Die Kosten für das ärztliche Gutachten zum Führerschein sind in Österreich gesetzlich festgelegt. Je nach Führerscheingruppe kostet die Untersuchung 35 oder 50 Euro. Für die Klasse D ist zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening erforderlich.
Was kostet die Führerscheinuntersuchung?
Für das ärztliche Gutachten gemäß Führerscheingesetz gelten österreichweit festgelegte Tarife. Bezahlt wird die Untersuchung direkt beim sachverständigen Arzt.
Dazu gehören insbesondere die Klassen A1, A2, A, B, BE und F.
Dazu gehören insbesondere die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE. Die Untersuchung für Gruppe 1 ist in diesem Betrag enthalten.
Zusätzliche Kosten bei Klasse D
Wer eine Lenkberechtigung der Klasse D erwerben möchte, muss zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Dafür sind 130 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.
Was kostet eine Wiederholungsuntersuchung?
Für eine gesetzlich vorgesehene Wiederholungsuntersuchung beträgt das Honorar 30 Euro. Dieses Gutachten kann auch für die Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 verwendet werden.
Kosten beim Amtsarzt
In bestimmten Fällen reicht das Gutachten eines sachverständigen Arztes nicht aus und es ist eine amtsärztliche Beurteilung erforderlich. Für ein amtsärztliches Gutachten aufgrund besonderer fachärztlicher oder verkehrspsychologischer Stellungnahmen beziehungsweise bestimmter Nachuntersuchungen sind 47,20 Euro zu entrichten. Ist zusätzlich eine Beobachtungsfahrt erforderlich, kommen 18 Euro hinzu.
Kosten einer verkehrspsychologischen Untersuchung
Wenn eine verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich ist, sieht die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung unterschiedliche Tarife vor. Diese Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Die wichtigsten Kosten im Überblick
35 € für das ärztliche Gutachten.
50 € für das ärztliche Gutachten.
Zusätzlich 130 € zzgl. USt. für das verpflichtende Screening.
30 €.
Wie läuft das ärztliche Gutachten ab?
Welche Unterlagen du brauchst, was untersucht wird und wie lange das Gutachten gültig ist, findest du auf unserer Übersichtsseite.
Zum ärztlichen GutachtenRechtsgrundlage
Die Gebühren ergeben sich insbesondere aus § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV). Stand: September 2026.
