AnhängerWissenswertes über Anhängerarten, wichtige Begriffe und Gewichtsverhältnisse!
Anhängerart, Gesamtgewicht und richtige BeladungAnhängerartenEingeteilt werden die Anhänger nach ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht und danach, ob sie eine Bremse haben oder nicht. Diese Angaben sind wichtig für das zu beachtende Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Hat der Anhänger maximal 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein leichter Anhänger. Leichte Anhänger können gebremst sein, müssen es aber nicht sein, schwere Anhänger haben immer eine Bremse. Die Bremse ist bei PKW-Anhängern eine Auflaufbremse. Gesamtgewicht des AnhängersDas momentane Gewicht des Anhängers, heißt Gesamtgewicht und ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung. Dieses Gesamtgewicht, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet wird. Die höchst zulässige Anhängelastfinden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges. Richtige Beladung des AnhängersHäufig werden Einachsanhänger verwendet, beim Beladen dieser Anhänger ist darauf zu achten, dass sich der Schwerpunkt der Beladung über der Achse des Anhängers befindet. Klasse B - Ohne Klasse E
*... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse) EG ... Eigengewicht (Eigenmasse) HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht
Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten, dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf. Klasse B - Mit Klasse E
Die Klasse E zu B wird benötigt wenn bei einem schweren Anhnger das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhänger größer als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, oder wenn die Sume der hächst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 kg liegt.
*... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse) EG ... Eigengewicht (Eigenmasse) HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht Zu klären ist, ob die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges die Last des Anhängers aufnehmen darf, ob also das momentane Gesamtgewicht des Anhängers nicht zu hoch für die Anhängevorrichtung ist. Alle Klassen - Ohne E-Schein
Ohne den Führerschein der Klasse E dürfen abhängig vom Zugfahrzeug und der Führerscheinklasse folgende Anhänger gezogen werden:
Alle Klassen - Mit E-Schein
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Klasse B und Anhänger
Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen wird:
Spezialfall PferdeanhängerDa ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:
Quellen: § 2 FSG |