Klasse B  bestehen - Die vollständige Prüfungsvorbereitung

Klasse B Übungsfahrt – Die Duale Ausbildung

Die Ausbildung Übungsfahrt gem. §122 KFG ermöglicht es die Führerscheinausbildung einerseits in der Fahrschule zu absolvieren und zusätzlich Teile der Ausbildung privat mit einem Begleiter durchzuführen, daher stammt auch der Name Duale-Ausbildung. Häufig wird diese Ausbildung aufgrund der Kennzeichnung des Übungsfahrzeuges auch als „L-Taferl“ bezeichnet. 

Die Führerscheinausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden und beinhaltet eine Theorieausbildung und 6 Einheiten Praxis in der Fahrschule, nach einer theoretischen Einweisung und einer ärztlichen Untersuchung folgen 1.000 km private Übungsfahrten mit einer Begleitperson. Darauf folgt eine Beobachtungsfahrt und die theoretische Führerscheinprüfung. Ein Erste-Hilfe-Kurs vervollständigt die Ausbildung vor der praktischen Führerscheinprüfung.

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung folgt eine 3 Jahre dauernde Probezeit in der ein Alkohollimit von 0,1 Promille gilt.

Die Kosten für den Übungsfahrt-Führerschein variieren je nach Standort der Fahrschule und betragen insgesamt etwa 2.100 Euro.

 

Die obere Hälfte des Motorrades - Das meistverkaufte Motorradbuch in Europa.Führerscheinkurs.at - Klasse B bestehen - Die vollständige Vorbereitung auf die Prüfung

Klasse B Übungsfahrt – Die Duale Ausbildung

Was bedeutet Übungsfahrt (Duale Ausbildung)

Die Ausbildung Übungsfahrt gem. §122 KFG ermöglicht es die Führerscheinausbildung einerseits in der Fahrschule zu absolvieren und zusätzlich Teile der Ausbildung privat mit einem Begleiter durchzuführen, daher stammt auch der Name Duale-Ausbildung. Häufig wird diese Ausbildung aufgrund der Kennzeichnung des Übungsfahrzeuges auch als „L-Taferl“ bezeichnet. 

Die Führerscheinausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden und beinhaltet eine Theorieausbildung und 6 Einheiten Praxis in der Fahrschule, nach einer theoretischen Einweisung und einer ärztlichen Untersuchung folgen 1.000 km private Übungsfahrten mit einer Begleitperson. Darauf folgt eine Beobachtungsfahrt und die theoretische Führerscheinprüfung. Ein Erste-Hilfe-Kurs vervollständigt die Ausbildung vor der praktischen Führerscheinprüfung.

Nach erfolgreicher Führerscheinprüfung folgt eine 3 Jahre dauernde Probezeit in der ein Alkohollimit von 0,1 Promille gilt.

Die Kosten für den Übungsfahrt-Führerschein variieren je nach Standort der Fahrschule und betragen insgesamt etwa 2.100 Euro.

Dieses Thumbnail zeigt eine Grafik für den genauen Ablauf der praktischen Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung L17. Beginnend mit einem ersten blauen Block der die Praktischen Schulung im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten anzeigt. Gefolgt von einem hellgrünen Block der die theoretischen Einweisung darstellt. Danach folgen die ersten 1000 km Ausbildungsfahrt mit dem Privatfahrzeug die durch eine dunkelgrünen Block dargestellt werden und die 1. begleitende Schulung mittel hellgrünem Block dargestellt. weiters folgen die zweiten 1000 km Privatausbildung in dunkelgrün und die zweite begleitende Schulung wieder in hellgrün, danach dritten 1000 km in dunkelgrün und die Perfektionsschulung die durch einen blauen Block dargestellt wird. Die abschließende Prüfung wird durch einen gelben Block visualisiert. Alle Blöcken sind mit den dem Namen des jeweiligen Ausbildungsschrittes beschriftet. Neben den Blöcken befinden sich Symbole die das jeweils verwendete Fahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder Privatfahrzeug, symbolisieren. Weitere Symbole zeigen welche Personen im jeweiligen Ausbildungsschritt anwesend sein müssen, es sind dies der Fahrschüler, die Begleitperson oder der Fahrlehrer.
Dieses Thumbnail zeigt eine Grafik für den genauen Ablauf der praktischen Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung L17. Beginnend mit einem ersten blauen Block der die Praktischen Schulung im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten anzeigt. Gefolgt von einem hellgrünen Block der die theoretischen Einweisung darstellt. Danach folgen die ersten 1000 km Ausbildungsfahrt mit dem Privatfahrzeug die durch eine dunkelgrünen Block dargestellt werden und die 1. begleitende Schulung mittel hellgrünem Block dargestellt. weiters folgen die zweiten 1000 km Privatausbildung in dunkelgrün und die zweite begleitende Schulung wieder in hellgrün, danach dritten 1000 km in dunkelgrün und die Perfektionsschulung die durch einen blauen Block dargestellt wird. Die abschließende Prüfung wird durch einen gelben Block visualisiert. Alle Blöcken sind mit den dem Namen des jeweiligen Ausbildungsschrittes beschriftet. Neben den Blöcken befinden sich Symbole die das jeweils verwendete Fahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder Privatfahrzeug, symbolisieren. Weitere Symbole zeigen welche Personen im jeweiligen Ausbildungsschritt anwesend sein müssen, es sind dies der Fahrschüler, die Begleitperson oder der Fahrlehrer.

Der Übungsfahrt-Ausbildungsablauf:

  1. Anmeldung: Bei einer Fahrschule für die Klasse B Übungsfahrt-Ausbildung anmelden.
  2. Theoriekurs: Besuch des Theorieunterrichtes.
  3. Praktische Schulung: 6 Fahrstunden Vorschulung und Grundschulung mit einem Fahrlehrer um die Grundlagen des Fahrens zu üben.
  4. Theoretische Einweisung: Vor den privaten Übungsfahrten findet ein kurzes Gespräch über die Ausbildungsziele statt.
  5. Begleitetes Fahren: Mindestens 1.000 Kilometer mit einem erfahrenen Begleiter private Ausbildungsfahren absolvieren.
  6. Beobachtungsfahrt: Nach 1000 km findet eine Fahrt mit dem Fahrlehrer statt um dem Fahrschüler un dem Begleiter Rückmeldungen zu geben.
  7. Perfektionsschulung: Diese beinhaltet Autobahnfahrt und die Prüfungsvorbereitung.
  8. Fahrprüfung: Mit 18 Jahren kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden.

 

Im Jahr nach der Erteilung der Lenkberechtigung ist die 2. Ausbildungsphase zu absolvieren. Diese umfasst 2 Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining. 

 

Kostenaufstellung Übungsfahrt-Führerschein

In der Tabelle finden Sie die Preise der 1. und 2. Ausbildungsphase des L-Führerscheines:

Fahrschulkosten Betrag
Ausbildungspaket (Theoriekurs, Fahrstunden, Einweisung und begleitende Schulungen) ca. € 1.200,-
Lernunterlagen (Online Training) € 29,90
Einschreibgebühr (fahrschulabhängig) * ca. € 60,-
Theorieprüfung (fahrschulabhängig) * ca. € 100,-
Behördenkosten
Theorieprüfung (Kosten Aufsichtsperson) € 11,-
Praktische Fahrprüfung (Kosten LenkerprüferIn) € 60,-
Bewilligung Ausbildungsfahrten (Kosten Bescheid) € 35,10
Ausstellung des Führerscheins (Produktion und Versand) € 60,50
Sonstige Kosten
Ärztliches Gutachten (Führerscheinuntersuchung) € 35,-
Erste-Hilfe-Kurs (6 Std. lebensrettende Sofortmaßnahmen) ca. € 80,-
2. Ausbildungsphase
1. Perfektionsfahrt € 100,-
Fahrsicherheitstraining € 250,-
2. Perfektionsfahrt € 100,-

GESAMTKOSTEN

ca. € 2.100,-

* Einschreibgebühren und Fahrschulgebühren für die theoretische Computerprüfung können bereits im Ausbildungspaket enthalten sein

Die Kosten unterscheiden sich von Fahrschule zu Fahrschule, ebenso gibt es regionale Unterschiede. Dennoch gibt die Tabelle eine gute Möglichkeit die zu erwartenden Kosten des Führerscheines abzuschätzen.

Alle Preisbeispiele freibleibend und inkl. USt

Die entscheidenden Vorschriften

Fahrschüler

  • Mindestalter: Der Ausbildungsbeginn ist ab 17,5 Jahren möglich. Eine Anmeldung in der Fahrschule kann jedoch bereits früher erfolgen.
  • Gesundheitliche Eignung: Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich, bevor die Erlaubnis für Übungsfahrten erteilt wird.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Ein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, der sechs Stunden umfasst, muss erst bei der Anmeldung zur Fahrprüfung nachgewiesen werden.

Private Ausbildungsfahrten sind nur mit gültigem Bescheid erlaubt

Begleitperson(en)

  • Anzahl der Begleitpersonen: Es können zwei Begleitpersonen benannt werden.
  • Naheverhältnis: Die Begleitpersonen müssen in einem engen Verhältnis zum Fahrschüler stehen. Falls keine der be3gleitpersonen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen, ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Führerscheinbesitz: Die Begleitpersonen müssen ihren Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen.
  • Fahrpraxis: In den letzten drei Jahren müssen die Begleitpersonen Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen vorweisen.

Theorieausbildung vor den Übungsfahrten

  • Grundwissen: 20 Theorielektionen Grundwissen
  • Klasse B: 12 Theorielektionen für die Klasse B
  • Theoretische Einweisung: Vor Beginn der privaten Fahrten (Übungsfahrten) erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en). Dabei muss mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein.

Beschränkungen

  • Alkoholgrenze: Sowohl für den Fahrschüler als auch für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,1.
  • Personenbeförderung: Während der privaten Ausbildung gibt es keine speziellen Vorschriften für die Personenbeförderung (Angaben in der Zulassungsbescheinigung beachten).
  • Anhänger: Das Ziehen von Anhängern ist gestattet.
  • Geografische Beschränkung: Die private Ausbildung darf ausschließlich im Inland durchgeführt werden.

Für den Fahrschüler und den Begleiter gilt max. 0,1 Promille 

Fahrausbildung

  • Fahrstunden: Sechs Fahrlektionen mit dem Fahrlehrer (6 UE á 50 min) in der Fahrschule, das entspricht der Vorschulung und der Grundschulung.
  • Übungsfahrten: Mit den Begleitpersonen müssen mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug absolviert werden.
  • Fahrtenprotokoll: Über die Übungssfahrten muss ein genaues Fahrtenprotokoll geführt werden, das vom Begleiter und vom Fahrschüler unterschrieben werden muss.
  • Beobachtungsfahrt: Diese wird mit dem Privatfahrzeug im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers nach 1000 km Übungsfahrt durchgeführt. 
  • Perfektionsschulung: Diese erfolgt mit dem Fahrlehrer und dem Fahrschulfahrzeug. Die Perfektionsschulung muss eine Autobahnfahrt und eine Prüfungssimulation beinhalten.

Versicherung

  • Versicherungsschutz: Es ist zu empfehlen die Versicherungsbedingungen vor Beginn der Übungsfahrt zu überprüfen oder die Versicherungsanstalt informell zu kontaktieren.

Fahrzeug

  • Fahrzeuganforderungen: Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen bezüglich Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung erfüllen.
  • Fahrzeugauswahl: Es können beliebig viele verschiedene Fahrzeuge genutzt werden.
  • Behördliche Meldung: Eine besondere Meldung der Fahrzeuge bei der Behörde ist nicht erforderlich.
  • Zustimmungserklärung: Wenn das private Übungsfahrzeug weder dem Fahrschüler noch dem anwesenden Begleiter gehört, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Fahrzeughalters notwendig.
  • Kennzeichnung: Während der Ausbildungsfahrten müssen gut sichtbare „L17 Ausbildungsfahrt“-Schilder vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein. Alternativ können auch „L Übungsfahrt“-Schilder verwendet werden.
  • Schildernutzung: Diese Schilder dürfen auch außerhalb der Ausbildungsfahrten am Fahrzeug montiert bleiben.

Theorieprüfung

  • Theoriausbildung: Die Theorieausbildung von 32 UE muss abgeschlossen sein
  • Ärtztliche Untersuchung: Muss absolviert sein
  • Mindestalter: Es gibt kein Mindestalter für die Theorieprüfung
  • Gültigkeitsdauer: Theoretische Prüfung gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden.
  • Ausweis: Für die Theorieprüfung benötigst Du einen amtlichen Lichtbildausweis.

Praktische Fahrprüfung

  • Mindestalter: Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am 18. Geburtstag abgelegt werden.
  • Lichtbildausweis erforderlich: Bei der Prüfung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
  • Prüfungsfahrzeug: Die Prüfung wird von einem Prüfer der zuständigen Behörde entweder im Schulfahrzeug der Fahrschule mit einem Fahrlehrer oder im privaten Übungsfahrzeug mit der Begleitperson durchgeführt.
  • Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug: Das Fahrzeug muss in der Sitzreihe des Prüfers mindestens eine Türe haben.
  • Autobahnvignette: Das Prüfungsfahrzeug benötigt entweder eine Autobahn-Klebevignette oder einen Nachweis über die Digitale Vignette (Kaufbestätigung oder Nachweis über die ASFINAG-Website).
  • Automatikfahrzeug: Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird der Führerschein von der Behörde auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt.

Probezeit nach Erteilung

  • Dauer: Die Probezeit für Fahranfänger beträgt drei Jahre ab Erteilung 

Details zur Probezeit …

 

    Zweite Ausbildungsphase

    • 1. Perfektionsfahrt: Nach zwei bis vier Monaten wird mit einem Fahrlehrer eine Perfektionsfahrt durchgeführt. Diese kann mit dem Privatfahrzeug oder mit dem Fahrschulfahrzeug erfolgen.
    • Fahrsicherheitstraining: Innerhalb von drei bis neun Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch statt.
    • 2. Perfektionsfahrt: Nach sechs bis zwölf Monaten wird eine Perfektionsfahrt durchgeführt, die eine Spritspartraining beinhaltet.

    Details zur 2. Ausbildungsphase …

     

    Der behördliche Bescheid für die private Übungsfahrt wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt und gilt für 18 Monate!

    Der behördliche Bescheid wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt und gilt für 18 Monate!

    Wichtige Fragen und Antworten zur Übungsfahrt

    Fahrschüler

    Ab welchem Alter kann die Ausbildung mit Übungsfahrt beginnen?

    Die Ausbildung kann ab einem Alter von 17,5 Jahren begonnen werden, die Anmeldung in der Fahrschule ist jedoch bereits früher möglich.

    Wann muss der Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden?

    Der Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (6 Stunden) muss bei der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erbracht werden.

    Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind für die L17-Fahrausbildung erforderlich?

    Vor der Erlaubnis für Ausbildungsfahrten (Bescheid) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

    Wie viele Theorielektionen sind für die Übungsfahrt erforderlich?

    Mindestens 32 Theorielektionen sind vorgeschrieben, 20 UE Grundwissen und 12 UE Klasse B.

    Wie viele Fahrlektionen sind vor der Bewilligung zur privaten Ausbildungsfahrt in der Fahrschule vorgeschrieben?

    Vor der Genehmigung zur Ausbildungsfahrt sind mindestens sechs Fahrlektionen á 50 Minuten mit dem Fahrlehrer in der Fahrschule erforderlich.

    Begleitpersonen

    Wie viele Begleitpersonen dürfen benannt werden?

    Es können bis zu zwei Begleitpersonen benannt werden.

    Wie lange müssen die Begleitpersonen ihren Führerschein besitzen?

    Die Begleitpersonen müssen den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen.

    Wer muss bei der theoretische Einweisung anwesend sein?

    Vor Beginn der privaten Fahrten erfolgt eine theoretische Einweisung der Begleitperson(en), bei der mindestens ein Begleiter und der Fahrschüler anwesend sein müssen.

    Wann erfolgt die Beobachtungsfahrt im Privatfahrzeug?

    Die Beobachtungsfahrt findet nach zumindest 1.000 km Übungsfahrtfahrten im Beisein zumindest eines Begleiters und des Fahrlehrers statt.

    Welche Anforderungen gelten für die Begleitpersonen bezüglich des Verhältnisses zum Fahrschüler?

    Zumindest eine Begleitperson muss in einem engen Verhältnis zum Fahrschüler stehen. Falls dies nicht gegeben ist, ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Wie oft müssen die Begleitpersonen während der Übungsfahrten anwesend sein?

    Mindestens eine der benannten Begleitpersonen muss während der gesamten Dauer der Ausbildungsfahrten im Privatfahrzeug immer anwesend sein.

    Fahrzeug

    Gibt es besondere Anforderungen an das Privatfahrzeug für die Übungsfahrten?

    Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen bezüglich Handbremse, Zündschlüssel oder Schaltung erfüllen.

    Wie ist die Regelung bezüglich der Fahrzeugwahl für die Ausbildungsfahrten?

    Es können beliebig viele verschiedene Fahrzeuge für die Ausbildungsfahrten genutzt werden.

    Was ist erforderlich, wenn das Privatfahrzeug nicht dem Fahrschüler oder Begleiter gehört?

    Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Fahrzeughalters ist notwendig.

    Dürfen während der Ausbildungsfahrten Anhänger gezogen werden?

    Ja, das Ziehen eines Anhängers während der Fahrschüler das Fahrzeug lenkt ist erlaubt.

    Muss das Privatfahrzeug für die Ausbildungsfahrten bei der Behörde gemeldet werden?

    Nein, eine besondere Meldung der Fahrzeuge bei der Behörde ist nicht erforderlich.

    Welche Kennzeichnung ist während der Ausbildungsfahrten am Fahrzeug anzubringen?

    Gut sichtbare „L-Übungsfahrt“-Schilder müssen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein.

    Welche Einschränkungen gelten für die Nutzung von Automatikfahrzeugen während der Ausbildung?

    Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird der Führerschein auf die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ausgestellt. Während der Ausbildung dürfen Automatikfahrzeuge verwendet werden.

    Private Ausbildungsfahrten und begleitende Schulungen

    Welcher Modus gilt für die Übungsfahrten im Privatfahrzeug?

    Es müssen mindestens 1.000 km im Privatfahrzeug absolviert werden.

    Gibt es besondere Alkoholgrenzen während der privaten Ausbildungsfahrten?

    Ja, sowohl für den Fahrschüler als auch für die Begleitpersonen gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.

    Welche Beschränkungen gelten für die Personenbeförderung während der L17-Ausbildungsfahrten?

    Es gibt keine speziellen Vorschriften für die Personenbeförderung, solange die Anzahl der Mitfahrer nicht die Zulassung des Fahrzeugs überschreitet.

    Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen während der Übungsfahrten beachtet werden?

    Es müssen stets die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden, und die Begleitpersonen müssen auf eine sichere Fahrweise des Fahrschülers achten.

    Welche geografischen Beschränkungen gelten für die private Ausbildung?

    Die private Ausbildung darf ausschließlich im Inland durchgeführt werden.

    Was umfasst die Perfektionsschulung im Fahrschulfahrzeug?

    Die Perfektionsschulung nach den dritten 1.000 km Ausbildungsfahrt beinhaltet fünf Fahrlektionen mit dem Fahrschulfahrzeug, inklusive einer Autobahnfahrt und einer Prüfungssimulation.

    Theoretische und praktische Fahrprüfung

    Wann kann man zur theoretischen Prüfung antreten?

    Zur theoretischen Prüfung kann man sofort nach dem vollständig absolvierten Kurs, (20 UE Grundwissen und 12 UE Klasse B) und der ärztlichen Untersuchung antreten. 

    Gibt es ein Mindestalter für die theoretische Prüfung?

    Nein, es gibt kein Mindestalter für die theoretische Führerscheinprüfung, dieses ergibt sich aus dem frühest möglichen Ausbildungsbeginn und der Kursdauer.

    Wann kann man zur praktischen Prüfung antreten?

    Zur praktischen Prüfung kann man frühestens am 18. Geburtstag antreten. Vor praktischem Prüfungsantritt muss die theoretische Prüfung, alle Ausbildungsteile, die Perfektionsschulung und der Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden sein.

    Mit welchen Fahrzeug kann man zur Prüfung antreten?

    Es ist möglich mit dem Privatfahrzeug und seinem Begleiter oder mit dem Fahrschulfahrzeug und einem Fahrlehrer zur praktischen Prüfung anzutreten.

    Welche Anforderungen gelten für das Prüfungsfahrzeug?

    Das Prüfungsfahrzeug muss in der hinteren Sitzreihe über Türen verfügen. Am Fahrzeug muss eine gültige Autobahnvignette angebracht sein oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass eine gültige elektronische Vignette existiert. Das Fahrzeug muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und sauber sein.

    Was passiert, wenn man die praktische Fahrprüfung nicht besteht?

    Wenn man die praktische Fahrprüfung nicht besteht, kann sie nach einer Wartezeit von zwei Wochen erneut abgelegt werden.

    Lenkberechtigung

    Wann darf man nach bestandener Prüfung Auto fahren?

    Unmittelbar nach der bestandenen praktischen Fahrprüfung erhält man einen vorläufigen Führerschein, mit diesem darf man sofort nach der Prüfung fahren muss dabei einen amtlichen Lichtbildausweis mitführe. 

    Wo darf ich mit dem vorläufigen Führerschein fahren?

    Der vorläufige Führerschein gilt nur in Österreich.

    Wie lange darf ich mit dem vorläufigen Führerschein fahren?

    Der vorläufige Führerschein gilt für maximal 4 Wochen, danach darf man mit dem vorläufigen Führerschein nicht mehr fahren.

    Wann bekomme ich den „richtigen“ Führerschein?

    Der vorläufige Führerschein gilt max. 4 Wochen. In den 4 Wochen muss man die Prüfungskosten bezahlen und bekommt danach den „richtigen“ Führerschein per Post zugesendet.

    Alle erforderlichen Dokumente im Überblick

    Bei der Anmeldung
    Vor der Ausbildungfahrt
    Vor der Theorieprüfung
    Vor der Praxisprüfung

    Amtl. Lichtbildausweis

    Ev. Meldezettel

    Ev. Nachweis des akademischen Grades

    Ev. Urkunden bez. Namensänderung

    Ärztliches Gutachten

    Führerschein des Begleiters

    Ev. Nachweis der Fahrpraxis des Begleiters

    Bescheid der Behörde abwarten

    Ein Passfoto

    Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen
    „Erste-Hilfe-Kurs“

    Übungsfahrt ist eine Ausbildungsform mit sehr viel Fahrpraxis

    Übungsfahrt ist eine Ausbildungsform mit sehr viel Fahrpraxis

    Ausbildungsablauf im Überblick

    Zu Beginn der Ausbildung müssen Sie 20 UE Basisschulung und 12 UE Klassenspezifische Schulung im Theoriekurs absolvieren,
    parallel dazu fahren Sie 12 Fahrstunden.

    Nach dieser „Grundschulung“ (32 UE Kurs und 12 Fahrstunden) können Sie den Antrag auf Ausbildungsfahrten bei der Behörde stellen.

    Fahrstundenanzahl und Abfolge

    Art Anzahl UE á 50 min
    Vorschulung 3
    Grundschulung 3
    Hauptschulung 6
    Theoretische Einweisung mit einem der Begleiter 1
    Mind. 1000 km mit Begleiter(n)
    Beobachtungsfahrt („Feedback“) 2
    Mind. 1000 km mit Begleiter(n)
    Perfektionsschulung praktisch (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Prüfungssimulation) 5

     

    Die Beobachtungsfahrt ist keine Prüfung ein Durchfallen ist nicht möglich 

    Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen

    • Promillegrenze: 0,1 Promille-Grenze für Begleiter und Fahrschüler – Bei einem Verstoß des Fahrschülers gegen diese Bestimmung, darf der Fahrschüler nicht vor seinem 18. Geburtstag zur Prüfung antreten.
    • Dokumente: Der Begleiter muss auf den Ausbildungsfahrten den Bewilligungsbescheid und seinen Führerschein mitführen, der Fahrschüler einen amtlichen Lichtbildausweis.
    • Verkehrssicherheit: Der Begleiter darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist, die Verkehrsvorschriften müssen beachtet und Unfälle verhindert werden.
    • Position: Der Begleiter muss (natürlich) neben dem Fahrschüler sitzen.
    • Kennzeichnung: Vorne und hinten am Fahrzeug muss während der Übungsfahrt die „L-Tafel“ gut sichtbar angebracht sein.
    • Fahrtenprotokoll: Über diese Übungsfahrten muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden, welches vom Begleiter und vom Fahrschüler unterschrieben werden muss.
    • Inland: Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden.
    • Anhänger: Anhänger dürfen gezogen werden – Anhängerbestimmungen beachten.
    • Personenbeförderung: Personen dürfen befördert werden (Angaben des Zulassungsscheines beachten).
    • Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung vor Durchführung der Ausbildungsfahrten.

    Für Begleiter und Fahrschüler gilt die 0,1 Promille Grenze

    Mopedfragen - Leicht lernen mit Führerscheinkurs.at - So gehts leicht zum FührerscheinAnzeige