fsch-umtausch.jpg Keine Austausch- oder Arztpflicht

für die Klassen A und B im Moment.

 

 

 

 

 

 

Muss ich meinen Führerschein erneuern oder zum Arzt?
Ich habe noch einen alten Papier-Führerschein, muss ich diesen jetzt erneuern?

NEIN, Sie müssen Ihren Führerschein erst Ende 2032 in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine der Klassen A und B haben eine Gültigkeitsdauer von 10 bis 15 Jahren, nach dieser Zeit muss der Führerschein erneuert werden. Ein genaue Frist ist noch nicht festgesetzt.

Ich habe einen Scheckkartenführerschein, muss ich diesen erneueren?

NEIN, dieser ist bereits EU-konform.

Muss ich verpflichtend zum Arzt gehen?

NEIN, Lenker der Klassen A und B müssen nicht zur regelmäßigen ärztlichen Untersuchung. Es wurde auch bisher noch nichts Derartiges beschlossen.

Es gibt Überlegungen in Richtung verpflichtende ärztliche Untersuchung, fix ist diese Untersuchung momentan nicht. Die EU schreibt hier auch nichts zwingend vor, sondern eröffnet nur die Möglichkeit.

Klassen A und B
Gültigkeitsdauer

Ab dem 19. Januar 2013 haben die neu ausgestellten Führerscheine der Klassen A und B eine Gültigkeitsdauer von mindestens 10 bis maximal 15 Jahren. Der EU-Staat kann in diesem Bereich die Frist frei festsetzen. Österreich hat bis dato noch keine Frist festgelegt.

Verkürzungen sind nur in Einzelfällen möglich, wie bereits jetzt auch schon.

Ausnahme für über 50 Jährige

Häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen (Auffrischungskurse) können vorgeschrieben werden. Diese Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden.

Verpflichtende Ärztliche Untersuchung
Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen dieser Fahrzeuge abhängig machen, Sie müssen dies aber nicht tun. Die ärztliche Untersuchung ist somit von der EU nicht zwingend vorgeschrieben, der Staat kann dies frei entscheiden.

Es könnte alle 10 bis 15 Jahre eine Untersuchung Pflicht werden, dies ist aber noch keinesfalls sicher!

Ausnahme für über 50 Jährige (s.o.)

Die Mitgliedstaaten dürfen die festgelegte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber das Alter von 50 Jahren erreicht haben, begrenzen um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden.

(Dies gilt auch für die zukünftigen Klassen AM, A, A1, A2, B, B1 oder BE.)
Klassen  C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit. Ausnahm über 50 Jährige, hier kann verkürzt werden, Österreich tut dies schon (über 60 J. zwei Jahre Frist für Klasse C)

Die Erneuerung eines Führerscheins bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Klassen Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E hängt zwingend von der Erfüllung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit ab. Die ärztliche Untersuchung ist zwingend vorgeschrieben.


Zum Nachlesen:

RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)

Informationen des Verkehrsministeriums