Pendeln kann speziell beim Bremsen zu sehr gefährlichen Fahrsituationen führen.
Alle Anhängerbestimmungen und alle Gewichtsverhältnisse im Überblick
Klasse A
Mit Krafträdern dürfen nur leichte Einachsanhänger gezogen werden. Mit Motorrädern und mehrspurigen Krafträdern dürfen nur Anhänger gezogen werden, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Anhänger
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Zugfahrzeug
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Leichter Anhänger ungebremst |
2 x GG 1)
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kleiner als
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EG 2) + 75 kg
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Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten! |
1) … momentanes Gesamtgewicht
2) … Eigengewicht
Klasse B – Übersicht alle Anhänger
„Achten Sie auf das Gewichtsverhältnis und die richtige Beladung des Anhängers!“
Klasse B – ohne Zusatzausbildung
Mit der Klasse B dürfen leichte und schwere Anhänger gezogen werden, wenn folgende Bestimmungen beachtet werden:
Anhänger
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Zugfahrzeug
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||
Leichter Anhänger mit Bremse
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GG
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kleiner od. max. gleich
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Höchst zul. GG 2)
|
Leichter Anhänger ungebremst
|
2 x GG
|
kleiner als
|
EG + 75 kg
|
Schwerer Anhänger
|
GG
|
kleiner od. max. gleich
|
Höchst zul. GG 1)
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Summe der höchst zul. GG max. 3500 kg
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|||
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten!
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1) … Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht anzusetzen.
Klasse B mit Code 96
Der Code 96 ist ab 19.1.2013 neu und kann zusammen mit jeder Ausbildung für die Klasse B erworben werden, also auch zusammen mit L17. Mit Code 96 darf die Summe der höchst zul. Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug bis zu 4250 kg betragen.
Den Code 96 erhält man nach 3 UE theoretischer Schulung und 4 UE praktische Ausbildung erteilt. Es gibt keine theoretische und keine praktische Prüfung. Der Code 96 gilt in der gesamten EU.
Anhänger
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Zugfahrzeug
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||
Schwerer Anhänger
|
GG
|
kleiner od. max. gleich
|
Höchst zul.
GG 1) |
Summe der Höchst zul. GG max. 4250 kg
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|||
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten!
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1) … Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht anzusetzen.
Der Code 96 wird auf den Führerschein der Klasse BE angerechnet, sodass Besitzer der Klasse B Code 96 beim Erwerb der Klasse BE keine Ausbildung mehr absolvieren müssen, sondern nur mehr eine theoretische und ein praktische Prüfung ablegen müssen.
Klasse BE
Die Klasse BE erlaubt das Lenken von Anhängern mit max. 3500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht.
Für das Lenken von Anhängern mit mehr als 3500 kg höchst. zul. GG ist die „alte“ Klasse E zu B erforderlich oder zumindest die Klasse C1E.
Anhänger
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Zugfahrzeug
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||
Schwerer Anhänger
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Höchst zul. GG max. 3500 kg | Höchst zul. GG max. 3500 kg | |
GG
|
kleiner od. max. gleich
|
Höchst zul. GG 1)
|
|
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten!
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1) … Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht anzusetzen.
Klasse E zu B
Ab dem 19.1.2013 ist es nicht mehr möglich die Klasse E zu B zu erwerben, bereits erteilte Lenkberechechtigungen bleiben aber aufrecht. Somit ist jenen Lenkern die die Klasse E zu B besitzen das Ziehen von Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg mit der Klasse E zu B erlaubt.
Anhänger
|
Zugfahrzeug
|
||
Schwerer Anhänger
|
GG
|
kleiner od.
max. gleich |
Höchst zul.
GG 1) |
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten!
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1) … Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht anzusetzen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen Klasse B mit Anhänger
Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen wird:
Anhängerart
|
Ortsgebiet
|
Freiland
|
Autostraße
|
Autobahn |
Leichter Anhänger
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50 km/h
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100 km/h
|
100 km/h
|
100 km/h
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Schwerer Anhänger
|
50 km/h
|
80 km/h
|
100 km/h
|
100 km/h
|
BE
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50 km/h
|
70 km/h
|
80 km/h
|
80 km/h
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Spezialfall Pferdeanhänger
Da ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:
Anhängerart
|
Ortsgebiet
|
Freiland
|
Autostraße
|
Autobahn |
Pferdeanhänger
|
50 km/h
|
70 km/h
|
80 km/h
|
80 km/h
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„Achten Sie auf Ihr Tempo! Ihr Fahrzeug verhält sich mit einem Anhänger sehr sensibel!“
Klassen C1, C, D1 und D
Klassen C1, C, D1 und D alleine
Mit diesen Klassen dürfen leichte Anhänger gelenkt werden.
Klassen C1E, CE, D1E und DE
Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, dürfen Sie mit Ihrem Zugfahrzeug einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen.
Klasse F
Mit Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen alle Anhänger gezogen werden.
Mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge dürfen Anhänger bis 3.500 kg HzulGG gezogen werden.