kein-l17-in-deutschland.jpgDeutschland - L17 nicht mehr anerkannt

Seit 1. Juli 2011 wird der österreichische L17 Führerschein - vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17) - in Deutschland nicht mehr ankerkannt.

Österreichische Staatsbürger die noch keine 18 Jahre alt sind und die vorgezogenen Lenkberechtigung L17 besitzen, dürfen in Deutschland keine PKW lenken, wenn sie nicht einen Wohnsitz für mindestens 6 Monate in Deutschland begründen!

 

 

Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland

Bei vorübergehendem Aufenthaltes in Deutschland ist das Lenken von Kraftfahrzeugen vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr erlaubt.

Begründung eines Wohnsitzes ohne Führerscheinumtausch

L17 LenkerInnen die für mindestens sechs Monate einen Wohnsitz in Deutschland begründen dürfen Kraftfahrzeuge (PKW) lenken. wenn der Führerschein L17 nicht umgetauscht wird.

Begründung eines Wohnsitzes und Führerscheinumtausch

In diesem Fall wird die deutsche Fharerlaubnis erst ab dem 18. Lebensjahre erteilt, die Teilnahme am deutschen System des "Begleitenden Fahren ab 17" ist aber möglich.

 

Ein Verstoß stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar und ist strafbar!