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Neuerungen ab 1.9.2009: Neue Mindeststrafen für Schnellfahrer. Verkehrscoaching ab 0,8 Promille Alkoholisierung ist Pflicht. Höhere Geldstrafen und Entzugszeiten bei Alkoholisierung. Lenken von "Mopedautos" während eines Führerscheinentzuges verboten. Kindersicherungskurs bei mangelnder Kindersicherung. Neue Strafen für Schnellfahrer ab 1.9.2009Bei mehr als ...
Die Obergrenze für Organmandate beträgt ab 1.9.2009 70 €. Verkehrscoaching ab 0,8 Promille PflichtVon 0,8 bis 1,19 Promille ist ab 1.9.2009 ein Verkehrscoaching verpflichtend vorgeschrieben. Im Wiederholungsfall, bzw wenn in den letzten 5 Jahren bereits eine Übertretung der 0,8 Promille Grenze stattgefunden hat, ist auch bei 0,8 Promille eine volle Nachschulung die Folge. Bei einer Alkoholisierung ab 1,2 Promille wird wie bisher gleich eine Nachschulung angeordnet. Inhalt des Verkehrscoaching: Das Verkehrsscoaching muss in einer angemessenen Zeit absolviert werden, die Zeit wird von der entziehenden Behörde festgelegt. (Details folgen) Neue Geldstrafen und Entzugsdauer ab 1.9.2009Bei die Strafe wird nach dem Grad der Alkoholisierung und der Häufigkeit der Verstöße festgesetzt. Die Tabellen zeigt die ab 1.9.2009 gültigen Geldstrafen und die Entzugsdauer abhängig vom Alkohol in der Atemluft und im Blut. Erste Begehung des DeliktesBei der ersten Begehung des Deliktes gelten nun folgende Mindestentzugszeiten und Mindeststrafen:
Promille = Gramm Alkohol pro Liter Blut * beim 2. Mal 3 Wochen Entzug. Wiederholte Begehung des Deliktes innerhalb von 5 JahrenWenn ein Delikt innerhalb von 5 Jahren wiederholt begangen wird, dann gelten folgende Mindestentzugszeiten:
Verbot des Lenkens von 4rädr. LeichtKfz während eines EntzugesEin weitere Neuerung ist, dass für den Zeitraum einer Entziehung der Lenkberechtigung für die Klassen A, B oder F, das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen unzulässig ist. Damit soll während der Entzugszeit ein Ausweichen auf sog. Mopedautos verhindert werden. Anmerkung: Verweigerung und SuchtgiftbeeinträchtigungBei Verweigerung der Atemalkoholprobe (Alkomat), der ärztlichen Untersuchung oder der Blutabnahme gelten die selben Strafen wie bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille. Bei Suchtgiftbeeinträchtigung gelten die selben Strafen wie bei einer Alkoholisierung von 0,8 bis 1,19 Promille. KindersicherungskursBei der zweiten Übertretung Rahmen des Vormerksystems, wird ab 1.9.2009 bei mangelnder Kindersicherung ein Die Dauer des Kurses beträgt 4 Unterrichtseinheiten zu 50 min. 2 UE werden als Theorie- und 2 UE als Praxisausbildung abgehalten. Die Inhalte sind Crashphysik, Unfallmedizin, Unfallstatistik, Recht, Sicherungstechniken im Fahrzeug,... Der Kurs wird u.a. angeboten von Fahrschulen, Einrichtungen die auch Nachschulungen abhalten dürfen, Autofahrerclubs und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 €.
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