Anhänger

Wissenswertes über Anhängerarten, wichtige Begriffe und Gewichtsverhältnisse!


Hier erfahren Sie kompakt die Anhängerbestimmungen, Gewichtsverhältnisse von Anhänger und Zugfahrzeug in Abhängigkeit von der vorhandenen Lenkberechtigung und wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Anhängern.

Anhängerart, Gesamtgewicht und richtige Beladung
Anhängerarten

Eingeteilt werden die Anhänger nach ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht und danach, ob sie eine Bremse haben oder nicht. Diese Angaben sind wichtig für das zu beachtende Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Hat der Anhänger maximal 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein leichter Anhänger.
Hat der Anhänger mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein schwerer Anhänger.

Leichte Anhänger können gebremst sein, müssen es aber nicht sein, schwere Anhänger haben immer eine Bremse. Die Bremse ist bei PKW-Anhängern eine Auflaufbremse.

Gesamtgewicht des Anhängers

Das momentane Gewicht des Anhängers, heißt Gesamtgewicht und ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung. Dieses Gesamtgewicht, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet wird. Die höchst zulässige Anhängelastfinden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges.

Richtige Beladung des Anhängers

Häufig werden Einachsanhänger verwendet, beim Beladen dieser Anhänger ist darauf zu achten, dass sich der Schwerpunkt der Beladung über der Achse des Anhängers befindet.
Wenn der Anhänger vorne zu schwer beladen ist, wird die Stützlast auf die Anhängevorrichtung zu groß. Im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges ist eine höchst zulässige Stützlast eingetragen, dieser Wert darf nicht überschritten werden.
Wenn der Anhänger hinten zu schwer beladen ist, dann neigt er zum Pendeln. Unter Anhängerpendeln versteht man sichaufschaukelnde Seitbewegungendes Anhängers, dieses Pendeln kann zu sehr gefährlichen Fahrsituationen führen.

Klasse B - Ohne Klasse E


Wenn Sie mit einem PKW einen Anhänger ziehen wollen und nicht im Besitz der Klasse E sind, müssen Sie folgende Gewichtsverhältnisse beachten:

 

Anhängerart Anhänger - Zugfahrzeug
Leichter Anhänger mit Bremse GG maximal HzulGG*
Leichter Anhänger ohne Bremse 2 x GG kleiner EG + 75 kg
Schwerer Anhänger HzulGG maximal EG

 

*... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse)

EG ... Eigengewicht (Eigenmasse)

HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht

 

Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten, dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf.
Dies gilt nicht für leichte Anhänger (max. 750 kg HzulGG), hier ist im Extremfall eine Summe der HzulGG von 750+3500=4250 kg möglich.


Klasse B - Mit Klasse E

 

Die Klasse E zu B wird benötigt wenn bei einem schweren Anhnger das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhänger größer als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, oder wenn die Sume der hächst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 kg liegt.
Die Klasse E zu B gibt dem Lenkervon schweren Anhängern einen weit größeren Spielraum. Die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug darf über 3500 kg liegen. Besondere Bedeutung hat dies im Bereich der Pferdeanhänger.

 

Anhängerart Anhänger - Zugfahrzeug
Leichter Anhänger mit Bremse GG maximal HzulGG*
Leichter Anhänger ohne Bremse 2 x GG kleiner EG + 75 kg
Schwerer Anhänger GG maximal HzulGG*

 

*... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse)

EG ... Eigengewicht (Eigenmasse)

HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht

Zu klären ist, ob die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges die Last des Anhängers aufnehmen darf, ob also das momentane Gesamtgewicht des Anhängers nicht zu hoch für die Anhängevorrichtung ist.
Die zulässigen Werte stehen im Zulassungsschein unter dem Punkt Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast.


Alle Klassen - Ohne E-Schein

 

Ohne den Führerschein der Klasse E dürfen abhängig vom Zugfahrzeug und der Führerscheinklasse folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse Anhängerart
Klasse A

Nur leichte Anhänger, die nicht bereiter als das Zugfahrzeug sind. Gewichtsverhältnis: Bei leichten Anhängern ohne Brensanlagemuss das doppelte Gesamtgewicht des Anhängerskleiner als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein.

Klasse B

Leichte Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.) und
schwere Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.), sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3 500 kg beträgt.

Klasse C

Leichte Anhänger

Klasse C1

Leichte Anhänger

Klasse D

Leichte Anhänger

Klasse F

Mit Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen alle Anhänger gezogen werden.
Mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge dürfen Anhänger bis 3.500 kg HzulGG gezogen werden.

Alle Klassen - Mit E-Schein

 

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse Anhängerart
Klasse B+E Leichte und schwere Anhänger
Klasse C+E Alle Anhänger
Klasse C1+E Leichte Anhänger und
Anhänger deren HzulGG das EG des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug nicht über 12.000 kg liegt
Klasse D+E Alle Anhänger
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Klasse B und Anhänger

 

Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen wird:

Anhängerart Ortsgebiet Freilandstrasse Autostrasse Autobahn
Leichter Anhänger 50 100 100 100
Schwerer Anhänger 50 80 80 100
B + E 50 70 80 80
Spezialfall Pferdeanhänger

Da ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:

Anhängerart Ortsgebiet Freilandstrasse Autostrasse Autobahn
Pferdetransport 50 70 70 80

 

 

Quellen:

§ 2 FSG
§ 104 KFG
§ 61 KDV