Klasse B "L-Taferl" zusätzlich


Eine beliebte Form der Ausbildung für die Klasse B.Im Bereich der Hauptschulung wirdzusätzlich privat ausgebildet - auch bekannt als B-Dual.


Bei Klasse B „L-Taferl" (B-Dual) wird zusätzlich zur Vollausbildung in der Fahrschule mit einem privaten Begleiter gefahren, dadurch reduziert sich der Aufwand der Hauptschulung in der Fahrschule.

Privat zumindest 1000 km


Werden privat zumindest 1000 km Hauptschulung zurückgelegt, dann ist der praktische Teil diese Ausbildungsvariante indent zur Übungsfahrt nach § 122 KFG. Der theoretische Teil unterscheidet sich dadurch, dass hier der ganze Kurs besucht wird, bei der Übungsfahrt nicht.

Privat weniger als 1000 km


Werden privat weniger als 1000 km Hauptschulung gefahren, dann ersetzen diese Privatkilometer die Hauptschulung in der Fahrschule nicht!

Es muss dann in der Fahrschule die gesamte praktische Ausbildung gemacht werden, inkl. Hauptschulung (mind. 1 UE)und Freilandfahrt (1 UE).

Die Ausbildung entspricht bei dieser Variante im theoretischen und praktischen Teilder Vollausbildung in der Fahrschule. Dazu kommen die theoretische Einweisung und ein privater Hauptschulungsblock dessen km-Anzahl frei steht. Dafür werden in der Regel weniger UE Hauptschulung in der Fahrschule benötigt. Der private Aufwand steigt, dafür reduziert sich die Hauptschulung in der Fahrschule. 

Varianten


Durch diese Kombination ergeben sich verschiedene Varianten.

Am Beginn steht aber die entscheidende Frage:
Soll die private Hauptschulung die Hauptschulung in der Fahrschule zur Gänze ersetzen?
Wenn Ja, dann müssen zu Hause mindestens 1000 km gefahren werden.

Vergleich:Übungsfahrt, „L-Taferl" (B-Dual) undVollausbildung in der Fahrschule

Art


Übungsfahrt
Privat > 1000 km


L-Taferl = B-Dual
Privat < 1000 km

Vollausbildung
Fahrschule
Vorschulung 3 3 3
Grundschulung 3 3 3
Theoretische Einweisung mit Begleiter 1 1 -
Hauptschulung mit Begleiter mind. 1000 km < 1000 km -
Hauptschulung Fahrschule - mind. 1 UE mind. 1UE
Beobachtungsfahrt mit Begleiter 1 - -
Nachtfahrt 1 1 1
Autobahnfahrt 1 1 1
Freilandfahrt - 1 1
Perfektionsschulung 1 1 1
Perfektionsschulung 1 1 1
Prüfungsvorbereitung 1 1 1


Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis!

Persönliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter - bei Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit - wird nach Antragstellung von der Behörde überprüft - Leumundsprüfung
  • Gesundheitliche Eignung - Untersuchung beim sachverständigen Arzt (unbedingt vor Antragstellung auf Übungsfahrt)
  • Fachliche Befähigung - Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Anmeldung

Zur Anmeldung in der Fahrschule benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegt die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades
Behördliche Bewilligung - Bei welcher Behörde muss der Antrag abgegeben werden?

Die Fahrten mit dem Begleiter dürfen erst begonnen werden, wenn Sie die schriftliche Bewilligung der Behörde (Bescheid)haben!
Für die Bewilligung der Übungsfahrt ist die Behörde am Hauptwohnsitz des Begleiters zuständig.

Beispiel 2 Begleiter:

Begleiter A hat seinen Hauptwohnsitz in Wien, Begleiter A gibt seinen Antrag am Verkehrsamt Wien ab.
Begleiter B hat seinen Hauptwohnsitz in Mistelbach, Begleiter B gibt seinen Antrag auf der BH Mistelbach ab.

Sinn: Die Überprüfung der Vorausetzungen des Begleiters, muß bei der für ihn zuständigen Behörde erfolgen.

Die Bewilligung wird einem Fahrschüler nur einmal erteilt. Es sind nicht mehr als zwei Begleiter möglich. Die Bewilligung gilt für maximal ein Jahr.

Voraussetzungen für die Bewilligung des „L-Taferls" durch die Behörde:

Bewerber um die Lenkberechtigung (Fahrschüler):
  • Mindestalter 17 ½ Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • Gesundheitliche Eignung (Ärztliche Untersuchung vor der Antragstellung auf Übungsfahrten)
  • Theoretische Schulung absolviert (8 Unterrichtseinheiten)
  • Praktische Vorschulung und Grundschulung absolviert (insgesamt 6 UE)
  • Theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter absolviert (1 UE)

Begleiter:
  • Mindestens seit sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B
  • In den vorangehenden drei Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse gelenkt
  • In den vorangehenden drei Jahre nicht wegen einem schweren Verstoßen gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft
  • Im unmittelbar vorangehenden Jahr höchstens einmal eine Bewilligung dieser Art erhalten

Tipps zur Antragstellung

Sofort wenn Begleiter und Fahrzeug(e) feststehen, den Antrag ausfüllen und auf der Führerscheinbehörde des Hauptwohnsitzes des Begleiters abgeben, auch wenn der Fahrschüler die Mindestschulung noch nicht absolviert hat. So kann die Überprüfung der Voraussetzungen des Begleiters parallel zur Grundschulung des Fahrschülers stattfinden. Im Idealfall gibt es dann bei der Vorlage der Fahrschulbestätigung über die Grundschulung ohne Wartezeit bereits die Bewilligung zur Übungsfahrt.
Erforderliche Dokumente für die Antragstellung

Die folgenden Unterlagen müssen Sie der Behörde vorlegen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Unterlagen in Kopie beilegen.

Begleiter
  • Führerschein
  • Nachweis der dreijährigen Fahrpraxis durch den Zulassungsschein oder eine Bestätigung des Dienstgebers oder der Dienstgeberin
  • Meldezettel (nicht unbedingt erforderlich, aber eine Verfahrenserleichterung)

Fahrschüler
  • Bestätigung der Fahrschule für die absolvierte Mindestausbildung und die theoretische Einweisung

Fahrzeug
  • Zulassungsschein oder eventuell eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers des Fahrzeuges
Alle erforderlichen Unterlagen (Übersicht)

Bei der Anmeldung Vor der Ausbildungsfahrt Vor der Theorieprüfung Vor der Praxisprüfung
Amtl. Lichtbildausweis
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Ev. Meldezettel
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Ev. Nachweis des akademischen Grades
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Ev. Urkunden bez. Namensänderung
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- Ärztliches Gutachten -
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- Führerschein des Begleiters
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- Nachweis der Fahrpraxis des Begleiters
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- Fahrschulbestätigung
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- Antrag auf Übungsfahrt stellen 1) - -
- Bescheid der Behörde
Abwarten !
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- - Ein Passfoto -
- - - Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen
1) Führerscheinbehörde am Hauptwohnsitz des Begleiters

Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis!


Bei Übungsfahrten besonders zu beachten

  • Für Begleiter und Fahrschüler gilt die 0,1 Promille Grenze.
  • Der Begleiter muss den Bewilligungsbescheid und seinen Führerschein mitführen, der Fahrschüler einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Der Begleiter darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist, die Verkehrsvorschriften müssen beachtet und Unfälle verhindert werden.
  • Der Begleiter muss natürlich neben dem Fahrschüler sitzen.
  • Vorne und hinten am Fahrzeug muss während der Übungsfahrt die „L-Tafel" gut sichtbar angebracht sein, nach der Fahrt muss die Tafel entfernt werden.
  • Über die Übungsfahrten muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden.