Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Klasse A

Motorräder

Klasse A2

Motorräder bis 35kW

Klasse A1

Motorräder bis 11kW

Klasse AM

Mopeds

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5t

Klasse B-L17

Kraftwagen bis 3,5t

Klasse B-L

Kraftwagen bis 3,5t

Klasse C u. C1

Lastkraftwagen

Klasse D u. D1

Autobusse

Scheckkartenführerschein

Es werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgestellt

Bei einer zusätzlichen Eintragung, bei Verlust, bei Ungültigkeit des alten Führerscheines, oder dergl. bekommen Sie immer den neuen Scheckkartenführerschein.

Den Scheckkartenführerschein gibt es seit 1.3.2006.

EU-Führerschein

Die österreichischen Führerscheine sind EU-Führerscheine, sie sind in der gesamten EU und im EWR ohne Umschreibung gültig.

Erwerb des österreichischen Führerscheines

Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten
nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich
aufhalten werden.

Dies gilt auch für Österreicher die in einem anderen EU-Land den Füherschein machen möchten.

Führerscheinumschreibungen

Es gibt keine Umschreibungspflicht für Führerscheine die in EWR Ländern ausgestellt wurden.

Gültigkeit des alten Führerscheines

Die alten Führerscheine sind bis Ende 2032 weiterhin gültig.

Führerscheinaustausch

Es besteht im Moment keine Austauschpflicht, der Führerscheinaustausch kann jedoch freiwillig durchgeführt werden.

Befristung des Scheckkartenführerscheines ab 2013

Die Befristung von Führerscheinen die ab 2013 ausgestellt wurden beträgt 15 Jahre!

Führerscheinverlust – Diebstahl

Falls Sie Ihren Füherschein verloren haben sollten oder Ihr Führerschein gestohlen worden sein sollte, müssen
Sie dies unverzüglich bei der nächten Polizeidienststelle anzeigen.

Mit der Anzeigebestätigung dürfen Sie 4 Wochen – gerechnet vom Tage des Abhandenkommens – fahren (nur innerhalb Österreichs).

Abhanden gekommene Führerscheine können unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers
von jeder Führerscheinbehörde im Bundesgebiet ausgestellt werden.

Ungültigkeit des Führerscheines

Der Führerschein ist ungültig, wenn

  • behördliche Eintragungen unkenntlich sind.
  • Unterschriften unkenntlich sind.
  • Stempel unkenntlich sind.
  • Lichtbild fehlt.
  • Besitzer nicht mehr einwandfrei zu erkennen ist.
  • Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.

In diesen Fällen ist die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen.

 

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