Führerscheinklassen für Motorräder und Moped
Hier lesen Sie …
- Die Klassen A, A2, A1 und AM im Überblick
- Der Umfang der Lenkberechtigungen
- Der Stufenführerschein
Die Klasse A im Überblick
Für Motorräder und Mopeds gibt es 4 Führerscheinklassen, die Klassen A, A2, A1 und AM, zusätzlich ist es möglich Motorräder der Klasse A1 nach 5 Jahren Praxis Klasse B und 6 Std. praktischer Schulung zu lenken.
Die Führerscheinklassen A2 und A können entweder direkt oder stufenweise erworben werden. Die Klasse A1 kann nur direkt erworben werden. Direkt bedeutet volle Ausbildung und behördliche Prüfung, stufenweise bedeutet nach 2 Jahren Fahrpraxis und 7 Std. praktscher Ausbildung. Der Mopedführerschein AM ist nicht Teil des Stufenführerscheines.
Mindestalter
Direkteinstieg
Das Mindestalter für den Direkteinstieg in die jeweilige Klasse beträgt:
- Klasse A – Mindestalter 24 Jahre
- Klasse A2 – Mindestalter 18 Jahre
- Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre
- Klasse AM – 15 Jahre
Vorangegangene Fahrpraxis
Das Mindestalter für den Füherscheinerwerb mit vorangegangener Fahrpraxis beträgt:
- Klasse A – Mindestalter 20 Jahre (plus 2 Jahre Praxis A2 und 7 Std. praktsche Schulung)
- Klasse A2 – Mindestalter 18 Jahre (plus 2 Jahre Praxis A1 und 7 Std. praktische Schulung)
- Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre (nur Direkteinstieg möglich)
Mehrphasenausbildung
Für die Klassen A, A2 od. A1 ist einmalig eine Mehrphasenausbildung vorgeschrieben, diese muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden und umfasst außer dem Fahrsicherheitstraining auch eine Perfektionsfahrt.
„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“
Umfang der Lenkberechtigung
Klasse |
Fahrzeug
|
Mindestalter
|
Klasse A
|
Motorräder mit oder ohne Beiwagen Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW |
24 Jahre |
Klasse A2
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen Dreirädrige-KfZ |
18 Jahre
|
Klasse A1
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Motorräder mit oder ohne Beiwagen Dreirädrige-KfZ |
16 Jahre
|
Klasse AM
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Kleinkrafträder (Moped) – Code 117 Zwei- od. dreirädrige KFZ mit max. 45 km/h und Elektro-Scooter mit mehr als 25 km/h oder über 600 W Vierrädrige Leicht-KfZ – Code 118 mit max. 45 km/h und max. 350 kg (ohne Batterien) und |
15 Jahre
|
Jede Klasse umfasst auch die darunterliegende Klasse, folgende Grafik verdeutlicht dies …
Die Klasse AM darf zusätzlich auch mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingschränkt werden.
„Jede Klasse A, A2, A1 umfasst auch die darunterliegende Klasse!“
„Jede Klasse A, A2, A1 umfasst auch die darunterliegende Klasse!“
A, A2, A1 – Direkteinstieg oder Zugang in Stufen
Der gewünschte Führerschein kann über einen Direkteinstieg oder über einen stufenweisen Zugang erlangt werden.
Direkteinstieg
Der Direkteinstieg in die gewünschte Klasse ist möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Mindestalter
- Ärztliche Untersuchung
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
Zugang in Stufen („Stufenführerschein“)
Der Aufstieg in die nächste Klasse ist möglich nach
- mind. zwei Jahren Fahrpraxis
und entweder einer
- praktischen Schulung (7 Std.) oder einer
- praktischen Prüfung.
Hier bleibt die Möglichkeit der freien Wahl zwischen den beiden Alternativen.
Eine theoretische Prüfung ist nicht mehr nötig.
Unterschied
Bei stufenweisem Zugang ist nur beim ersten Einstieg in die Klasse A (A2, A1) die gesamte Fahrschulausbildung und die gesamte Prüfung zu absolvieren, danach entfällt die theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung.
Die praktische Prüfung kann durch eine praktische Schulung ersetzt werden.
Wie komme ich zum gewünschten Führerschein?
Hier lesen Sie welche Anforderungen für die jeweilge Führerscheinklasse erfüllt sein müssen.
Klasse A1
Nur Direkteinsteig möglich
Mindestalter 16 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.
Klasse A2
Aufstieg von A1 auf A2
Mindestalter 18 Jahre, Mehrphase für A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A1 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).
Direkteinsteig in die Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.
Klasse A
Aufstieg von A2 auf A
Mindestalter 20 Jahre, Mehrphase für A2 od. A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A2 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).
Aufstieg von A1 auf A
Mindestalter 24 Jahre, 4 Jahre Praxis auf A1, praktische Prüfung vorgeschrieben (Zugang über 2 J. Praxis und praktische Schulung nicht möglich).
Direkteinsteig in die Klasse A
Mindestalter 24 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.
Klasse AM
Mindestalter 15 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische Prüfung.
Die Klasse AM ist nicht Teil des Stufenführerscheines, d.h. der Aufstieg von AM auf A1 erfolgt nicht erleichtert.
Keine praktische Prüfung.
Keine gesundheitliche Untersuchung.
Keine Mehrphasenausbildung.
Mehr über den Mopedführerschein Klasse AM lesen Sie hier…
Beispiele
1. Beispiel – Direkteinstieg mit 30 Jahren
Ein(e) LenkerIn mit einem Alter von 30 Jahren hat ausschließlich den Führerschein der Klasse B und möchte ein Motorrad mit 100 PS (73,5 kW) lenken, hierfür ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt in diesem Fall 24 Jahre.
Der theoretische Führerscheinkurs ist beschränkt auf den Motorradkurs und hat einen Umfang von 8 UE, der allgemeinen Teil (20 UE) wurde bereits bei der Erteilung der Klasse B absolviert und entfällt somit. Die praktische Ausbildung beträgt mind. 14 UE.
Ein theoretische Prüfung und einen praktische Prüfung ist zu absolvieren.
2. Beispiel – Fürherschein mit 18 Jahren
Ein(e) 18 Jahre alte FührerscheinwerberIn möchte den Führerschein der Klasse B und der Klasse A machen, der Motorradführerschein wird aufgrund des Alters auf die Klasse A2 eingeschränkt.
Der theoretische Führerscheinkurs umfasst einen allgemeinen Teil in dem 20 UE Grundwissen unterrichtet wird, einen Klasse B Teil von 12 UE. und einen Klasse A Teil von 8 UE.
Die praktische Ausbildung der Klasse A beträgt mind. 14 UE, die praktische Ausbildung der Klasse B mind. 18 UE.
Ein für beide Klassen muss eine theoretische und eine praktische Prüfung absolviert werden.
3. Beispiel – Durchlaufen der Stufen
Die (der) FührerscheinwerberIn aus Beispiel 2 möchte ein Motorrad mit 100 PS lenken.
Nach 2 Jahren mit der Lenkberechtigung Klasse A2 kann entweder eine praktische Schulung im Ausmaß von 7 Std. absolviert werden, oder eine praktische Prüfung auf einem „großen“ Motorrad muss gemacht werden. Die theoretische Prüfung entfällt, da sie bereits vor Erteilung der Klasse A2 absolviert wurde.
Anm.: UE … Unterrichtseinheit á 50 min
Begriffsbestimungen
Kleinkraftrad
Zweirädriges Kraftfahrzeug (Klasse L1e) oder dreirädriges Kraftfahrzeug (Klasse L2e) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
i) zweirädrige Kraftfahrzeuge:
— Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren oder
— maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
ii) dreirädrige Kraftfahrzeuge:
— Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungs- motoren oder
— maximale Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoen oder
— maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren;
Kraftrad
Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädriges Kraftfahrzeug
Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Vierrädrige Kraftfahrzeuge
a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (Klasse L6e), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und
i) einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder
ii) einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
iii) einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.