Klasse B Übungsfahrt („L-Taferl“)

Ablauf der Klasse B Übungsfahrt (Duale Ausbildung) 6 und 5

Die Duale Ausbildung kombiniert Fahrschule und private Übungsfahrten. Das „L-Taferl“ verständlich erklärt.

Wie der Übungsfahrt-Ausbildungsablauf funktioniert

Mit welchen Kosten du rechnen musst

Die wichtigsten Vorschriften für dich und deine Begleitperson

L-Taferl auf einen Blick

Die Klasse B Übungsfahrt nach § 122 KFG verbindet die Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens 1.000 km privaten Übungsfahrten mit einer Begleitperson.

Ausbildungsbeginnab 17,5 Jahren
Private Übungsfahrtenmindestens 1.000 km
Begleitpersonenbis zu zwei Personen
Theorieausbildung20 UE Grundwissen + 12 UE Klasse B
Praktische Prüfungfrühestens am 18. Geburtstag
Bescheidfür private Übungsfahrten erforderlich

Tipp: Falls der L17-Bescheid ablaufen sollte, ist ein Wechsel in L-Übungsfahrt möglich. Somit kann die private Ausbildungszeit noch einmal um 18 Monate verlängert werden.

Was ist das L-Taferl? Übungsfahrt nach § 122 KFG einfach erklärt

Die Ausbildung Übungsfahrt gem. §122 KFG ermöglicht es, die Führerscheinausbildung einerseits in der Fahrschule zu absolvieren und zusätzlich Teile der Ausbildung privat mit einem Begleiter durchzuführen, daher stammt auch der Name Duale-Ausbildung. Häufig wird diese Ausbildung aufgrund der Kennzeichnung des Übungsfahrzeuges auch als „L-Taferl“ bezeichnet.

Die Führerscheinausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden und beinhaltet eine Theorieausbildung und 6 Einheiten Praxis in der Fahrschule. Nach einer theoretischen Einweisung und einer ärztlichen Untersuchung folgen 1.000 km private Übungsfahrten mit einer Begleitperson. Darauf folgt eine Beobachtungsfahrt und die theoretische Führerscheinprüfung. Ein Erste-Hilfe-Kurs vervollständigt die Ausbildung vor der praktischen Führerscheinprüfung.

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung folgt eine 3 Jahre dauernde Probezeit, in der ein Alkohollimit von 0,1 Promille gilt.

Merk dir das: Die Kosten für den Übungsfahrt-Führerschein variieren je nach Standort der Fahrschule und betragen insgesamt etwa 2.100 Euro.

L-Taferl oder L17 – was ist der Unterschied?

Beide Ausbildungsformen verbinden Fahrschule und private Fahrpraxis. Der größte Unterschied liegt im Alter und Umfang der privaten Fahrten: Beim L-Taferl sind mindestens 1.000 km vorgesehen, beim L17 mindestens 3.000 km.

Merkmal L-Taferl / Übungsfahrt L17
Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren ab 15,5 Jahren
Private Fahrpraxis mindestens 1.000 km mindestens 3.000 km
Praktische Prüfung frühestens mit 18 Jahren frühestens mit 17 Jahren
Ausbildungsform Duale Ausbildung mit Fahrschule und Übungsfahrten Vorgezogene Lenkberechtigung mit umfangreicher privater Fahrpraxis

Mehr zur L17-Ausbildung →

Wie läuft die L-Taferl-Ausbildung ab?

Die Ausbildung führt von Anmeldung und Theoriekurs über die praktische Grundschulung und 1.000 km private Übungsfahrten bis zur Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und praktischen Führerscheinprüfung.

1Anmeldung – bei einer Fahrschule für die Klasse B Übungsfahrt-Ausbildung anmelden
2Theoriekurs – Besuch des Theorieunterrichtes
3Praktische Schulung – 6 Fahrstunden Vor- und Grundschulung mit einem Fahrlehrer
4Theoretische Einweisung – kurzes Gespräch über die Ausbildungsziele vor den privaten Übungsfahrten
5Begleitetes Fahren – mindestens 1.000 km private Ausbildungsfahrten mit erfahrenem Begleiter
6Beobachtungsfahrt – nach 1.000 km Fahrt mit dem Fahrlehrer für Rückmeldungen an Fahrschüler und Begleiter
7Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung – vier Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung, davon eine Autobahnfahrt, plus eine Unterrichtseinheit Prüfungsvorbereitung
8Fahrprüfung – die praktische Prüfung kann mit 18 Jahren abgelegt werden

Was passiert nach den 1.000 km Übungsfahrten?

Nach mindestens 1.000 km privaten Übungsfahrten ist die private Hauptschulung abgeschlossen. Danach folgen die verpflichtenden Fahrschultermine, bevor du zur praktischen Prüfung antreten kannst.

0–1.000 km Private Übungsfahrten Mit Begleitperson fahren und jede Fahrt im Fahrtenprotokoll dokumentieren.
ab 1.000 km Beobachtungsfahrt Eine Unterrichtseinheit gemeinsam mit Fahrlehrer und Begleitperson.
danach Perfektionsschulung Vier Unterrichtseinheiten, davon eine Autobahnfahrt.
Abschluss Prüfungsvorbereitung Eine Unterrichtseinheit in der Fahrschule vor der Anmeldung zur Fahrprüfung.

Im Jahr nach der Erteilung der Lenkberechtigung ist die 2. Ausbildungsphase zu absolvieren. Diese umfasst 2 Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining.

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Was kostet der L-Taferl-Führerschein?

Die Gesamtkosten liegen nach den hier angeführten Preisbeispielen bei rund 2.100 Euro. Die tatsächlichen Fahrschulpreise können je nach Standort und Anbieter abweichen.

In der Tabelle findest du die Preise der 1. und 2. Ausbildungsphase des L-Führerscheins:

Fahrschulkosten Betrag
Ausbildungspaket (Theoriekurs, Fahrstunden, Einweisung, begleitende Schulungen) ca. € 1.200,-
Online-Lernkurs Grundwissen + Klasse B € 39,90
Einschreibgebühr (fahrschulabhängig) * ca. € 100,-
Theorieprüfung (fahrschulabhängig) * ca. € 100,-
Behördenkosten Betrag
Theoretische Fahrprüfung (Behördengebühr) € 11,-
Praktische Fahrprüfung (Behördengebühr) € 60,-
Bewilligung der Übungsfahrten € 55,-
Ausstellung des Führerscheins € 73,-
Sonstige Kosten Betrag
Ärztliches Gutachten (Führerscheinuntersuchung) € 35,-
Erste-Hilfe-Kurs (6 Std. lebensrettende Sofortmaßnahmen) ca. € 80,-
2. Ausbildungsphase Betrag
1. Perfektionsfahrt ca. € 100,-
Fahrsicherheitstraining ca. € 250,-
2. Perfektionsfahrt ca. € 100,-

GESAMTKOSTEN: ca. € 2.200,-

* Einschreibgebühren und Fahrschulgebühren für die theoretische Computerprüfung können bereits im Ausbildungspaket enthalten sein. Die Kosten unterscheiden sich von Fahrschule zu Fahrschule, ebenso gibt es regionale Unterschiede. Alle Preisbeispiele freibleibend und inkl. USt.

Vor der Übungsfahrt – was musst du dabeihaben?

Bei jeder privaten Übungsfahrt müssen die vorgeschriebenen Dokumente mitgeführt werden. Außerdem muss jede Fahrt im Fahrtenprotokoll eingetragen und von Fahrschüler und Begleitperson unterschrieben werden.

Bewilligungsbescheid
muss vom Fahrschüler mitgeführt werden
Amtlicher Lichtbildausweis
des Fahrschülers mitnehmen
Führerschein der Begleitperson
bei jeder Übungsfahrt mitführen
L-Übungsfahrt-Kennzeichnung
vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbar
Fahrtenprotokoll
jede Fahrt wahrheitsgetreu eintragen
Unterschriften
Fahrschüler und jeweilige Begleitperson unterschreiben

Wichtige Formulare für die Übungsfahrt

Die Formulare führen zu den offiziellen österreichischen Behördenservices.

Welche Voraussetzungen und Vorschriften gelten beim L-Taferl?

Für private Übungsfahrten brauchst du einen gültigen behördlichen Bescheid, eine geeignete Begleitperson und die vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile. Für Fahrschüler und Begleitperson gilt während der Übungsfahrten ein Alkohollimit von 0,1 Promille.

Fahrschüler

  • Mindestalter – Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich, Anmeldung in der Fahrschule schon früher
  • Gesundheitliche Eignung – ärztliche Untersuchung vor Erlaubnis für Übungsfahrten erforderlich
  • Erste-Hilfe-Kurs – 6 Stunden, Nachweis erst bei Anmeldung zur Fahrprüfung nötig

Private Ausbildungsfahrten sind nur mit gültigem Bescheid erlaubt

Begleitperson(en)

  • Anzahl – bis zu zwei Begleitpersonen können benannt werden
  • Naheverhältnis – enges Verhältnis zum Fahrschüler nötig, sonst Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Führerscheinbesitz – seit mindestens sieben Jahren
  • Fahrpraxis – letzte drei Jahre ohne schwere Verkehrsübertretungen

Theorieausbildung vor den Übungsfahrten

  • Grundwissen – 20 Theorielektionen
  • Klasse B – 12 Theorielektionen
  • Theoretische Einweisung – vor den privaten Fahrten, mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend

Beschränkungen

  • Alkoholgrenze – 0,1 Promille für Fahrschüler und Begleitperson
  • Personenbeförderung – keine speziellen Vorschriften, Zulassungsbescheinigung beachten
  • Anhänger – Ziehen ist gestattet
  • Geografisch – private Ausbildung nur im Inland

Für den Fahrschüler und den Begleiter gilt max. 0,1 Promille

Fahrausbildung

  • Fahrstunden – 6 UE mit dem Fahrlehrer (Vor- und Grundschulung)
  • Übungsfahrten – mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug mit Begleitperson
  • Fahrtenprotokoll – genaues Protokoll, unterschrieben von Begleiter und Fahrschüler
  • Beobachtungsfahrt – nach 1.000 km, mit Fahrlehrer und mindestens einem Begleiter
  • Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung – vier Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung, davon eine Autobahnfahrt, plus eine Unterrichtseinheit Prüfungsvorbereitung

Versicherung

Versicherungsschutz – es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen vor Beginn der Übungsfahrt zu prüfen oder die Versicherungsanstalt informell zu kontaktieren.

Fahrzeug

  • Fahrzeuganforderungen – keine besonderen Anforderungen an Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung
  • Fahrzeugauswahl – beliebig viele verschiedene Fahrzeuge nutzbar
  • Behördliche Meldung – nicht erforderlich
  • Zustimmungserklärung – nötig, wenn das Fahrzeug weder Fahrschüler noch Begleiter gehört
  • Kennzeichnung – gut sichtbare „L17 Ausbildungsfahrt“- oder „L Übungsfahrt“-Schilder vorne und hinten, dürfen auch außerhalb der Fahrten montiert bleiben

Theorieprüfung

  • Voraussetzung – 32 UE Theorieausbildung und ärztliche Untersuchung abgeschlossen
  • Mindestalter – kein Mindestalter für die theoretische Prüfung
  • Gültigkeit – 18 Monate, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden
  • Ausweis – amtlicher Lichtbildausweis nötig

Praktische Fahrprüfung

  • Mindestalter – frühestens am 18. Geburtstag
  • Ausweis – amtlicher Lichtbildausweis nötig
  • Prüfungsfahrzeug – Schulfahrzeug mit Fahrlehrer oder privates Übungsfahrzeug mit Begleitperson. Wird das Privatfahrzeug verwendet, muss es viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.
  • Autobahnvignette – Klebevignette oder Nachweis der digitalen Vignette nötig
  • Automatikfahrzeug – führt zur Einschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge

Probezeit nach Erteilung

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt drei Jahre ab Erteilung.

Zweite Ausbildungsphase

  • 1. Perfektionsfahrt – nach 2 bis 4 Monaten mit einem Fahrlehrer, im Privat- oder Fahrschulfahrzeug
  • Fahrsicherheitstraining – innerhalb von 3 bis 9 Monaten, inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch
  • 2. Perfektionsfahrt – nach 6 bis 12 Monaten, inkl. Spritspartraining

Merk dir das: Der behördliche Bescheid für die private Übungsfahrt wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt und gilt für 18 Monate.

Häufige Fragen zum L-Taferl und zur Übungsfahrt

Fahrschüler

Ab welchem Alter kann die Ausbildung mit Übungsfahrt beginnen?
Die Ausbildung kann ab einem Alter von 17,5 Jahren begonnen werden, die Anmeldung in der Fahrschule ist jedoch bereits früher möglich.

Wann muss der Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden?
Der Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (6 Stunden) muss bei der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erbracht werden.

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
Vor der Erlaubnis für Ausbildungsfahrten (Bescheid) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Wie viele Theorielektionen sind erforderlich?
Mindestens 32 Theorielektionen sind vorgeschrieben: 20 UE Grundwissen und 12 UE Klasse B.

Wie viele Fahrlektionen sind vor der Bewilligung zur privaten Ausbildungsfahrt vorgeschrieben?
Vor der Genehmigung zur Ausbildungsfahrt sind mindestens sechs Fahrlektionen à 50 Minuten mit dem Fahrlehrer in der Fahrschule erforderlich.

Begleitpersonen

Wie viele Begleitpersonen dürfen benannt werden?
Es können bis zu zwei Begleitpersonen benannt werden.

Wie lange müssen die Begleitpersonen ihren Führerschein besitzen?
Die Begleitpersonen müssen den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen.

Wer muss bei der theoretischen Einweisung anwesend sein?
Vor Beginn der privaten Fahrten erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en), bei der mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein müssen.

Wann erfolgt die Beobachtungsfahrt im Privatfahrzeug?
Die Beobachtungsfahrt findet nach zumindest 1.000 km Übungsfahrten im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers statt.

Welche Anforderungen gelten für das Verhältnis zum Fahrschüler?
Zumindest eine Begleitperson muss in einem engen Verhältnis zum Fahrschüler stehen. Falls das nicht gegeben ist, ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Wie oft müssen die Begleitpersonen während der Übungsfahrten anwesend sein?
Mindestens eine der benannten Begleitpersonen muss während der gesamten Dauer der Ausbildungsfahrten im Privatfahrzeug immer anwesend sein.

Fahrzeug

Gibt es besondere Anforderungen an das Privatfahrzeug?
Nein, keine besonderen Anforderungen bezüglich Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung.

Wie ist die Regelung bezüglich der Fahrzeugwahl?
Es können beliebig viele verschiedene Fahrzeuge für die Ausbildungsfahrten genutzt werden.

Was ist erforderlich, wenn das Privatfahrzeug nicht dem Fahrschüler oder Begleiter gehört?
Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Fahrzeughalters ist notwendig.

Dürfen während der Ausbildungsfahrten Anhänger gezogen werden?
Ja, das ist erlaubt, während der Fahrschüler das Fahrzeug lenkt.

Muss das Privatfahrzeug bei der Behörde gemeldet werden?
Nein, eine besondere Meldung ist nicht erforderlich.

Welche Kennzeichnung ist am Fahrzeug anzubringen?
Gut sichtbare „L-Übungsfahrt“-Schilder müssen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein.

Welche Einschränkungen gelten bei Automatikfahrzeugen?
Wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird der Führerschein auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt. Während der Ausbildung dürfen Automatikfahrzeuge verwendet werden.

Private Ausbildungsfahrten und begleitende Schulungen

Welcher Modus gilt für die Übungsfahrten im Privatfahrzeug?
Es müssen mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug absolviert werden.

Gibt es besondere Alkoholgrenzen während der privaten Ausbildungsfahrten?
Ja, sowohl für Fahrschüler als auch Begleitperson gilt eine Grenze von 0,1 Promille.

Welche Beschränkungen gelten für die Personenbeförderung?
Keine speziellen Vorschriften, solange die Zulassung des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden?
Es gelten stets die üblichen Verkehrsregeln, die Begleitperson muss auf eine sichere Fahrweise achten.

Welche geografischen Beschränkungen gelten?
Die private Ausbildung darf ausschließlich im Inland durchgeführt werden.

Was folgt nach den 1.000 km Übungsfahrten?
Nach mindestens 1.000 km folgt zunächst eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer und Begleitperson. Danach werden in der Fahrschule vier Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung – davon eine Autobahnfahrt – sowie eine Unterrichtseinheit Prüfungsvorbereitung absolviert.

Theoretische und praktische Fahrprüfung

Wann kann man zur theoretischen Prüfung antreten?
Sofort nach vollständig absolviertem Kurs (20 UE Grundwissen, 12 UE Klasse B) und ärztlicher Untersuchung.

Gibt es ein Mindestalter für die theoretische Prüfung?
Nein, es gibt kein Mindestalter – es ergibt sich aus dem frühestmöglichen Ausbildungsbeginn und der Kursdauer.

Wann kann man zur praktischen Prüfung antreten?
Frühestens am 18. Geburtstag, nach abgeschlossener Theorieprüfung, allen Ausbildungsteilen, Perfektionsschulung und Erste-Hilfe-Kurs.

Mit welchem Fahrzeug kann man antreten?
Mit dem Privatfahrzeug und Begleiter oder mit dem Fahrschulfahrzeug und einem Fahrlehrer.

Welche Anforderungen gelten für das private Prüfungsfahrzeug?
Wird das private Übungsfahrzeug für die praktische Prüfung verwendet, muss es viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht besteht?
Sie kann nach einer Wartezeit von zwei Wochen erneut abgelegt werden.

Auf den Punkt gebracht

Private Ausbildungsfahrten nur mit gültigem Bescheid – gilt nur 18 Monate

Fahrtenprotokoll für alle 1.000 km sorgfältig führen

Gesamtkosten ca. 2.100 € – Duale Ausbildung ist meist günstiger als die reine Fahrschulausbildung

Nächster Schritt: Theorieprüfung vorbereiten

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