Busführerschein - Klasse D
Busfahrer tragen große Verantwortung - egal ob sie einen Linienbus oder Reisebus lenken - deshalb ist die Ausbildung zum Busführerschein sehr umfangreichDer Straßenverkehr stellt hohe Anforderungen an den Lenker eines Busses. Eine umfassende Ausbildung hilft dem Busfahrer diese Herausforderungen zu bewältigen. Zusätzlich müssen sich angehende Buslenker einer 2-stündigen psychologischen Kurzuntersuchung (Screening) unterziehen. "Safety First" zum Wohle aller und ganz besonders zum Wohle der Fahrgäste. Führerschein Klasse D "Busschein" - Was man damit lenken darf Führerschein Klasse D "Busschein" - Was man damit lenken darf
Lenker die im Besitz der Klasse D sind dürfen
Einschränkung des Busführerscheines Klasse D im gewerblichen PersonenverkehrIm gewerblichen Personenverkehr, z.B. beim Lenken eines Reisebusses, darf ein 21-jähriger Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse D nur eingesetzt werden, wenn er
Persönliche Voraussetzungen
Der Erhalt des Führerscheines Klasse D stellt folgende Anforderungen:
Befristung und ärztliches Gutachten
Die Lenkberechtigung der Klasse D wird nur befristet erteilt, die Dauer der Befristung hängt vom Lebensalter ab. Folgende Tabelle zeigt die Dauer der Befristung in Abhängigkeit vom Lebensalter:
Verlängerung der BefristungZur Verlängerung der Befristung des Bus-Führerscheines, muss rechtzeitig vor Fristablauf ein Antrag gestellt werden, dem ein Passfoto und ein ärztliches Gutachten beizulegen ist. Der Antrag kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich eingebracht werden. Kommt es zu einem Fristablauf muss innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, sonst ist eine neuerliche Bus-Führerscheinprüfung notwendig. Den Antrag ist auf Verlängerung ist gebührenbefreit, jedoch ist ein Kostenersatz zu leisten, der sich gegenwärtig auf 10 € beläuft. Die Kosten für das ärztliche Gutachten finden Sie hier. Verkehrspsychologisches Screening
Das Screening ist eine ca. 2-stündige Kurzuntersuchung, bei der überprüft wird, ob die Mindestanforderungen für die Klasse D gegeben sind. Alkoholbestimmung - Besonderheiten der Klasse D
Quellen: §§ 2, 3, 5, 6, 8 und 21 FSG
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