Probeführerschein – Lenkberechtigung für AnfängerDer Führerschein auf Probe soll Fahranfänger zur Zurückhaltung veranlassen. Die Fahranfänger sollen sich sicher und auf defensive soziale Weise in das Verkehrsgeschehen integrieren. Aus diesem Grund ist für Fahranfänger die Übertretung einer Reihe schwerer Verstöße besonders unter Strafe gestellt. Probezeit
Wer unterliegt dem Probeführerschein?
Jeder der eine Lenkberechtigung für die Klasse A, B, C (C1) oder D erteilt bekommt und keine dieser Lenkberechtigungen vorher besaß, erhält den Führerschein auf Probe. Mit anderen Worten: Den Bestimmungen des Probeführerscheines unterliegen Ersterteilungen der aufgeführten Lenkberechtigungen. Diese Bestimmung ist altersunabhängig.Beispiele zum Probeführerschein:
Wann beginnt die Probezeit und wie lange dauert sie?
Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Lenkberechtigung (Ausstellungsdatum) und dauert 2 Jahre, es sei denn eine Probezeitverlängerung wird angeordnet. Von Vorstufe A auf A gibt es eine Besonderheit: Falls Sie nur die Lenkberechtigung für die Vorstufe A erworben haben und diese Ihre einzige Lenkberechtigung ist, dann wird die Vorstufe A zwar nach 2 Jahren zur Lenkberechtigung Klasse A, jedoch folgen zwei weitere Jahre Probezeit. Bitte beachten Sie, dass dies nicht der Fall ist, wenn man zur Vorstufe A auch die Klasse B erworben hat oder wenn man schon vorher im Besitz der Klasse B war. Für L17 gilt, dass die Probezeit bis zum 20. Geburtstag dauert. Ich habe eine ausländische Lenkberechtigung, bin ich in der Probezeit?
Auch Besitzer einer ausländischen Lenkberechtigung unterliegen der Probezeit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz innerhalb von 2 Jahren nach der erstmaligen Erteilung der Lenkberechtigung nach Österreich verlegt haben.Darf ich in der Probezeit ins Ausland fahren?
JA ! Die Lenkberechtigung gilt auch im Ausland. (Achtung! Bei L17 grundsätzlich aber erst ab dem 18 Lebensjahr. Es gibt für L17 Länder die Ausnahmen machen.)Probezeitverlängerung
In der Probezeit werden schwere Verstöße, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurden, immer auch durch die Anordnung einer Nachschulung und durch die Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr geahndet. Schwere Verstöße
Schwere Verstöße die zu einer Nachschulung führen sind:
Zusätzlich gilt, dass jeder Entzug der Lenkberechtigung während der Probezeit, eine Nachschulung nach sich zieht. Nachschulung
Was ist eine Nachschulung?
Eine Nachschulung ist ein verkehrspsychologischer Kurs.Es gibt Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker, verkehrsauffällige Lenker und sonstige Problematik (Sucht- oder Arzneimittel) Wer führt Nachschulungen durch?
Nachschulungen dürfen nur von hierfür ermächtigten Institutionen durchgeführt werden.Eine solche Institution ist beispielsweise das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Wieviel Zeit hat man um eine Nachschulung zu besuchen?
Der Anordnung zur Nachschulung muss innerhalb von 4 Monaten nachgekommen werden. Wie lange dauert eine Nachschulung und wie oft muss man dorthin?
Die Dauer und der Umfang hängen davon ab welcher Verstoß begangen wurde und ob bereits eine Nachschulung besucht wurde. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Dauer und den Umfang der Nachschulung:
Bei Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker wird vor einer der Sitzungen ein unangekündigter Alkotest gemacht. Wird ein Alkoholwert des Blutes von 0,1 Promille überschritten, dann wird dem Teilnehmer die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung verweigert. Was passiert, wenn man nicht hingeht?
Befolgt man die Anordnung zur Nachschulung nicht, oder unterbleibt die Mitarbeit bei der Nachschulung, dann wird die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.Was kostet eine Nachschulung?
Die Kosten liegen gegenwärtig in der Höhe von ca. 500 €.Quellen: §§ 4, 18, 24 FSG FSG-NV |
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