Führerschein Klasse AV

2 Jahre Vorstufe A - Der erste Schritt beim Stufenführerschein

Auf dieser Seite lesen Sie rechtlich Wissenswertes für die auf Leichtmotorräder eingeschränkte Lenkberechtigung Vorstufe Klasse A, oder einfach AV.
Umfang der Lenkberechtigung


Mit der Vorstufe A dürfen Sie Leichtmotorräder bis 25 kW und einem Leistung/Leermasse Verhältnis von 016 kW / kg lenken.

Insgesamt dürfen Sie unter Beachtung der Leistungsbegrenzung und des Leistung/Masseverhältnisses

  • Motorräder und
  • Motorräder mit Beiwagen sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt
  • Kraftfahrzeuge mit vier Rädern deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt lenken.

 

Die Klasse AV schließt auch Leichtmotorräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) und Mopeds mit ein.
Persönliche Voraussetzungen


Für den Führerschein der Klasse AV müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung ist 18 Jahre, damit ist das ist das Alter bei der praktischen Prüfung gemeint.
  • Verkehrszuverlässigkeit - wird nach Antragstellung von der Behörde überprüft
  • Gesundheitliche Eignung -Untersuchung beim sachverständigen Arzt
  • Fachliche Befähigung - Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

 

Die Lenkberechtigung ist in den ersten 2 Jahren auf Motorräder bis 25 kW und einem Leistung/Leermasse Verhältnis von 016 kW / kg eingeschränkt, danach dürfen auch größere Motorräder gelenkt werden.

Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist grundsätzlich nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden.

Besonderheit: Aufhebung der Einschränkung von AV auf A

 

Hier geht es um die Dauer der Probezeit, wenn nur die Klasse AV und keine weiteren Lenkberechtigungen erworben wurden!

Bei der Aufhebung der Einschränkung von AV auf A ist eine Besonderheit zu beachten, denn wenn die Lenkberechtigung auf die Vorstufe A eingeschränkt war und aufgehoben wird (2 Jahre), dann gilt die Klasse A ebenfalls als Ersterteilung und unterliegt den Bestimmungen über den Probeführerschein. Es sei denn, die Probezeit ist auf Grund der Erteilung einer Lenkberechtigung für eine andere Klasse bereits abgelaufen.

Das würde bedeuten man hat 2 Jahre Probezeit für AV und weitere 2 Jahre Probezeit für A, somit unterliegt man insgesamt 4 Jahre den Bestimmungen des Probeführerscheines.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung


Die Fahrschule ist Ihr "One-Stop-Shop", sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!
Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,...)
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades

Alle erforderlichen Unterlagen (Übersicht)

Bei der Anmeldung Vor der Theorieprüfung Vor der Praxisprüfung
Amtl. Lichtbildausweis
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Ev. Meldezettel
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Ev. Nachweis des akademischen Grades
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Ev. Urkunden bez. Namensänderung   
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- Ein Passfoto
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- Ärztliches Gutachten
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- - Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen


Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis!


Unterziehen sie sich so früh wie möglich der ärztlichen Untersuchung. Am besten vor der Anmeldung in der Fahrschule und geben sie das Gutachten des Arztes vor der Theorieprüfung selbst bei der Behörde ab (Datenschutz)!

Ausbildungsablauf

Um zügig die Ausbildung zu absolvieren, sollten Sie den theoretischen Teil zumindest 1 bis 2 Wochen vor dem praktischen Teil beginnen. Das erlernte Wissen können Sie dann schon in den Fahrstunden anwenden.
Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 26 Unterrichteinheiten Basischulung und 8 UE klassenspezifische Ausbildung á 50 min für das Motorrad. Der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.

Die Basisschulung ist für alle Klassen gleich und muss nur einmal absolviert werden. Macht man z.B. die Klassen AV und B, dann besteht die gesamte Ausbildung aus 26 UE Basisschulung, 8 UE Klasse A und 6 UE Klasse B.

Die klassenspezifische Ausbildung, der "Motorradkurs" für A, wird häufig in zwei Blöcken von 4 UE abgehalten.    

Die theoretische Ausbildung Inhalte:

Basisschulung - 26 Unterrichtseinheiten

Begriffsbestimmungen, Partnerkunde, Vertrauensgrundsatz, Fahrordnung, Verkehrszeichen, Vorrang, Anhalteweg, Überholen, pflichtendes Zulassungsbesitzers und des Lenkers, Verkehrsunfälle, Fahrtüchtigkeit, u.v.m.

(Lehrplan)
Klassenspezifische Ausbildung - 8 Unterrichtseinheiten

Fahrertypen, Einteilung der Krafträder, Verletzungshäufigkeit, Unfallsituationen,
Fahrtechnik, Fahrdynamik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Blickschatten Phänomen, Toter Winkel, Übersehen werden, Fahrzeugtechnik, Überprüfungen am Fahrzeug, u.v.m.

(Lehrplan)



Machen Sie A und B gemeinsam, dann gilt die Basisschulung für beide Klassen und muss nur einmal absolviert werden


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck "Stationenplan" eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden.

Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE.

Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr.

In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert.

In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,...) geübt.

Die praktische Ausbildung hat einen Mindetsumfang von 12 UE.


Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse AV:

Art Anzahl UE á 50 min
Vorbereitung
&
Vorschulung
4
(Stationenplan)
Grundschulung
2
Hauptschulung
4
Perfektionsschulung
2



Wenn Sie vorhaben Ihre praktische Prüfung knapp vor Ihrem 21. Geburtstag zu absolvieren, dann sollten Sie dieses Vorhaben noch einmal überdenken. Denn auch wenn Sie mit 20 Jahren und 9 Monaten zur Prüfung antreten, unterliegt Ihre Lenkberechtigung 2 Jahre lang der Einschränkung auf Leichtmotorräder.



Quellen:
§ 18 FSG
Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV