Führerscheinentzug

Ein Führerscheinentzug kann in Österreich bei schweren Verkehrsdelikten sofort oder im Wiederholungsfall ausgesprochen werden. Entscheidend sind Delikt, Schwere, Wiederholung und bereits eingetragene Vormerkungen.

Wichtig: Die unten genannten Zeiten sind gesetzliche Mindest- bzw. Regelfolgen. Die Behörde kann je nach Sachverhalt eine längere Entziehungsdauer festsetzen. Bei mangelnder gesundheitlicher Eignung richtet sich die Dauer nach dem Gutachten.

Führerscheinentzug: die wichtigsten Delikte im Überblick

Alkohol ab 0,8 ‰Ab 0,8 Promille droht bereits beim ersten Alkoholdelikt ein Führerscheinentzug.
Drogen / SuchtmittelBei festgestellter Beeinträchtigung: Entzug und zusätzliche Maßnahmen.
VerweigerungDie Verweigerung des Alkoholtests wird besonders streng sanktioniert.
Massive TempoüberschreitungAb mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts kann der Führerschein weg sein.
Besonders gefährliches VerhaltenEtwa Geisterfahrt, extrem geringer Sicherheitsabstand oder unerlaubte Straßenrennen.
3. VormerkdeliktBeim dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums: mindestens 3 Monate Entzug.
DeliktRechtsfolge beim ersten einschlägigen FallGeldstrafe
Alkohol 0,8 bis unter 1,2 ‰1 Monat Entzug + Verkehrscoaching800–3.700 €
Alkohol 1,2 bis unter 1,6 ‰mind. 4 Monate + Nachschulung1.200–4.400 €
Alkohol ab 1,6 ‰mind. 6 Monate + Nachschulung + Amtsarzt + verkehrspsychologische Stellungnahme1.600–5.900 €
Suchtmittelbeeinträchtigung1 Monat + Verkehrscoaching bei erstmaliger Übertretung800–3.700 €
Verweigerung des Atemalkoholtestsmind. 6 Monate + Nachschulung + Amtsarzt + verkehrspsychologische Stellungnahme1.600–5.900 €
Tempo > 40 km/h innerorts / > 50 km/h außerorts1 Monat300–5.000 €
Tempo > 60 km/h innerorts / > 70 km/h außerortsmind. 3 Monate500–7.500 €
Tempo > 80 km/h innerorts / > 90 km/h außerortsmind. 6 Monate + Nachschulung500–7.500 €
Geisterfahrt / besonders gefährliche Verhältnisse / Straßenrennenmind. 6 Monate + Nachschulung36–2.180 €*
Sicherheitsabstand unter 0,2 Sekundenmind. 6 Monate + Nachschulung36–2.180 €
Fahrerflucht nach selbst verursachtem Unfall mit Personenschadenmind. 3 Monate72–2.180 €
Drittes Vormerkdelikt im Beobachtungszeitraummind. 3 Monateje nach zugrunde liegendem Delikt
* Je nach zusätzlicher Übertretung können weitere bzw. höhere Strafen hinzukommen.

Alkohol: Entzugsdauer und Maßnahmen

Die allgemeine Alkoholgrenze liegt bei weniger als 0,5 Promille Blutalkohol bzw. weniger als 0,25 mg/l Atemalkohol. Für bestimmte Lenkergruppen gelten strengere Grenzen.

BlutalkoholAtemalkoholEntzug / MaßnahmeGeldstrafe
0,5 bis unter 0,8 ‰0,25 bis unter 0,4 mg/lVormerkdelikt, nicht automatisch sofortiger Entzug300–3.700 €
0,8 bis unter 1,2 ‰0,4 bis unter 0,6 mg/l1 Monat + Verkehrscoaching bei erstmaliger Übertretung800–3.700 €
1,2 bis unter 1,6 ‰0,6 bis unter 0,8 mg/lmind. 4 Monate + Nachschulung1.200–4.400 €
ab 1,6 ‰ab 0,8 mg/lmind. 6 Monate + Nachschulung + Amtsarzt + verkehrspsychologische Stellungnahme1.600–5.900 €
Merke: 0,5 bis unter 0,8 Promille ist grundsätzlich ein Vormerkdelikt. Der unmittelbare Führerscheinentzug wegen Alkohol beginnt im Regelfall ab 0,8 Promille.

Wiederholungsfälle bei Alkohol innerhalb von 5 Jahren

Erstes DeliktNeues DeliktMindestentzug
ab 1,6 ‰ab 1,6 ‰12 Monate
1,2 bis unter 1,6 ‰ab 1,6 ‰10 Monate
ab 1,6 ‰0,8 bis unter 1,6 ‰8 Monate
1,2 bis unter 1,6 ‰1,2 bis unter 1,6 ‰8 Monate
1,2 bis unter 1,6 ‰0,8 bis unter 1,2 ‰6 Monate

Drogen und Suchtmittel

Für Suchtmittel gibt es – anders als bei Alkohol – keinen allgemein festgelegten Promille-Grenzwert. Entscheidend ist, ob eine Beeinträchtigung festgestellt wird. Bei einer erstmaligen festgestellten Suchtmittelbeeinträchtigung gelten grundsätzlich dieselben Rechtsfolgen wie bei 0,8 bis unter 1,2 Promille Alkohol: 1 Monat Entzug, Verkehrscoaching und 800 bis 3.700 Euro Geldstrafe.

Zusätzliche Folge: Wird gleichzeitig ein Verkehrsunfall verschuldet oder liegt ein weiteres schweres Entzugsdelikt vor, kann die Mindestentzugsdauer deutlich steigen.

Verweigerung des Alkoholtests

Die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt wird rechtlich besonders streng behandelt. Sie führt grundsätzlich zu mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug, einer Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, einer Nachschulung, einer amtsärztlichen Untersuchung und einer verkehrspsychologischen Stellungnahme.

Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeit

Die Tempo-Regeln wurden gegenüber älteren Fassungen deutlich verschärft. Maßgeblich ist die Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Stufe 1> 40 km/h innerorts oder > 50 km/h außerorts1 Monat Entzug, sofern die Überschreitung mit technischem Hilfsmittel festgestellt wurde.
Stufe 2> 60 km/h innerorts oder > 70 km/h außerortsMindestens 3 Monate Entzug.
Stufe 3> 80 km/h innerorts oder > 90 km/h außerortsMindestens 6 Monate Entzug und Nachschulung.
WiederholungBeobachtungszeitraum 4 JahreBei erneuter massiver Geschwindigkeitsüberschreitung gelten verschärfte Mindestentzugszeiten.

Wiederholungsfall innerhalb von 4 Jahren

Wer innerhalb von vier Jahren erneut ein einschlägiges Geschwindigkeitsdelikt begeht, muss mit mindestens 3 Monaten Entzug rechnen, wenn beide Delikte nur in der niedrigsten Entzugsstufe liegen. In anderen Kombinationen mit zumindest einer höheren Überschreitung beträgt der Entzug grundsätzlich mindestens 6 Monate.

Seit 1. März 2024 zusätzlich möglich: Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und unter bestimmten Voraussetzungen endgültig eingezogen bzw. für verfallen erklärt werden.

Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit

Wer besonders gefährliche Verhältnisse herbeiführt oder besonders rücksichtslos fährt, verliert die Lenkberechtigung bereits beim ersten Mal für mindestens 6 Monate. Zusätzlich ist eine Nachschulung vorgesehen.

Geisterfahrt
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen.
Unerlaubtes Straßenrennen
Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr.
Gefährliches Überholen
Überholen trotz Verbots bei besonders schlechten oder völlig unzureichenden Sichtverhältnissen.
Rasen an besonders sensiblen Stellen
Erhebliche Tempoüberschreitungen etwa vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten.
Sicherheitsabstand unter 0,2 Sekunden
Bei technisch gemessenem extrem geringem Abstand: mindestens 6 Monate Entzug.

Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden

Wer nach einem selbst verursachten Verkehrsunfall mit verletzter Person nicht sofort anhält oder die erforderliche Hilfe nicht leistet bzw. herbeiholt, muss mit mindestens 3 Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro rechnen.

Vormerksystem: beim dritten Delikt ist der Führerschein weg

1.VormerkungEintrag in das Führerscheinregister.
2.Besondere MaßnahmeZum Beispiel Nachschulung, Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining.
3.FührerscheinentzugMindestens 3 Monate.

Der Beobachtungszeitraum beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Wird innerhalb dieser Zeit ein zweites Vormerkdelikt begangen, verlängert sich der Zeitraum auf 3 Jahre.

Zusätzliche Wirkung: Sind bei einem Entzug wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit bereits Vormerkdelikte eingetragen, verlängert sich die Entziehungsdauer grundsätzlich um 2 Wochen je Vormerkung.

Weitere Gründe für einen Führerscheinentzug

Nicht jeder Führerscheinentzug lässt sich auf eine fixe Tabelle reduzieren. Das Führerscheingesetz knüpft den Besitz einer Lenkberechtigung unter anderem an Verkehrszuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und fachliche Befähigung.

Lenken trotz entzogener Lenkberechtigung
Auch das Lenken trotz Entzug, Lenkverbot oder vorläufig abgenommenem Führerschein ist eine bestimmte Tatsache im Sinn der Verkehrszuverlässigkeit.
Wiederholt ohne passende Klasse fahren
Wiederholtes Lenken ohne entsprechende Lenkberechtigung für die betreffende Klasse kann zum Entzug führen.
Ärztliche Kontrollauflagen nicht eingehalten
Auch das Missachten vorgeschriebener Kontrolluntersuchungen bzw. wiederholte Verstöße gegen Auflagen können relevant sein.
Schwere strafbare Handlungen
Bestimmte schwere Straftaten können die Verkehrszuverlässigkeit ausschließen und dadurch einen Führerscheinentzug auslösen.
Mangelnde gesundheitliche Eignung
Der Entzug dauert grundsätzlich so lange, wie die gesundheitliche Nichteignung besteht.

Führerscheinwissen verständlich erklärt

Auf MeinSchein findest du auch die Regeln zu Probezeit, Vormerksystem, Alkoholgrenzen und den wichtigsten Führerscheinklassen.

Zum Führerscheinwissen

Rechtsgrundlagen und Stand

Stand: 9. September 2026. Grundlage dieser Übersicht sind insbesondere das Führerscheingesetz (FSG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums auf oesterreich.gv.at.

Wichtige Rechtsgrundlagen: FSG §§ 7, 24, 25, 26, 30a und 30b; StVO insbesondere § 99.

oesterreich.gv.at: Führerscheinentzug – Delikte
RIS: Führerscheingesetz – geltende Fassung