Klasse B

Der Umfang der Lenkberechtigung und die Ausbildungsmöglichkeiten.

Die Vollausbildung in der Fahrschule, persönliche Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Ausbildungsumfang für den Führerschein der Klasse B.

 

Umfang der Lenkberechtigung

Ausbildungsmöglichkeiten

Vollausbildung in der Fahrschule

Umfang der Lenkberechtigung Klasse B
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge lenken
  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Beispiel: Trikes)
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Lenkberechtigung Klasse B und
  • nicht mehr in der Probezeit ist,
  • praktischen Unterricht im Lenken von Krafträdern (6 Std.) erhalten
  • im Führerschein Code 111 eingetragen
  • Motorfahrräder (Mopeds und Mofas) - Führerschein ersetzt Mopedausweis
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Alle Quads
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen
  • leichte Anhänger (bis 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse)
  • Anhänger, deren höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt

Beachten Sie bitte, dass bei allen Anhängern die höchst zulässige Anhänge- und Stützlast - lt. Zulassungsschein des Zugsfahrzeuges - nicht überschritten werden darf.

Wenn Sie mit der Klasse B andere schwere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie die Klasse E zu B. Lesen Sie dafür bitte hier weiter.

Ausbildungsmöglichkeiten

Es gibt mehrere Wege zum PKW-Führerschein, hier die Ausbildungsvarianten

  • Klasse B - Vollausbildung in der Fahrschule
  • Klasse B - Übungsfahrt (§122 KFG)
  • Klasse B - "L-Taferl"
  • Klasse B - L17 Ausbildung

Die möglichen Varianten der Ausbildung zum Autoführerschein Klasse B unterscheiden sich in verschiedenen Bereichen.

Die Möglichkeit "L-Taferl" ist eine Mischung aus Vollausbildung in der Fahrschule in Verbindung mit zusätzlicher B-Übungsfahrt.

Die Ausbildungsvarianten im Überblick: 

B B-Übungsfahrt B-L17
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre 17 ½ Jahre 16 Jahre
Mindestalter für Erteilung der Lenkberechtigung
18 Jahre 18 Jahre 17 Jahre+1 Woche*
Zustimmungserklärung der Erziehungs-
berechtigten
NEIN NEIN JA
Praxis außerhalb der Fahrschule mit Begleiter - 1000km 3 x 1000km
Geltungsbereich international international eingeschränkt
2. Ausbildungsphase normal normal reduziert


* Der Antritt zur theoretischen Prügfung ist frühestens am 17. Geburtstag möglich. Die praktische Prüfung kann erst nach der theoretische Prüfung erfolgen.

Vollausbildung in der Fahrschule
Persönliche Voraussetzungen
Der Erhalt des Führerscheins Klasse B setzt folgende Punkte voraus:
  • Mindestalter
    bei Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit - wird nach Antragstellung von der Behörde überprüft
  • Gesundheitliche Eignung Untersuchung beim sachverständigen Arzt
  • Fachliche Befähigung - Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Österreichischer Führerschein:
Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden.


Anmeldung

Die Fahrschule ist Ihr "One-Stop-Shop", sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!
Zur Anmeldung benötigen sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,...)
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
  • Ev. Nachweis des akademischen Grades

 

Alle erforderlichen Unterlagen für den Führerschein

Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der für den Führerschein erforderlichen Dokumente:

dokumente.JPG

 

Bitte geben Sie das Passfoto, die Bestätigung des Arztes und den Ausbildungsnachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen rechtzeitig bei Ihrer Fahrschule ab, da ansonsten eine Anmeldung zur Theorie- bzw Praxisprüfung nicht möglich ist!

Am besten erledigen Siefrüh die Untersuchung durch den Arztund den Erste Hilfe Kurs und bringendie Dokumente gleich zu Ihrer Fahrschule, das spart Zeit und Nerven!

Das Gutachten des Arztes können Sie auch selbstbei der Behörde abgeben (Datenschutz). Die Untersuchung können Sie auch schon vor der Anmeldung in der Fahrschule durchführen lassen.

Zur Theorieprüfung und zur Praxisprüfung benötigen Sie einen amtl. Lichtbildausweis!


Theoretische Ausbildung
Um zügig die Ausbildung zu absolvieren, sollten Sie den theoretischen Teil zumindest 1 bis 2 Wochen vor dem praktischen Teil beginnen. Das erlernte Wissen können Sie dann schon in den Fahrstunden anwenden.

Die theoretische Ausbildung umfasst 32 Unterrichteinheiten á 50 min, ihr Umfang und ihr Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.

Sie besteht aus der Basisschulung und der klassenspezifischen Ausbildung:


Begriffsbestimmungen, Partnerkunde, Vertrauensgrundsatz, Fahrordnung, Verkehrszeichen, Vorrang, Anhalteweg, Überholen, pflichtendes Zulassungsbesitzers und des Lenkers, Verkehrsunfälle, Fahrtüchtigkeit, u.v.m.

Bremsen, Lenkung, Motor, Anhänger, Umfang der Lenkberechtigung f. d. Klasse B, Personenbeförderung, Abschleppen, Beladung, u.v.m.


Praktische Ausbildung


Die praktische Ausbildung besteht aus den Teilen: Vorschulung, Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulungund Prüfungsvorbereitung.

Der vorgeschriebene Umfang der Ausbildungbeträgt 12 Unterrichtseinheiten plus mind. 1 UE Hauptschulung.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse B:

Art Anzahl UE á 50 min
Vorschulung 1
1
1
Grundschulung 1
1
1
Hauptschulung 1
1*
1*
1*
1*
1*
Nachtfahrt
1
Autobahnfahrt 1
Freilandfahrt 1
Perfektionsschulung 1
Perfektionsschulung
1
Prüfungsvorbereitung 1

 

* ... Das Mindestmaß der Hauptschulung ist 1 UE, die tatsächliche Größe der Hauptschulung bewegt sich erfahrungsgemäß zwischen 6 und 12 Unterrichtseinheiten. Ausreißer nach oben oder unten gibt es natürlich immer.