Führerschein Klasse AV2 Jahre Vorstufe A - Der erste Schritt beim StufenführerscheinAuf dieser Seite lesen Sie rechtlich Wissenswertes für die auf Leichtmotorräder eingeschränkte Lenkberechtigung Vorstufe Klasse A, oder einfach AV.Umfang der Lenkberechtigung
Die Klasse AV schließt auch Leichtmotorräder, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) und Mopeds mit ein. Persönliche Voraussetzungen
Die Lenkberechtigung ist in den ersten 2 Jahren auf Motorräder bis 25 kW und einem Leistung/Leermasse Verhältnis von 016 kW / kg eingeschränkt, danach dürfen auch größere Motorräder gelenkt werden. Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist grundsätzlich nur Personen möglich, die sich in den letzten 12 Monaten nachweislich mindestens 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder sich mindestens 185 Tage in Österreich aufhalten werden. Besonderheit: Aufhebung der Einschränkung von AV auf A
Hier geht es um die Dauer der Probezeit, wenn nur die Klasse AV und keine weiteren Lenkberechtigungen erworben wurden! Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
Alle erforderlichen Unterlagen (Übersicht)
Bei der Theorieprüfung und bei der Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildsausweis! Unterziehen sie sich so früh wie möglich der ärztlichen Untersuchung. Am besten vor der Anmeldung in der Fahrschule und geben sie das Gutachten des Arztes vor der Theorieprüfung selbst bei der Behörde ab (Datenschutz)! AusbildungsablaufUm zügig die Ausbildung zu absolvieren, sollten Sie den theoretischen Teil zumindest 1 bis 2 Wochen vor dem praktischen Teil beginnen. Das erlernte Wissen können Sie dann schon in den Fahrstunden anwenden. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 26 Unterrichteinheiten Basischulung und 8 UE klassenspezifische Ausbildung á 50 min für das Motorrad. Der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden. Die Basisschulung ist für alle Klassen gleich und muss nur einmal absolviert werden. Macht man z.B. die Klassen AV und B, dann besteht die gesamte Ausbildung aus 26 UE Basisschulung, 8 UE Klasse A und 6 UE Klasse B. Die klassenspezifische Ausbildung, der "Motorradkurs" für A, wird häufig in zwei Blöcken von 4 UE abgehalten.
Machen Sie A und B gemeinsam, dann gilt die Basisschulung für beide Klassen und muss nur einmal absolviert werden Praktische AusbildungDie praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck "Stationenplan" eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden. Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE. Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr. In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert. In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,...) geübt.
Wenn Sie vorhaben Ihre praktische Prüfung knapp vor Ihrem 21. Geburtstag zu absolvieren, dann sollten Sie dieses Vorhaben noch einmal überdenken. Denn auch wenn Sie mit 20 Jahren und 9 Monaten zur Prüfung antreten, unterliegt Ihre Lenkberechtigung 2 Jahre lang der Einschränkung auf Leichtmotorräder. Quellen: § 18 FSG Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV |